ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I Einleitende
Bestimmungen:
1. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"),
einschließlich Anhang 1 für bestimmte nicht-ungarische Unterkünfte, und der
Provisionsvertrag, der einen integralen Bestandteil der AGB bildet, bilden
zusammen mit den individuellen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden
Geschäftsbedingungen und Medienangeboten, die der Partner akzeptiert, bestellt
oder anderweitig auf seinen Vertrag anwendet, die Gesamtheit der Szallas.hu
Zrt. und dem Partner (der "Vertrag")
für die von der Szallas Group Zrt. für die Partner erbrachten Dienstleistungen
(die "Dienstleistungen"). Für Beherbergungsbetriebe außerhalb Ungarns kann der Anhang 1 andere Bestimmungen als die allgemeinen Bestimmungen der AGB und des allgemeinen Kommissionsvertrags für bestimmte Länder enthalten.
2. Die
Dienste bestehen aus (i) den Basisdiensten und (ii) anderen vom Partner
genutzten Diensten.
3. Die
Basisdienste bestehen aus (i) dem Online-Plattformdienst (definiert in Klausel
II, Einzelheiten in Klausel V), für den der Partner eine Provision gemäß
Klausel X zahlt, und (ii) dem Online-Zahlungsdienst (definiert in Klausel II,
Einzelheiten in Klausel XII), für den der Partner die
Online-Zahlungsdienstgebühr gemäß Klausel 76 zahlt.
4. Sonstige
Leistungen sind (i) Werbedienstleistungen, die auf der Grundlage der vom
Partner (im Rahmen eines Medienangebots) in Auftrag gegebenen Anzeigen erbracht
werden (definiert in Abschnitt II, Einzelheiten in Abschnitt 9) und für die der
Partner ein Entgelt gemäß dem Medienangebot zahlt, und (ii) Dienstleistungen
oder Rabatte, die in den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB") (definiert in Abschnitt II,
Einzelheiten in Abschnitt 10) festgelegt sind, die vom Partner akzeptiert
werden oder anderweitig für ihn gelten und nicht immer eine
Zahlungsverpflichtung seitens des Partners beinhalten. Die Beanspruchung der
anderen Dienstleistungen liegt im Allgemeinen, aber nicht immer, im Ermessen
des Partners.
II Konzepte:
Schnittstelle zur Verwaltung | bezeichnet den Online-Software-Zugang, der für den Partner ermöglicht, den Dienst auf der Szallas.hu-Plattform zu nutzen. Der Partner kann den ihm zur Verfügung gestellten Verwaltungsbereich nutzen, um die relevanten Informationen in Bezug auf sein Angebot und die Veröffentlichung seines Angebots einzusehen und zu konfigurieren. Die Szallas Group Zrt. stellt dem Partner die mit den Reservierungen und der Abrechnung der Parteien verbundenen Daten über den Verwaltungsbereich zur Verfügung. |
Angebot | ist das Angebot des Partners für die Elemente (z. B. Zimmer, andere Räumlichkeiten) einer bestimmten Unterkunft und gegebenenfalls die damit verbundenen Dienstleistungen, für die die Dienste in Anspruch genommen werden. |
Basisdienstleistung | bezeichnet zusammen den Online-Vermittlungsdienst und den Online-Zahlungsdienst. |
Preisparität | bedeutet die Paritätsanforderung, dass die Preisbedingungen des Angebots für Unterkünfte und Dienstleistungen mit denselben Parametern nicht ungünstiger sind als die auf der eigenen Website veröffentlichten. |
AGB | bedeutet die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemein die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Szallas Group Zrt. und allen ihren Partnern regeln. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://szallas.hu/aszf. |
Andere Plattformen | bezeichnet alle Online-Plattformen außerhalb der Szallas.hu-Plattform, auf denen das Angebot des Partners in Verbindung mit dem Dienst erscheinen kann (z. B. Google-Anzeigen, Facebook-Anzeigen, Schnittstellen von Affiliate-Partnern, Schnittstellen von Aggregator-Websites, Anzeigen mit Echtzeitgeboten). |
Andere Dienstleistungen | bedeutet alle anderen von Szallas Group Zrt. für Partner erbrachten Dienstleistungen, die keine Basisdienstleistungen sind. |
Besondere Bedingungen | bedeutet (i) die entweder im Administrationsbereich festgelegten oder (ii) anderweitig vereinbarten (z.B. per E-Mail-Bestellung) Bedingungen für die jeweilige Sonstige Dienstleistung, die die spezifischen Elemente der Vereinbarung zwischen Szallas Group Zrt. und dem jeweiligen Partner regeln (z.B. Partnerdaten, Provisionshöhen, welche sonstige Dienstleistung der Partner nutzt, usw.). |
Anerkennung von Titeln | sind die von der Szallas Group Zrt. für einen bestimmten Zeitraum gewährten Prämien, die auf den von der Szallas Group Zrt. festgelegten Kriterien basieren. |
Benutzer | bedeutet ein Besucher der Plattform Szallas.hu, der kein Gast ist. |
Benutzer Inhalte | bedeuten die von den Benutzern in Bezug auf das Angebot, die Dienstleistungen des Partners auf der Plattform Szallas.hu oder auf anderen Schnittstellen verfassten Schriften, Meinungen, Kommentare, Bewertungen. |
Buchung | ist der in Punkt VII beschriebene Vorgang, der zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Partner und dem Gast führt. |
Vertretungsdienst | bedeutet eine vom Partner für den Gast erbrachte Dienstleistung, die der ursprünglichen, in der Buchung angegebenen Dienstleistung gleichwertig oder überlegen ist, falls der Partner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die ursprüngliche Dienstleistung zu erbringen. |
Provision | ist der Betrag, den der Partner an Szallas Group Zrt. für die Bereitstellung des Online-Plattformdienstes zu zahlen hat. Der derzeitige Satz der Kommission ist im aktuellen Anhang der Kommission unter https://szallas.hu/aszf aufgeführt. |
Gebühr für Online-Zahlungsservice | bezeichnet die für den Online-Zahlungsservice bezahlende Gebühr. |
Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB") | sind die Bedingungen für die von der Szallas Group Zrt. erbrachten sonstigen Dienstleistungen, die keine Werbedienstleistungen auf der Grundlage eines Medienangebots sind. Die aktuelle Fassung der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sind unter https://szallas.hu/aszf erreichbar. |
Konvertierung | bedeutet das Verhältnis zwischen der Anzahl der Besucher auf der Unterseite der Unterkunft oder des Angebots auf der Plattform und der Anzahl der Buchungen in Bezug auf diese Seite. |
Medienangebote | sind die Bedingungen für die Anzeige der von Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Werbedienstleistungen, die sogar den Besucherverkehr des Partners erhöhen können. Die aktuellen Medienangebote finden Sie unter https://szallas.hu/mediaajanlat |
Online-Zahlungsdienst | bedeutet laut ung. BGB (Ptk.) §. 129. Abs. 6 die Tätigkeit als Mitwirkenden (technischer Leistungsassistent), wobei dieser ausschließlich im Auftrag des Partners handelt und als Mitwirkender des Partners Geld vom Gast erhält. |
Online-Plattform-Dienst | bedeutet die Sicherstellung des Zugangs des Partners zum System, so dass die vom Partner angebotenen Angebote für Unterkünfte und damit verbundene Dienstleistungen auf der Plattform Szallas.hu oder einem Teil davon gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags angezeigt und verfügbar sind, um von den Benutzer gebucht zu werden, wodurch ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer entsteht. |
Paritätserfordernis | bedeutet, dass die Bedingungen des Angebots in Bezug auf Preise und Kapazitätsverfügbarkeit nicht ungünstiger sind als die auf der Website des Unternehmens veröffentlichten Bedingungen. |
Partner | bezeichnet die Person, die nach dem Gesetz und den einschlägigen behördlichen Vorschriften und Registern berechtigt ist, die Unterkünfte vorübergehend zu vermieten, und die den Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen in Bezug auf die von ihr betriebene(n) Unterkünfte abschließt. |
Kategorie Partnerverwaltung | Die finanzielle Einstufung des Partners gemäß Punkt 62 der vorliegenden AGB, die die Zahlungsfrist für die Provision und die Gebühren sowie den Beginn der Einstellung der Dienstleistung durch die Szallas Group Zrt. im Falle eines Zahlungsverzugs bestimmt. |
ung. BGB | bezeichnet das Gesetz V. aus dem Jahre 2013 über das Bürgerliches Gesetzbuch. |
Rangliste | ist die Gesamtheit der Kriterien, die das Ranking der Partnerangebote auf der Szallas.hu-Plattform bestimmen oder beeinflussen. |
Standard-Listenpreis | sind die Preise, die in der Verwaltungsschnittstelle in den Einstellungen des Raumtyps festgelegt wurden. |
Szallas.hu Plattform | bedeutet die von der Szallas Group Zrt. betriebene Online-Plattform, zusammen mit den dazugehörigen Softwarelösungen und Datenbanken, auf denen und mit deren Hilfe die Szallas Group Zrt. berechtigt ist, die Dienstleistung selbständig oder auf der Grundlage von Vereinbarungen zu erbringen. |
Szallas.hu Geistiges Produkt | bedeutet die auf der Szallas.hu AG Plattform erscheinende Inhalte (einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeten Lösungen, der Ideen und ihrer Umsetzung), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) der Inhalte der Szallas Group Zrt. (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als Szallas Group Zrt. |
Szallas Group Zrt. | ist die juristische Person, die die Plattform Szallas.hu betreibt und deren aktuellen Daten in Abschnitt XIX. aufgeführt sind. |
SZÉP-Karte | bezeichnet die Széchenyi-Erholungskarte gemäß der Regierungsverordnung Nr. 76/2018 (IV. 20.). |
Vertrag | bedeutet die gesamte Vereinbarung zwischen Szallas Group Zrt. und dem Partner bezüglich der Dienstleistungen. |
Dienstleistung | bedeutet Basisdienstleistungen und andere Dienstleistungen. |
Gast | ist die Person, die auf der Plattform Szallas.hu einen Vertrag abschließt und die Dienstleistung des Partners in Anspruch nimmt, sowie die Person, die nach der Dienstleistung des Partners tatsächlich bezahlt. |
Geschlossene Verbrauchergruppen | ist die Gruppe von Personen, die nach einem bestimmten Kriterium oder einer Reihe von Kriterien definiert sind, wobei die Plattform (Schnittstelle), die den Zugang zum Dienst ermöglicht, passwortgeschützt ist und die Mitgliedschaft auf der freiwilligen Entscheidung und dem aktiven Handeln der zugreifenden Person beruht. |
III Registrierung, Abschluss des Vertrags,
5. Der
Vertrag zwischen der Szallas Group Zrt. und dem Partner über die
Basisdienstleistungen kommt dadurch zustande, dass der Partner sich auf der Partnerregistrierungsplattform
der Szallas.hu Plattform (https://szallas.hu/regisztracio) registriert und die vorliegenden AGB und
die ZGB akzeptiert, deren Annahme verbindlich ist (falls vorhanden). Szallas.hu
kann nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen
entscheiden, die Registrierung einer natürlichen oder juristischen Person nicht
zu akzeptieren, so dass zwischen der registrierungswilligen Person und der
Szallas Group Zrt. kein Vertrag gemäß diesen AGB zustande kommt.
6. Bei
der Registrierung muss der Partner alle von ihm betriebenen Unterkünfte, die er
im Online-Reservierungssystem der Szallas Group Zrt. veröffentlichen möchte,
registrieren und die von der Szallas Group Zrt. geforderten Daten angeben.
7. Bei
der Registrierung gibt der Partner das geheime Passwort an, das ihm den Zugang
zum Verwaltungsbereich ermöglicht.
8. Neben
dem Service der Online-Plattform, wie z.B. die normale Anzeige des Angebots,
können weitere Werbeflächen und -optionen bestellt werden, um Buchungen mit den
im Medienangebot angegebenen Optionen zu bewerben. Wenn in den AGB, im Auftrag
oder in damit zusammenhängenden Dokumenten auf ein Angebot Bezug genommen wird,
ist der Begriff Angebot so zu verstehen, dass er den Begriff Anzeige/Werbung
einschließt, wenn das Angebot aufgrund eines separaten Auftrags im Rahmen des
Medienangebots angezeigt wird. In Bezug auf die in den Medienangeboten
enthaltenen sonstigen Dienstleistungen (Werbung) kommt ein Vertrag zwischen dem
Partner und der Szallas Group Zrt. zustande, wenn der Partner die jeweilige
Werbedienstleistung bei der Szallas Group Zrt. per E-Mail oder auf eine andere im
jeweiligen Medienangebot angegebene Weise bestellt.
9. In
Bezug auf die in den ZGB enthaltenen andere Leistungen kommt der Vertrag nach
Maßgabe der jeweiligen Zusatzbedingungen zustande. Wenn in einer ZGB festgelegt
ist, dass sie für den Partner unter bestimmten Bedingungen gelten, werden sie
ohne weiteres Zutun des Partners Teil seines Vertrags, wenn diese Bedingungen
erfüllt sind. Wenn eine ZGB besagt, dass der Partner sie akzeptieren muss, um
von ihr abgedeckt zu werden, wird diese ZGB nur dann Teil des Partnervertrags,
wenn der Partner sie über die Verwaltungsschnittstelle akzeptiert oder wenn sie
anderweitig in den ZGB angegeben ist.
10. Der
Vertrag (und alle seine Elemente) werden online abgeschlossen, die Szallas.hu
Zrt. speichert und verschickt sie nicht auf Papier.
11. Der
Partner akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass er für die Erbringung des
Dienstes die in den ZGB oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten
Maßnahmen aktiv ergreifen muss. Der Partner verpflichtet sich, die von
Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Informationen ständig zu überwachen.
12. Die Szallas Group Zrt. hat das Recht, mit anderen Personen, die die gleiche Tätigkeit wie der Partner ausüben, oder für dieselben oder ähnliche Dienstleistungen wie die Dienstleistung des Partners einen Vertrag abzuschließen.
IV Schnittstelle
zur Verwaltung
13. Einige
bestimmten besondere Bedingungen des Partnervertrags können im
Verwaltungsbereich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen und
Bedingungen eingerichtet oder angezeigt werden. Der Partner kann die Parameter
seines Angebots für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen
im Verwaltungsbereich eingeben und festlegen.
14. Der Partner
darf keine Daten, Informationen und Kontaktangaben (Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Webadressen, Links, Kontakt in den sozialen Medien,
Facebook/Twitter-Adresse usw.) in Bezug auf sein Angebot zur Verfügung stellen,
weder im Verwaltungsbereich noch auf andere Weise, die für die Benutzer
öffentlich sind und die es den Benutzer ermöglichen, ihn direkt zu
kontaktieren. Der Partner darf den Gast oder den Benutzer nicht anderweitig
dazu auffordern, ihn direkt zu kontaktieren. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen
gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.
15. Der
Partner handelt bei seinen Aktivitäten im Rahmen der AGB, insbesondere beim
Hochladen von Daten und bei allen Aktivitäten, die er im Administrationsbereich
durchführt, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften,
insbesondere in Bezug auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte, des
Urheberrechts und der Verbraucherschutzbestimmungen.
16. Es
liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sein geheimes Passwort für
den Zugang zum Verwaltungsbereich geheim zu halten und alle erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht an Unbefugte
weitergegeben wird. Der Partner ist auch dafür verantwortlich, dass das geheime
Passwort nur den Personen bekannt ist und von ihnen verwendet wird, die befugt
sind, Erklärungen im Namen und im Auftrag des Partners im Zusammenhang mit dem
Vertrag abzugeben. Der Partner haftet für alle Schäden, die durch einen Verstoß
gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehen.
17. Die
Szallas Group Zrt. sichert mit der von ihnen zumutbaren Sorgfältigkeit, dass
unbefugte Dritte den Inhalt der vom Partner hochgeladenen öffentlichen Daten
nicht verändern kann.
V Online-Plattform-Dienst
18. Die Szallas Group Zrt. ermöglicht dem Partner im Rahmen der Online-Plattform-Dienstleistung die Nutzung der Szallas Group Zrt. Plattform zur Verfügung zu stellen, für den Benutzer auffindbar und buchbar zu machen und durch die Reservierung gemäß Abschnitt VII. einen Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast zu schließen. Die Szallas Group Zrt. ist nicht Pfröpfling des Vertrages oder Rechtsverhältnisses zwischen dem Gast und dem Partner. Der Partner bezahlt Provision für Szallas.hu gAG nach der Online-Plattform Dienstleistung (gemäß Punkt X).
19. In
Bezug auf die Dienstleistung der Online-Plattform ist die Beziehung zwischen
dem Partner und der Szallas Group Zrt. 6:293 - 6:301 § des Bürgerlichen
Gesetzbuches, auf deren Grundlage (i) die Szallas Group Zrt. unabhängig handelnd
verpflichtet ist, die Verträge des Partners mit Dritten (Benutzer) zu
vermitteln, im Namen des Partners abzuschließen und die Verpflichtungen des
Partners gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erfüllen. (i) der Partner ist
verpflichtet, als Vermittler für den Kunden zu handeln und die vertraglichen
Gebühren von den Gästen gemäß Artikel 6:129 des BGB entgegenzunehmen und
weiterzuleiten, (ii) der Partner ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten
Provisionen und Gebühren zu zahlen. Der Vertrag ist kein Verbrauchervertrag, da
keine der Parteien ein Verbraucher ist. Die Tätigkeiten der Szallas Group Zrt.
stellen keine Zahlungsdienste im Sinne vom Artikel 6 (4) b) des Gesetzes
CCXXXVII von 2013 über Kreditinstitute und Finanzunternehmen dar, da die
Szallas Group Zrt. als unabhängiger Handelsvertreter ausschließlich im Namen des
Partners handelt, der auch berechtigt ist, einen Vertrag zwischen dem Partner
und dem Benutzer (Gast) zu schließen. Szallas Group Zrt. führt keine finanziellen
Transaktionen im Namen des Benutzers oder des Gastes durch, erhält nur Geld vom
Gast als Mitwirkender des Partners (BGB. 6:129 (1)).
20. Der
Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. berechtigt
ist, nach eigenem Ermessen - vorbehaltlich der vorherigen Information des
Partners gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen - eine Reihe von
Bedingungen zu bestimmen, die von der Szallas Group Zrt. auferlegt werden können.
Plattform und die Angebote anderer Partner zu nutzen oder die Reihenfolge zu
beeinflussen, in der sie gefunden werden ("Ranking"). Das
Ranking-System ist multifaktoriell; Faktoren sind u.a., aber nicht
ausschließlich folgende: die vom Partner bezahlte (zu zahlende) Höhe des
Provisionsbetrags, Szallas Group Zrt. Plattform, das Verhältnis zwischen den
Besuchern der Unterkunftsseite auf der Plattform und der Anzahl der
Reservierungen ("Konversion"), die Anzahl der Reservierungen,
die Stornierungsrate, die Bewertung der Gästebewertungen, die Qualität des
Kundendienstes des Partners, die Anzahl und Art der Gästebeschwerden und die
Bewertung der Zahlungsdisziplin des Partners. Der Vorrang dieser Schlüsselparameter
vor anderen möglichen Parametern ist durch ihre technische Priorität begründet.
Ein Partner mit einer höheren Konversionsrate, Provisionshöhe, Buchungsrate,
Gästebewertung (Score), Qualität des Kundendienstes und Zahlungsdisziplin sowie
einer niedrigeren Stornierungsrate und Anzahl von Gästebeschwerden kann in der
Rangliste höher eingestuft werden. Die Kriterien basieren auf vordefinierten
Kriterien, werden einheitlich auf alle Partner entlang der definierten
Kriterien angewandt und automatisiert.
21. Der
Partner kann die Entwicklung der einzelnen Faktoren über die
Verwaltungsschnittstelle überwachen. Vor diesem Hintergrund kann der Partner
gegen das Ranking, die sich daraus ergebende Rangfolge und die einzelnen
Faktoren, die dem Ranking zugrunde liegen, keine Einwände, Ansprüche oder
Forderungen geltend machen. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die
Reihenfolge der Ergebnisse durch artifizielle oder manipulative Mittel oder
durch Umgehung der Bestimmungen der AGB zu beeinflussen. Jeder Verstoß gegen
diese Bestimmungen gilt als schwerwiegender Vertragsabruch.
22. Der
Partner ermächtigt die Szallas Group Zrt. ausdrücklich, die vom Partner im
Verwaltungsbereich hochgeladenen Parameter des Angebots (einschließlich aller
Fotos, Illustrationen, Daten und Informationen, geschützter oder schützbarer
Zeichen, Bilder, Fotos, Bilder) zum Zweck der Erhöhung der Anzahl der Buchungen
zu verwenden, um das Angebot in der Öffentlichkeit online und offline, in den
Online- und Offline-Plattformen zu kommunizieren und zu fördern, in der von der
Szallas Group Zrt. bestimmten Art und Weise und Dauer. Um auf anderen Plattformen
als Szallas Group Zrt. erscheinen zu können, müssen auch die Bestimmungen der
jeweiligen anderen Plattform angewendet werden.
23. Die
Szallas Group Zrt. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot in einer
Fremdsprache zur Verfügung zu stellen. Wenn die Szallas Group Zrt. eine
Beschreibung der Unterkunft in einer Fremdsprache erstellt hat, bietet sie den
Partnern die Möglichkeit, im Verwaltungsbereich zu wählen, ob die von ihnen
oder von der Szallas Group Zrt. erstellte Beschreibung in der jeweiligen Sprache
angezeigt werden soll. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, nur solche
fremdsprachige Präsentation zu erstellen, die nur die relevanten Elemente des
Angebots enthält. Zu diesen Fremdsprachen können insbesondere Englisch,
Deutsch, Slowakisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch und Russisch gehören. Eine
Übersetzung in eine andere Sprache ändert nichts an dem für den Vertrag
geltenden Recht. Die Darstellung ist unabhängig von der Sprache, in der die
Verwaltungsoberfläche verwendet ist.
24. Szallas.hu.
Zrt. ist berechtigt, in Verbindung mit der Dienstleistung
"Gewinnspiel" oder "Aktion" zu organisieren. Die Szallas.hu
Zrt. und der Partner können hierüber eine gesonderte oder ergänzende
Vereinbarung treffen.
25. Der
Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. nach
eigenem Ermessen Anerkennungspreise (z.B.: Logo für ausgezeichnete Unterkunft,
Auszeichnung für die Unterkunft des Jahres) schaffen kann, die für die Partner
oder andere Partner der Szallas Group Zrt. gemäß den von der Szallas Group Zrt.
festgelegten Kriterien verliehen werden können. Die Anerkennungstitel können
vom Partner innerhalb des von Szallas.hu gAG. festgelegten Zeitrahmens
verwendet werden. In Ermangelung eines gesonderten Widerrufs erlischt das Recht
zur Nutzung der Anerkennungstitel automatisch mit der Beendigung des Vertrags.
In diesem Fall darf der Partner die Anerkennungsadresse nirgendwo mehr
verwenden oder anzeigen.
26. Der
Partner stellt sicher, dass er von der Szallas Group Zrt. unter den für die
Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Telefon- oder E-Mail-Kontaktdaten zu
Beratungs-, Kontakt- oder Qualitätssicherungszwecken erreicht werden kann. Der
Partner verpflichtet sich, für die Szallas Group Zrt. im Rahmen solcher Anfragen
entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Sofern die AGB nichts anderes
vorsehen, ist der Partner verpflichtet, seiner Informationspflicht spätestens
innerhalb von 5 Arbeitstage nach der Anfrage der Szallas Group Zrt. nachzukommen.
Ein wiederholter Verstoß gegen die oben genannten Regeln zur Kontaktaufnahme
und Datenübermittlung gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.
27. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse Promotion- und Werbungsmaterialien über ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen oder die von ihrer Partner (Dritte) zu senden.
28. Der
Partner ist verpflichtet, die Szallas.hu gAG über alle Probleme und Umstände
benachrichtigen, der sich im Interesse des Partners aus einem Grund ergibt, der
die dem Gast erbrachte Dienstleistung oder die Dienstleistungen der Szallas.hu
Zrt. beeinträchtigt. (z.B.: Renovierung, Wartung, Störung, Nichtverfügbarkeit
eines Zimmers oder einer Dienstleistung aus irgendeinem Grund, unzureichende
Internetverbindung, Änderung der E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) Der
Partner ist verpflichtet, die Schaden, die auf den Rückstand der
Benachrichtigung zurückgehen, selbst tragen.
29. Den
Partner ist es untersagt, solche Systeme oder Lösungen zu verwenden, die darauf
abzielen die Dienstleistung, die Plattform von Szallas Group Zrt. oder die zum
Betrieb der Verwaltungsschnittstelle verwendet Server herunterzufahren oder die
den bestimmungsgemäßen Betrieb der Szallas Group Zrt. . auf andere Weise gefährden.
30. Szallas.hu
Zrt. behält sich das Recht vor, jedes Produkt des geistigen Eigentums von
Szallas.hu und/oder jedes Element des Dienstes auf der Plattform von Szallas.hu
Zrt. nach eigenem Ermessen zu ändern oder einzustellen.
31. Der
Betrieb und das Funktionieren bestimmter Teile der Plattform Szallas.hu wird
als Vermittlungsdienstleistung im Sinne des Gesetzes CVIII von 2001 über
Dienstleistungen im elektronischen Handel betrachtet (z.B.: der Inhalt des von
den Benutzer erstellten Profile). Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die
Benutzer berechtigt sind, die Szallas.hu-Plattform auf der Grundlage der
Verwendungsbedingungen der Szallas.hu-Plattform und der
Datenverwaltungsinformationen zu nutzen. Der Partner erklärt, dass er die
Verwendungsbedingungen und die Datenverwaltungsinformationen der Plattform
Szallas.hu (erreichbar über die Fußzeile der Seite https://reyngo.com/) kennt
und einhält und dass er die Änderungen dieser Verwendungsbedingungen und
Datenverwaltungsinformationen kontinuierlich verfolgen wird.
32. Der
Partner erkennt an, dass der Benutzer und/oder der Gast (i) von den Angeboten
erfahren und weitere Informationen über die Angebote anfordern kann, (ii) die
Angebote und Informationen mit Anderen auf bekannten Social-Networking-Sites -
Facebook, Twitter - teilen oder sie per E-Mail oder über einen anderen
Kommunikationskanal versenden kann, (iii) Schreiben, Meinungen, Kommentare,
Bewertungen über das Angebot des Partners und/oder die vom Gast in Anspruch
genommenen Dienstleistungen ("Benutzerinhalte")
mitteilen und (iv) sofortige Buchungen, wie im Angebot angegeben, bis zu der
dort angegebenen verfügbaren Kapazität (Daten und Orte) veranlassen kann.
VI Das
Angebot des Partners
33. Der
Partner stellt über die Verwaltungsschnittstelle Informationen, Daten und Fotos
in Bezug auf das Angebot selbst zur Verfügung. Bei der Eingabe der Name der
Unterkunft müssen die grundlegenden formalen Anforderungen erfüllt sein. 1.
Fantasiename + 2. Typ der Unterkunft + 3. Ort der Unterkunft (z.B. Hotel Rózsa,
Miskolc)
34. Beim
Hochladen und Bereitstellen von Informationen ist der Partner verpflichtet,
aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Partner erklärt, dass alle
Daten, Informationen, Texte, Bilder, Videos oder sonstiges geistiges Eigentum
und Teile davon, die er oder der Partner anderweitig im oder in Verbindung mit
dem Administrationsbereich oder dem Dienst übermittelt oder hochlädt, korrekt,
genau, vollständig, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass er berechtigt ist,
sie hochzuladen. Der Partner verpflichtet sich, alle Daten und Informationen
anzugeben, die von den geltenden Gesetzen oder Vorschriften verlangt werden
oder die sonst für die Benutzer oder Szallas Group Zrt. in Bezug auf die
Dienstleistung relevant sind. Der Partner ist verpflichtet die Preise brutto
(netto + MwSt.) anzugeben. Solange der Partner keine anderen Preise im
Administrationsbereich einstellt oder den Channel Manager Service nicht nutzt,
ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Standard-Listenpreise des Partners in
den Administrationsbereich hochzuladen. Solange der Partner die in den
Administrationsbereich hochgeladenen Preise nicht ändert oder den
Channel-Manager-Service nicht nutzt, können die Benutzer das Angebot des
Partners zu den oben genannten Standard-Listenpreisen für 365 Tage im Voraus ab
dem Tag der Eröffnung des jeweiligen Angebots durch den Nutzer buchen.
35. Die
Szallas Group Zrt. hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die vom Partner
angegebenen falschen oder ungenauen Daten zu korrigieren. Wenn der Datendienst
des Partners systematisch unwahr oder fehlerhaft ist, gilt es als
schwerwiegenden Vertragsbruch und Bildet Grund zur Kündigung. Der Partner
erklärt und garantiert, dass die im Rahmen des Medienangebots in Auftrag gegebenen
Anzeigen keinen Werbeverboten oder -beschränkungen unterliegen, insbesondere
nicht den Bestimmungen des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen
und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten und des Gesetzes
XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber
Verbrauchern. Die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verpflichtung zur Anpassung
der Angebote an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Szallas Group Zrt.
kann Daten, die gegen die Bestimmungen des Vertrages verstoßen, weglassen oder
umformulieren.
36. Die
Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Darstellung
des Angebots oder für die Nichtdarstellung des Angebots, wenn der Partner die
mit dem Angebot zusammenhängenden Daten oder Informationen unvollständig oder
unrichtig hochlädt oder bereitstellt, oder wenn die Darstellung gegen die
Regeln der AGB verstößt.
37. Der Partner verpflichtet sich, die Verwaltungsschnittstelle zu nutzen, um die Informationen und Daten in Bezug auf sein Angebot, einschließlich der Daten über verfügbare und reservierte Kapazitäten, auf dem neuesten Stand und aktuell zu halten.
38. Um zu
vermeiden, dass der Partner die Dienstleistungen der Szallas Group Zrt. als
Werbeplattform nutzt, die dazu bestimmt ist, die Benutzer auf seine eigene
Website zu leiten, und somit die von der Szallas Group Zrt. erbrachten
Marketingdienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich
der Partner, dass die Bedingungen des Angebots hinsichtlich der Preisgestaltung
und der Kapazitätsverfügbarkeit nicht ungünstiger sind als die auf seiner
eigenen Website veröffentlichten Bedingungen ("Paritätsanforderungen"). Jeder Verstoß gegen die folgenden
Paritätsanforderungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch, den der Partner
nach entsprechender Aufforderung unverzüglich abstellen muss:
a) Der Partner darf in seinem Angebot für
seine Unterkünfte, Zimmer und Dienstleistungen mit denselben Parametern und
Eigenschaften (z.B. Komfortniveau, Zimmertyp, Bettenzahl, Verpflegung und
Dienstleistungen, Nutzungsbedingungen, Stornierungs- und Änderungsbedingungen,
Saisonabhängigkeit, Nutzungsdatum, Sonderkonditionen) keinen ungünstigen Preis
ansetzen als den Preis, den er auf seiner eigenen Website anwendet und bewirbt
("Preisparität").
Verhaltensweisen, die darauf abzielen, das Vorstehende zu umgehen, sind
verboten (z. B. wenn ein Partner in seinem Angebot und auf seiner eigenen Website
teilweise unterschiedliche Informationen, Merkmale oder Dienstleistungselemente
in Bezug auf sein Unterkunfts-, Zimmer- oder Dienstleistungspaket bereitstellt,
um die Verpflichtung zur Preisanpassung zu umgehen). Überträgt der Partner den
Betrieb der Website einer anderen Person, wird die Website jedoch im Interesse
des Partners betrieben, so gilt die Website ebenfalls als eigene Website des
Partners.
b) Wenn der Partner auch eine andere, zu der Online-Plattform-Dienstleistung ähnliche Dienstleistung eines Dritten in Anspruch nimmt, stellt der Partner sicher, dass die gleiche Menge auf der Szallas.hu-Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein bestimmtes Angebot an freier Kapazität (buchbarer Platz / Dienstleistung) zur Verfügung steht wie auf jeder anderen Seite.
39. Das
angeschlossene Unternehmen unterliegt nicht dem Erfordernis der Preisparität,
wenn es seine Preise für Geschlossene Verbrauchergruppen anbietet,
vorausgesetzt, dass (i) die Preise weder direkt noch indirekt weithin oder
vollständig offengelegt werden und (ii) die innerhalb der Gruppe angebotenen
Preise für solche Personen zur Verfügung gestellt werden, die die
Dienstleistungen des angeschlossenen Unternehmens bereits mindestens einmal als
Mitglied der Geschlossenen Verbrauchergruppe in Anspruch genommen haben.
40. Wenn
die Szallas Group Zrt. auch selbst eine geschlossene Verbrauchergruppe hat, wird
sie den Partner entsprechend informieren. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt,
ihrer Geschlossenen Verbrauchergruppe einen Rabatt zu gewähren, der ihre
Provision nicht übersteigt, jedoch stets auf eigene Kosten.
VII Buchung
41. Der
Partner unterhält ein Echtzeit-Buchungssystem für seine Angebote. In Bezug auf
die vom Partner zu einem bestimmten Zeitpunkt hochgeladenen Angebote können die
Nutzer auf der Plattform Szallas.hu sofort eine Reservierung für freie Termine
vornehmen, die vom Partner festgelegt und auf dem neuesten Stand gehalten
werden, und zwar zu den im Angebot des Partners angegebenen Preisen und
Bedingungen. Der Partner ist dafür verantwortlich, die auf der Plattform
Szallas.hu angezeigten Daten auf dem neuesten Stand zu halten.
42. Die
vom Benutzer vorgenommene Reservierung wird automatisch in Form einer
Antwortnachricht angenommen. Im Falle falscher Angaben kann die Reservierung
nicht abgelehnt werden. Die Antwortnachricht stellt einen Vertrag zwischen dem
Gast und dem Partner zu den Preisen und Bedingungen dar, die in dem
betreffenden Angebot in dem vom Partner verwalteten
Echtzeit-Reservierungssystem angezeigt werden, und zwar bis zu den vom Partner festgelegten
maximal verfügbaren Kapazitäten.
43. Die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verpflichtung, Ergebnisse für den Dienst zu produzieren. Die Szallas Group Zrt. haftet nicht für die Einleitung oder die Anzahl der von den Benutzer vorgenommenen Reservierungen. Der Partner kann gegenüber der Szallas Group Zrt. keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Nichterreichen eines solchen Ergebnisses geltend machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn.
VIII Erfüllung der Buchung
44. Wenn
nach der Absendung der Bestätigungsnachricht an den Gast ein Kontakt außerhalb
der Plattform von Szallas Group Zrt. zustande kommt, der die Bedingungen der
ursprünglichen Reservierung ändert, ist der Partner verpflichtet, Szallas.hu
Zrt. über den Inhalt der Änderung zu informieren. Solche Bedingungen können
insbesondere folgende sein: geänderter Termin oder Dauer, andere Anzahl von
Gästen, geänderte Pauschalangebote usw. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen
gilt als schweren Vertragsbruch.
45. Der
Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn er nicht in der Lage ist, seine ursprüngliche vertragliche Verpflichtung
gegenüber dem Gast zu erfüllen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet,
dem Gast eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft als Ersatzleistung
ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen ("Ersatzleistung"). Die Ersatzleistung muss dieselben grundlegenden Merkmale aufweisen wie die ursprüngliche Leistung (Anzahl, Komfort, Lage der Unterkunft, geografische Entfernung, Lage innerhalb der Gemeinde, Bereiche zur unabhängigen Nutzung). Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Ersatzleistung entstehen, sind vom Partner zu tragen (z. B. die Preisdifferenz zwischen der ursprünglichen und der alternativen Unterkunft, die Erstattung der zusätzlichen Reisekosten des betroffenen Gastes für die Reservierung oder die Fahrt zur alternativen Unterkunft usw.).
46. Wenn
die vom Partner erbrachte Leistung der im Angebot, in der Buchung oder in dem
mit dem Gast vereinbarten geänderten Vertrag vorgesehenen Leistung nicht
entspricht oder ist der Partner nicht in der Lage, eine Ersatzleistung zu
erbringen oder nimmt der Gast diese nicht an, so muss der Partner den Gast für
alle nachteiligen Folgen, Schäden und Kosten, die dem Gast im Zusammenhang mit
dem Vorstehenden entstehen entschädigen oder kompensieren. Die Entschädigung
oder Kompensation, auf die der Gast Anspruch hat, wird zum Zeitpunkt des
Eintritts des Ereignisses gezahlt. In den in dieser Klausel geregelten Fällen
muss der Partner die Szallas Group Zrt. benachrichtigen und informieren. Der
Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen, Kosten und
Schäden freizustellen, die der Szallas Group Zrt. im Zusammenhang mit dem
Vorstehenden entstehen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, wenn der
Partner seiner Verpflichtung zur Aktualisierung des Echtzeit-Buchungssystems
nicht oder nicht vollständig nachkommt. Ein Verstoß gegen diese Klausel gilt
als schwerwiegender Vertragsbruch.
47. Die
Szallas Group Zrt. haftet nicht für Schäden, die der Gast für den Partnern oder
sonstigen Dritten zufügt, insbesonders nicht für die Nichtnutzung der
Unterkunft oder für den Verstoß der Anwendungsbedingungen.
IX Der
Kontakt von Szallas.hu mit den Benutzern und Gästen
48. Die Szallas Group Zrt. betreibt einen telefonischen Kundendienst für Benutzer und Gäste im Zusammenhang mit der Dienstleistung. Das Betreiben des Kundendienstes von der Szallas Group Zrt. befreit den Partner nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Gästen.
49. Die
Szallas Group Zrt. hat das Recht, den Benutzer oder den Gast telefonisch, per SMS
oder über eine andere im System gespeicherte Kontaktmöglichkeit im Zusammenhang
mit weiteren, vom Partner noch nicht beantworteten Angebotsanfragen zu
kontaktieren, die mit dem Betrieb der Szallas.hu-Plattform zusammenhängen.
50. Szallas.hu
Zrt. ist berechtigt, die Gäste zu kontaktieren, um:
a) den Gast über das Bestehen des Vertrages
zwischen dem Gast und dem Partner und über die sich daraus ergebenden
Verpflichtungen zu informieren;
b) Informationen über die Inanspruchnahme des
Unterkunftsdienstes bereitstellen;
c) mit ihm gelegentlich der Reservierung und
angewandten Dienstleistungen vermitteln.
51. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Reservierung bittet die Szallas Group Zrt. den Gast per E-mail, das Kundenbewertungsformular auszufüllen, auf die eine
oder mehrere Erinnerungs-E-Mails folgen können (am 1. Tag nach der Reise, am 8.
Tag, falls nicht ausgefüllt, und am 28. Tag, falls nicht ausgefüllt), Die
Ausfüllung des Kundenbewertungsformulars ist optional.
Der Partner akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. berechtigt ist, die
Meinung des Gastes durch Ausfüllen des Online-Fragebogens, der Teil der
Szallas.hu-Plattform ist und der eine objektive Bewertung ermöglicht, zu
veröffentlichen, nachdem der Gast die Unterkunft genutzt hat. In allen Fällen
handelt es sich bei den Meinungen um Benutzerinhalte, auf die der Partner in einem öffentlichen Kommentar auf der
Szallas.hu-Website antworten kann, und der Partner darf die
Gästebewertung nicht anderweitig bearbeiten oder den Gast in diesem
Zusammenhang direkt kontaktieren. Wenn der Gast die Bewertung anonym angegeben
hat, ist der Partner nicht berechtigt, auf die Identität des Gastes zu
erschließen und einen Kommentar mit der Name zu verfassen oder einen anderen
Hinweis auf die Identität des Gastes zu geben. Der
Gast ist verpflichtet, die detaillierten Regeln für Benutzerinhalte
einzuhalten, die in der Inhaltspolitik (Anhang 2), der Teil der Anwendungsbedingungen ist, dargelegt sind.
Die Szallas Group Zrt. wird die Benutzerinhalte nur dann überprüfen, wenn
sie auf anstößige Inhalte aufmerksam gemacht wird. Der Partner nimmt zur
Kenntnis, dass die Szallas Group Zrt. Benutzerinhalte nur im Fall eines Verstoßes
gegen die Anwendungsbedingungen, einer gesetzlichen oder gerichtlichen
Entscheidung oder der ausdrücklichen Zustimmung des Benutzers oder Gastes, der
die Benutzerinhalte erstellt hat, entfernen darf.
52. Die
Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, den Partner im
Zusammenhang mit den vom Gast gemeldeten Beschwerden zu kontaktieren und die
Meldung des Gastes zu untersuchen.
X Provision
53. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Online-Plattform zahlt der Partner für die Szallas Group Zrt. eine Provision nach der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung der Reservierungen bzw. des Gastes gegenüber dem Partner, wie unten aufgeführt.
54. Die
Szallas Group Zrt. zusteht der Provision, wenn:
a) die
Reservierung sich verwirklicht hat; oder
b) der Partner die Szallas Group Zrt. nicht
rechtzeitig darüber informiert, dass der Gast die Reservierung vertraglich
storniert hat;
c) der Partner gibt versehentlich oder
fahrlässig keine tatsächlichen und wahrheitsgemäßen Angaben über die
Verwaltungsschnittstelle an;
d) der
Gast hat die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen, aber der Partner
hat es fälschlicherweise oder aus anderem Grund in der Verwaltungsschnittstelle
gegensätzlich eingestellt;
e) der
Gast aufgrund der Stornierung der Buchung eine sonstige Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Partner aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner
eingegangen ist;
f) der
Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast durch das Weglassen des Systems von
Szallas Group Zrt. geändert wird.
55. Basis
der netto Provision:
a) im Fall der Punkte 54.a) - d) der gesamte
brutto Gegenwert der Buchungen, und
b) im Fall der Punkte 54.e) bis 54.f) die
tatsächliche Zahlungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Partner (z.B.
Vertragsstrafe, Stornogebühr oder Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen
Leistungen).
56. Die
Provisionsstufe wird auf der Grundlage der Lage und der Unterkunftskategorie der
Unterkunft bestimmt, die Provisionsstufe wird auf der Szallas.hu-Plattform
(https://szallas.hu/aszf) veröffentlicht. Die Höhe der Provision wird vom
Partner während der Registrierung akzeptiert, worüber die Szallas.hu gAG in der
E-Mail zur Bestätigung der Registrierung informiert und auch auf dem
Verwaltungspanel verfügbar ist. Der Partner kann die Höhe der Provision nach
Belieben - ausgehend von der erwarteten Grundhöhe - verändern, um die Rangfolge
des Angebots zu verbessern. Die einseitige Änderung der Provision durch
Szallas.hu gAG unterliegt den Regeln der Änderung der AGB, wie sie in Klausel
XVII dargelegt sind.
57. Wenn
der Gast die Reservierung vor der geplanten Belegung (Nutzung) der Unterkunft
mit den vom Partner vorgesehenen Stornobedingungen storniert und keine
Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner hat, wird die entsprechende
Reservierung storniert und die Szallas Group Zrt. erhält keine Provision. Wenn der
Gast die Reservierung nicht über den Kundendienst der Szallas Group Zrt. oder über
die dafür eingerichtete Online-Schnittstelle storniert hat, ist der Partner
berechtigt und verpflichtet, die Stornierung des Gastes bis zum 10. des
Folgemonats mitzuteilen und die Stornierung gegenüber der Szallas Group Zrt. durch
die Stornierungserklärung des Gastes zu bestätigen. Der Provisionsabgleich
erfolgt über die Verwaltungsschnittstelle (http://admin.szallas.hu/ Finanzen / Szallas.hu Abstimmung).
58. Im
Fall, wenn der Gast die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen hat,
der Partner jedoch in der Verwaltungsschnittstelle irrtümlich oder auf andere
Weise das Gegenteil angegeben hat, kann die Szallas Group Zrt. ihre Rechte gemäß
den AGB ausüben und hat Anspruch auf die Provision. Der Partner kann beweisen,
dass seine Einstellung nicht falsch war, indem er die Rücktrittserklärung des
Gastes an Szallas Group Zrt. schickt.
XI Zahlungsbedingungen
59. Die Szallas Group Zrt. schickt den Partnern
monatlich oder in den ZGB, im Medienangebot oder in einer anderen Vereinbarung
der Parteien festgelegten Abständen eine Rechnung über Provisionen und andere
Gebühren für die stornierten Buchungen oder andere Dienstleistungen, die im
Vormonat in Anspruch genommen wurden und für die eine Zahlung fällig ist.
Rechnungsstellungsmethode: elektronische Rechnung. Der Partner erhält die
elektronische Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Falls der
Partner für Szallas Group Zrt. schriftlich mitteilt, dass er keine elektronische
Rechnung erhalten möchte, stellt die Szallas Group Zrt. Papierrechnungen aus.
60. Die
Bezahlung der Rechnungen erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte oder in bar.
Die Zahlung per Banküberweisung erfolgt auf das in Punkt XIX der vorliegenden
AGB angegebene Bankkonto. Die Szallas Group Zrt. bietet die Möglichkeit der
Zahlung per Bankkarte über einen Bankdienstleister im Verwaltungsgebiet. Die
Zahlung in bar ist am Sitz der Szallas Group Zrt. (Régiposta Str. 9, 3525 Miskolc)
zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt möglich. Die Parteien wenden die auf
befristete Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. das
Mehrwertsteuergesetz in der Fassung des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes,
ordnungsgemäß an, soweit diese auf befristete Verträge anwendbar sind. 58 (1).
61. Der
Partner ist verpflichtet, die Provision und andere Gebühren bis zu dem auf der
jeweiligen Rechnung angegebenen Termin für die Szallas Group Zrt. zu zahlen. Die
Provision und die sonstigen Gebühren gelten mit dem Datum der Gutschrift auf
dem Konto der Szallas Group Zrt. als bezahlt. Das Fälligkeitsdatum für die Zahlung
des Provisionskontos wird durch die für den Partner geltende
Partnerverwaltungskategorie bestimmt, die wie folgt lautet
a) VIP: Äußerst stabiles Unternehmen,
Zahlungsfrist: 30 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 30
Kalendertage nach Ablauf der Frist.
b) Hervorgehoben: Stabiles Unternehmen,
Zahlungsfrist: 14 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 15
Kalendertage nach Ablauf der Frist.
c) Normal: Unternehmen mit mittlerem Risiko,
Zahlungsfrist: 14 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 8
Kalendertage nach Fälligkeit.
d) Riskant: Unternehmen mit
überdurchschnittlichem Risiko, Zahlungsfrist: 8 Kalendertage, Datum der
Aussetzung des Dienstes: 4 Kalendertage nach Fälligkeit.
e) Verstärkt riskant: Unternehmen mit einem
weit über dem Durchschnitt liegenden Risikoniveau, Zahlungsfrist: 8
Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 2 Kalendertage nach
Fälligkeit.
f) Ausgeschlossen sind: Unternehmen mit hohem
Risiko, ehemalige Partner der Szallas Group Zrt., deren Rechnungsforderungen mehrmals
das Stadium des Inkassos durch das Inkassounternehmen erreicht haben, oder
deren Rechnungen nicht rechtskräftig beigetrieben wurden, der Partner kann im
Falle einer Vorauszahlung wieder auftauchen.
62. Die
Einstufung in der Partner-Handling-Kategorie verändert die Zahlungsbedingungen
nach den bisherigen AGB nicht für die Partner, deren Vertrag zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser AGB in Kraft ist. Die Szallas Group Zrt. überprüft die
Partner-Handhabungskategorien am 31. Oktober eines jeden Jahres nach Inkrafttreten
dieser AGB bzw. an dem auf den Tag der Überprüfung folgenden Werktag, wenn
dieser ein Feiertag ist, und kann die neue Partner-Handhabungskategorie auf der
Grundlage der Einhaltung der Zahlungsfrist für die innerhalb von 365 Tagen vor
der Überprüfung ausgestellten Rechnungen festlegen. Nach der Überprüfung können
ein anhaltender Zahlungsverzug zu einer Höherstufung der
Partnerbehandlungskategorie und ein anhaltender Zahlungsverzug zu einer
Herabstufung der Partnerbehandlungskategorie führen, wobei ein anhaltender
Zahlungsverzug als ein durchschnittlicher Verzug von mehr als 5 Kalendertagen
definiert wird. Negative Ereignisse in der Öffentlichkeit (NAV-Seiten,
gerichtliche Bekanntmachungen von Unternehmen) oder die Beziehung eines
Unternehmens in ein Inkassoverfahren wegen Nichtbezahlung einer Rechnung können
zu einer sofortigen Herabstufung der Partner-Management-Kategorie des Partners
führen.
63. Die
Szallas Group Zrt. hat das Recht, die Partner-Management-Kategorie und die
Bedingungen für die Einstufung in die Kategorien einseitig zu bestimmen und zu
ändern. Die Kategorie Partnerverwaltung ist nicht öffentlich zugänglich.
64. Der
Partner verpflichtet sich, der Szallas Group Zrt. im Falle von Zweifeln über die
Höhe der Provision, des Honorars oder der Höhe der der Szallas Group Zrt.
geschuldeten Provision zur Erstellung und Überprüfung der korrekten Abrechnung
Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren bzw. glaubhafte Angaben zu machen.
65. Im
Falle einer Verletzung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Szallas Group Zrt.
gelten die Bestimmungen von Abschnitt XVI.
66. Der
Partner kann innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung eine
schriftliche Beschwerde einreichen. Der Partner muss die Gründe für die
Reklamation der Rechnung klar angeben und alle hinterlegenden Dokumente
beifügen. Die Szallas Group Zrt. prüft und entscheidet innerhalb von fünf
Arbeitstagen über die Annahme. Falls die Szallas Group Zrt. die
Rechnungsreklamation nicht akzeptiert, kann der Partner gemäß den vorliegenden
AGB rechtliche Schritte einleiten.
XII Online-Zahlungsdienst
67. Der Online-Zahlungsdienst wird schrittweise eingeführt. Die Szallas Group Zrt. wird den Partner über die Verwaltungsschnittstelle darüber informieren, dass die IT-Entwicklungen die Verfügbarkeit der Online-Zahlungsdienstleistung für ihn ermöglicht haben. Der Partner, der eine Unterkunft in Ungarn betreibt und vor dem 1. Januar 2021 registriert wird, kann in der Verwaltungsschnittstelle angeben, dass er den Online-Zahlungsservice nutzen möchte. Für Partner, die am oder nach dem 1. Januar 2021 registriert
werden, wird die Nutzung des Online-Zahlungsservice obligatorisch. Die Ziffern 68
bis 77 gelten für den Vertrag des Partners ab dem Datum, an dem der Partner den
Online-Zahlungsservice nutzt oder durch ihn gebunden ist. In den anderen Fällen
gilt Klausel 79.
68. Wenn
der Partner die Online-Zahlungsdienstleistung in Anspruch nimmt, beauftragt er
mit der Annahme der vorliegenden AGB die Szallas Group Zrt. mit der Einhaltung der
Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. 6:129 des P.C. (technischer
Leistungsassistent), von den Gästen die Vorauszahlung oder die Beträge zu
erhalten, die über die Vorauszahlung hinausgehen, die den Partnern aufgrund des
zwischen dem Partner und dem Gast abgeschlossenen Vertrags infolge der Buchung
zusteht. Die Szallas Group Zrt. rechnet die erhaltenen Beträge mit dem Partner wie
folgt ab.
69. Im
Rahmen der Online-Zahlungsdienstleistung veranlasst die Szallas Group Zrt.
aufgrund der Ermächtigung des Partners, dass der vom Gast bezahlte Betrag (per
Banküberweisung, Debit- oder Kreditkarte oder SZÉP-Karte) vom Konto des Gastes
auf das Kautionskonto der Szallas Group Zrt. als Sammelkonto gutgeschrieben wird.
In diesem Zusammenhang kann der Gast nur eine Zahlungsmethode verwenden, die es
ihm ermöglicht, Geld auf ein Bankkonto in ungarischen Forint in Ungarn zu
überweisen, da das System nur die ungarische Währung Forint verarbeitet. Wenn
der Partner in seinem Angebot die an ihn zu zahlenden Beträge in einer anderen
Währung angibt, rechnet die Szallas Group Zrt. den angegebenen Betrag zum
Zeitpunkt der Buchung um und zieht den Betrag vom Gast zum Wechselkurs der
Ungarischen Nationalbank vom Vortag und in ungarischen Forint ab. Im
Zusammenhang mit dem Vorstehenden ist der Partner nicht berechtigt, von der
Szallas Group Zrt. oder dem Gast irgendwelche Kosten oder Gebühren zu verlangen,
weder in Form von Wechselkursdifferenzen noch in anderer Form.
70. Die
Szallas Group Zrt. sorgt im Rahmen des Online-Zahlungsservices dafür, dass der
Gast die den Partnern zustehenden Beträge vom Gast bezahlen kann:
a) per Banküberweisung;
b) per Debit- und Kreditkarte; oder
c) mit einer Széchenyi-Rentenkarte ("SZÉP-Karte") gemäß der Regierungsverordnung
Nr. 76/2018 (IV. 20.), sofern der Partner eine SZÉP-Karten-Akzeptanzstelle ist
und diese in der Verwaltungsschnittstelle entsprechend eingerichtet hat.
71. Wenn
der Partner sich als Akzeptanzstelle für SZÉP-Karten auf der
Verwaltungsschnittstelle des Partners auflistet, erklärt der Partner, dass er
die rechtlichen, materiellen, technischen und fachlichen Voraussetzungen für
die Akzeptanz von SZÉP-Karten in vollem Umfang erfüllt und im Einklang mit den
für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen und im Besitz der erforderlichen
behördlichen Genehmigungen tätig ist. Der Partner erklärt ferner, dass er die
Dienstleistungen gemäß den TEÁOR-Nummern für die gegebene Reservierung im
Einklang mit dem Regierungserlass Nr. 76/2018 (IV. 20.) tatsächlich erbringt.
Die Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Einstellungen
zu überprüfen, ist aber berechtigt, dies zu tun. Der Partner trägt die
alleinige Verantwortung und ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der der
Szallas Group Zrt. oder dem Gast durch ungültige, unwahre oder falsche
Einstellungen entsteht. Im Falle der Annahme der SZÉP-Karte ist der Partner
verpflichtet, dies im Verwaltungsbereich anzugeben:
a) die Registrierungsnummer Ihrer eigenen SZÉP Card Akzeptanzstelle oder,
b) welches der Unterkonten gemäß Artikel 71
Absatz (1) Buchstaben a) bis c) des Gesetzes Nr. CXVII von 1995 über die
Einkommenssteuer (Einkommenssteuergesetz), auf welches der Unterkonten er
Zahlungen mit der SZÉP-Karte annehmen kann; und
c) mit welcher kartenausgebenden SZÉP-Bank
Sie in einem Rechtsverhältnis stehen.
72. Die
Szallas Group Zrt. wird die Zahlung vom Sammelkonto an jeden Partner einmal pro
Woche vornehmen. Die Szallas Group Zrt. gibt den Partnern gleichzeitig mit der
Zahlung über die Verwaltungsschnittstelle eine genaue Auskunft darüber, aus
welchen Posten sich die jeweilige Zahlung zusammensetzt, d.h. auf welche
Reservierung sie sich bezieht und wie der Titel lautet. Die Szallas Group Zrt.
wird die vom Gast gezahlten Beträge wie folgt an den Partner überweisen:
a) die Vorauszahlung am ersten
Überweisungstermin nach der im Angebot genannten Frist für die Stornierung ohne
Zahlungsverpflichtung. Die Frist für die Vorauszahlung darf nicht kürzer sein
als die Frist, innerhalb derer der Gast die Reservierung ohne Zahlung stornieren
kann;
b) des vom Gast auf das Sammelkonto
eingezahlten Betrages, den Überschuss (falls vorhanden) der Vorauszahlung über
den vom Gast an den Partner gezahlten Betrag am ersten Überweisungstag nach dem
Datum der bestätigten Ankunft des Partnergastes in der Unterkunft;
c) den
Betrag, der der ausstehenden Zahlungsverpflichtung des Gastes (oder dem nicht
bezahlten Teil davon) gegenüber einem anderen Partner aufgrund der Stornierung
der Reservierung entspricht, am ersten Überweisungstag nach dem
Fälligkeitsdatum.
73. Der
Dienstanbieter legt fest, welche Buchungen für die Online-Zahlung in Frage
kommen. Wenn das Angebot Online-Zahlungsbedingungen enthält, kann der Gast die
Zahlung nur an den Partner leisten, wie hier angegeben. Der Mindestbetrag, den
der Gast zu zahlen hat, ist der Betrag der im Angebot genannten Kaution; der
Gast ist jedoch berechtigt, einen höheren Betrag zu zahlen. Die Szallas Group Zrt.
erstattet dem Gast (Absender) den Teil des vom Gast gezahlten Betrages zurück,
der die dem Partner aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner aus der
Reservierung zustehenden Beträge übersteigt. Wenn der Gast die in seinem
Angebot angegebene Vorauszahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, gilt
dies als Rücktritt vom Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast, und die
Buchung des Gastes wird automatisch storniert, außer im folgenden Fall. Wenn
der vom Gast gezahlte Betrag kleiner oder gleich der im Angebot angegebenen
Anzahlung ist, bis zu einem Höchstbetrag von HUF 100,-, wird die Buchung nicht
storniert und der Gast ist verpflichtet, den Differenzbetrag auf jede in diesen
AGB erlaubte Weise zu zahlen (z.B. durch Nutzung des Online-Zahlungsservices
oder durch direkte Zahlung des Restbetrags an den Partner bei Ankunft in der
Unterkunft).
74. Wenn
der Gast die Reservierung ändert und die Szallas Group Zrt. davon Kenntnis hat,
verfolgt die Verwaltungsschnittstelle automatisch die folgenden Änderungen:
Änderungen des Gesamtbruttobetrags der Reservierung, Änderungen des
Fälligkeitsdatums der Anzahlung und Änderungen des dem Partner zustehenden
Betrags im Falle einer rechtmäßigen Stornierung. Die Verwaltungsschnittstelle
lässt jedoch keine Änderungen zu, die zu einer Verschiebung des Abreisedatums
innerhalb von drei Tagen führen würden, wenn die Vorauszahlung noch nicht geleistet
wurde. Wenn der Gesamtbruttobetrag der Reservierung infolge einer solchen
Änderung unter den Betrag der bereits geleisteten Anzahlung sinken würde,
reduziert das System die Anzahlung auf den neuen Gesamtbruttobetrag der
Reservierung und der überschüssige Betrag wird dem Gast von der Person, die
über diesen Betrag verfügt, zurückerstattet.
75. Für
die Nutzung der Online-Zahlungsdienstleistung zahlt der Partner eine
Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr an Szallas Group Zrt. Die Gebühr für den
Online-Zahlungsdienst ist die Summe aus:
a) Wenn
der Gast mit der SZÉP-Karte bezahlt, beträgt die Gebühr für den
Online-Zahlungsservice 2,84% + MwSt. des bezahlten Betrags;
b) Wenn
der Gast mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt, beträgt die Gebühr für den
Online-Zahlungsservice 1 % des bezahlten Betrags + MwSt.
76. Die
Szallas Group Zrt. ist verpflichtet, den Betrag abzüglich der
Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr vom Sammelkonto an den Partner zu
überweisen. Der Partner behandelt den nicht um die Online-Zahlungsservicegebühr
reduzierten Betrag als den vom Gast gezahlten Betrag. Der Partner stellt dem
Gast eine Vorschuss- und Schlussrechnung über die gezahlten Beträge aus, die
Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, eine Rechnung zu stellen. Die Szallas.hu
Zrt. stellt eine Rechnung über die Gebühr für die Online-Zahlungsdienstleistung
aus, die als nicht leistungspflichtig gekennzeichnet ist. Das Datum der Zahlung
der Gebühr für den Online-Zahlungsservice ist das Datum der Zahlung an den
Partner. Im Jahr 2020 wird die Szallas Group Zrt. den Partnern eine Ermäßigung
gewähren, indem sie für die bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen und
abgeschlossenen (gereisten) Buchungen einen Nachlass auf die Provision für den
Abreisemonat der Buchung in Höhe der fälligen
Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr einräumt. Die
Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr ist an die Szallas Group Zrt. zu zahlen, wenn
die Szallas Group Zrt. im Zusammenhang mit der Buchung Gelder an die Partner
überwiesen hat.
77. Der Partner kann dem Gast den verbleibenden unbezahlten Restbetrag des gesamten Bruttopreises der Reservierung und den Wert der in den Räumlichkeiten in Anspruch genommenen Dienstleistungen in Rechnung stellen, zusätzlich zu den Beträgen, die der Gast online bezahlt hat und die dem Partner im Rahmen des Online-Zahlungsservice zustehen. Die Gebühr für den Online-Zahlungsservice darf vom Partner nicht an den Gast weitergegeben werden.
78. Die
Szallas Group Zrt. ist mit Ausnahme der Zahlung mit der SZÉP-Karte nicht an einem
Erstattungs- oder Entschädigungsfall zwischen dem Partner und dem Gast
beteiligt. Wenn der Partner bei der Zahlung mit der SZÉP-Karte eine
Rückerstattungspflicht gegenüber dem Gast hat, muss er die Szallas Group Zrt.
benachrichtigen und den Betrag auf das Bankkonto der Szallas Group Zrt.
überweisen. Die Szallas Group Zrt. ist verpflichtet, den Betrag an den Gast auf
das gleiche Konto des Gastes zurückzuerstatten, von dem die ursprüngliche
Zahlung für die gegebene Reservierung auf das zu diesem Zweck vorgesehene
Bankkonto der Szallas Group Zrt. eingegangen ist.
79. Wenn der Partner nicht am Online-Zahlungsservice teilnimmt, aber Anspruch auf eine Vorauszahlung im Rahmen des Angebots hat, ist der Partner verpflichtet, eine internationale Bankkontonummer (IBAN, Swift) für die Überweisung in die Verwaltungsschnittstelle einzugeben, die über die Verwaltungsschnittstelle eingerichtet werden kann. Wenn diese Daten auf der Verwaltungsoberfläche nicht verfügbar sind, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Einrichtung der Option zu verweigern.
XIII Daten- und Vertraulichkeitsschutz und
Schutz der Persönlichkeitsrechte
80. Die
Szallas Group Zrt. und der Partner verpflichten sich, mit den in den AGB
vorgesehenen Ausnahmen und mit Ausnahme von öffentlichen Daten, die für die
Gäste und Benutzer zur Verfügung gestellt werden, (i) die Bedingungen des
zwischen ihnen geschlossenen Vertrages, (ii) Tatsachen, Informationen und Daten
über die Aktivitäten der anderen Partei, ihrer Vertragspartner, von denen sie
im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Kenntnis erlangen, und (iii) alle anderen
Informationen, von denen eine rational verfahrende Partei vernünftigerweise annehmen
kann, dass die andere Partei sie als vertraulich behandeln würde ("vertrauliche Informationen"), als
Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zu anderen Zwecken als der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen des Abkommens darf eine
Vertragspartei keine vertraulichen Informationen über die andere Vertragspartei
verwenden oder an Dritte weitergeben (es sei denn, dies ist aufgrund von
Gesetzen oder Vorschriften oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Vertragspartei erforderlich); ist verpflichtet, diese vertraulichen
Informationen als Geschäftsgeheimnis behandeln und alle angemessenen Maßnahmen
zu ihrem Schutz durchzuführen. Diese Bestimmungen gelten auch für Personen, die
in einem Arbeitsverhältnis mit den Vertragsparteien stehen oder anderweitig
beschäftigt sind.
81. Gemäß
der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung 2016/679/EU;
"GDPR") und dem Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit ("Infotv.")
sind Szallas Group Zrt. und der Partner unabhängige Datenverantwortliche, und die
Bereitstellung von angemessenen Datenschutzinformationen für die Gäste ist die
selbstständige Verantwortung und Verpflichtung von Szallas Group Zrt. und dem
Partner. Die Szallas Group Zrt. leitet die personenbezogenen Daten der Gäste
aufgrund der Zustimmung der Gäste ausschließlich zum Zweck der
Vertragserfüllung an den Partner weiter, der Partner gibt diese Daten nicht an
Dritte weiter und verwendet sie nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, direkte
Kontaktaufnahme mit den Gästen). Die Szallas Group Zrt. und der Partner
vereinbaren, dass die Szallas Group Zrt. nicht für die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung dieser Daten durch den Partner haftet, nachdem die Daten an den
Partner übermittelt wurden, und der Partner verpflichtet sich und garantiert,
dass er die Daten des Gastes, einschließlich der vom Partner erfassten Daten,
innerhalb des gesetzlichen Rahmens, für den Zweck und für die zulässige und
notwendige Dauer verarbeiten wird. Die Szallas Group Zrt. erteilt für die Gäste
keine Informationen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung des Partners, dazu
ist nur selbst verpflichtet. Der Partner haftet und hält die Szallas Group Zrt.
schadlos für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der vorliegenden
Datenschutzbestimmungen durch den Partner ergeben.
82. Um
die Parteien die AGB zu binden und einhalten zu können und damit der Partner
die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann, ist es notwendig, dass bestimmte
Daten von Personen, die im Namen des Partners handeln (z.B.: Führungskräfte,
Mitarbeiter, die zur Bestellung/Unterzeichnung von Aufträgen berechtigt sind,
Kontaktpersonen, die sich mit Rechnungs- und Finanzangelegenheiten befassen,
Mitarbeiter/Agenten, die sich mit Gästen oder Reservierungen befassen, usw.),
die für die Aufrechterhaltung der Beziehung und die Bereitstellung der
Dienstleistung notwendig sind, von Szallas Group Zrt. als Datenverantwortlichen
verarbeitet werden. Der Partner stellt die Daten zur Verfügung und hat das
Recht, sie zu ändern oder zu löschen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung
des Partners, sicherzustellen, dass die Daten bei der Nutzung des Dienstes
rechtmäßig und auf der Grundlage ordnungsgemäßer Informationen über die
betroffenen Personen bereitgestellt werden. Die Szallas Group Zrt. ist nicht
verpflichtet, das Vorhandensein dieser Informationen zu überprüfen. Der Partner
haftet für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der oben
genannten Bestimmungen durch den Partner ergeben, und hält die Szallas.hu GmbH
schadlos.
83. Die
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung der Rechte und
Pflichten, die sich aus dem Vertrag zwischen Szallas Group Zrt. und dem Partner
ergeben, was im berechtigten Interesse von beiden Parteien ist. Die
Datenverarbeitung bedeutet ausschließlich die Benutzung, Speicherung und
Verarbeitung der Daten von Geschäftskontakten, wie oben beschrieben, die direkt
mit der Erbringung der Dienstleistung zusammenhängen. Der Partner kann mit
Szallas.hu eine Konsultation bezüglich seiner Datenverarbeitungsbedürfnisse
unter der E-Mail Adresse hotel@szallas.hu einleiten.
84. Umfang der behandelten personenbezogenen Daten:
a) bei der Registration angegebene
Benutzername, Passwort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die den Gästen
mitgeteilt werden können; Vor- und Nachname, Gebiet, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer der Kontaktpersonen, Angaben zur Unterkunft (Name, Typ,
Kategorie, Adresse), Rechnungsangaben;
b) im Falle eines von einer Privatperson
betriebenen Partners: bei den Rechnungsdaten angegebene Vor- und Nachname,
Geburtsdatum und -ort, Name der Mutter, Rechnungs- und Postanschrift,
Steuernummer, Rechnungs-E-Mail-Adresse;
c) im Falle eines Einzelunternehmers, einer
Einzelperson mit Steuernummer, einer gemeinnützigen Organisation oder eines von
einem Unternehmen betriebenen Partners: Name/Firmenname, Steuernummer,
Unternehmensregisternummer, Rechnungs- und Postanschrift,
Rechnungs-E-Mail-Adresse, Bankkontonummer;
d) Daten, die von der betreffenden Person bei
der Nutzung des Dienstes erzeugt werden (z. B. Logdateien, Inhalt von
Nachrichten).
85. Die
Dauer der Datenverarbeitung ist das Ende des 8. Jahres nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung mit dem Partner, mit Ausnahme der Daten, die sich auf die
Steuervorschriften beziehen, und der Daten, die nach dem Buchhaltungsgesetz für
Buchhaltungszwecke erforderlich sind, die 8 Jahre lang verarbeitet werden, um
die Buchhaltungspflichten gemäß Artikel 169 des Gesetzes C aus dem Jahr 2000 zu
erfüllen, oder während der Verjährungsfrist, die im Gesetz XCII aus dem Jahr
2003 über die Steuervorschriften festgelegt ist. Die persönlichen Daten werden
im elektronischen System der Szallas Group Zrt. gespeichert, und die Daten werden
auf den Servern der Zero Time Service Kft. (Sitz: Mikszáth Kálmán Str. 36/4.
2013 Pomáz, Steuernummer: 23386031-2-13, Firmenbuchnummer: 13-09-147733)
(Datenverarbeiter) gespeichert. Die Server werden ausschließlich von Szallas.hu
Zrt. genutzt. Szallas.hu löscht die eingehenden Mails, einschließlich des
Namens und der E-Mail-Adresse des Absenders und anderer vom Absender freiwillig
zur Verfügung gestellter persönlicher Daten, nach maximal fünf Jahren ab dem
Datum des Falls.
XIV Urheberrechte
86. Alle
Inhalte, die auf Szallas Group Zrt. Plattform angezeigt werden. Die Plattform
(einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller
Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeter Lösungen, der
Ideen und ihrer Umsetzung) sind das ausschließliche geistige Eigentum von
Szallas Group Zrt. ("geistiges
Eigentum von Szallas.hu"), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als Szallas Group Zrt.
87. Außer
der Anzeige, der vorübergehenden Vervielfältigung und der Privatkopie, die für
die normale Benutzung des Dienstes erforderlich sind, darf ohne vorherige
schriftliche Genehmigung der Szallas Group Zrt. in keiner anderen Form genutzt
oder verwertet werden. Jede solche Aktivität kann zivilrechtliche Folgen haben
und zu einem Strafverfahren führen.
88. Der Partner erklärt und garantiert, dass die von ihm oder in seinem Namen hochgeladenen Texte, Fotos, Videos, Grafiken und anderen geistigen Produkte geistiges Eigentum des Partners sind oder dass der Partner das Recht hat, sie in Verbindung mit dem Dienst zu verwenden und dass sie nicht die Rechte Dritter verletzen. In Bezug auf diese geistigen Produkte gewährt der Partner der Szallas Group Zrt. das volle Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist, und für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages. Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bestimmungen durch den Partner oder aus der Tatsache ergeben, dass sie sich als unwahr erweisen.
89. Falls
der Partner für die Szallas Group Zrt. ein Feedback, einen Kommentar oder eine
Anfrage in Bezug auf die Dienstleistung sendet, übermittelt oder anderweitig
angibt, die keine vertraulichen Informationen darstellen, akzeptiert der
Partner und stimmt ohne Widerruf zu, dass die Szallas Group Zrt. dieses Feedback,
diesen Kommentar oder diese Anfrage kostenlos, ohne Bedingungen und in jeder
Form zur Änderung oder Verbesserung der Dienstleistung verwenden kann.
XV Zusätzliche
Garantien, Haftungsbeschränkung
90. Der Partner garantiert und sichert zu, dass er ein rechtmäßig eingetragenes und rechtmäßig tätiges Unternehmen ist und dass er seine Geschäftstätigkeit im Besitz der einschlägigen Rechtsvorschriften, Lizenzen und Genehmigungen ausübt und die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat), dass der Verkauf seiner Dienstleistungen und der Abschluss des Vertrags nicht im Widerspruch zu Verpflichtungen gegenüber anderen Personen, zu Rechtsvorschriften und/oder zu Anforderungen von Berufsverbänden stehen.
91. Die
Szallas Group Zrt. garantiert, dass sie nach der geltenden Gesetzgebung eine
rechtmäßig eingetragene und rechtmäßig tätige Handelsgesellschaft ist und dass
sie berechtigt ist, die in diesen AGB genannten Tätigkeiten auszuführen.
92. Die
Szallas Group Zrt. stellt die Dienstleistung in einem gegebenen Zustand ("AS
IS") zur Verfügung, die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Haftung für die
Richtigkeit, Zuverlässigkeit, fehlerfreie Funktion, Vollständigkeit oder
Eignung für einen bestimmten Zweck der Dienstleistung, einschließlich der für
den Betrieb der Dienstleistung verwendeten Software, oder der im Rahmen der
Dienstleistung verfügbaren Inhalte. Darüber hinaus haftet die Szallas Group Zrt.
nicht für Fehler und deren Folgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die
außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, wie z.B. technische Störungen oder
Ausfälle des Internetnetzes, technische Ausfälle oder Unterbrechungen jeglicher
Art, oder zerstörerische Anwendungen oder Programme, die von Dritten
installiert wurden (z.B. Viren, Würmer, Makros oder Hackeraktivitäten).
93. Die
Szallas Group Zrt. wird in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden alle verfügbaren
Technologien und Mittel einsetzen, um die Kontinuität der von ihr erbrachten
Dienstleistung zu gewährleisten, haftet jedoch nicht für Schäden, die durch ein
unabwendbares äußeres Ereignis außerhalb ihrer Interessen und ihres Betriebs
verursacht werden, das die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen
Arbeiten oder die Verfügbarkeit der technischen Mittel (z.B. Streiks, Überschwemmungen,
Erdbeben, Wolkenbrüche, Stromausfälle, Internetausfälle,
Datenübertragungsfehler, Pannen usw.).
94. Die
Haftung der Szallas Group Zrt. gegenüber dem Partner im Zusammenhang mit der
Dienstleistung übersteigt in keinem Fall und aus keinem Grund die Gesamtsumme
der vom Partner in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten
Provisionen.
95. Der
Partner von Szallas Group Zrt. kann seine Einwände und/oder Bemerkungen im
Zusammenhang mit der Dienstleistung an den Sitz der Szallas Group Zrt. oder an
eine der von der Szallas Group Zrt. angegebenen Kontaktadressen richten.
Elektronische Kontaktdaten von Szallas Group Zrt.:
a) hotel@szallas.hu - Gruppe Partnerverwaltung
b) szamlazas@szallas.hu - Rechnungsstellung
c) szallas@szallas.hu - Gästeverwaltung
XVI Verstoß
gegen den Vertrag
96. Der
Partner ist verpflichtet, das Entgelt für die Dienstleistungen innerhalb der in
der von Szallas Group Zrt. ausgestellten Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu
bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird Szallas.hu. (i) im Falle von
Privatpersonen das Zivilgesetzbuch. 6: 48.§ (1) (ii) im Falle von
Einzelunternehmern und juristischen Personen, das Zivilgesetzbuch. 6:155 (1)
Verzugszinsen erheben.
97. Wenn
der Partner mit der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist für einen
Zeitraum in Verzug ist, der die in Artikel 61 dieser AGB genannte Frist für die
Aussetzung der Dienstleistung überschreitet, ist die Szallas Group Zrt.
berechtigt:
a) die Möglichkeit, der Buchung des Angebotes zusätzlich zur Anzeige des Partnerangebots auszusetzen, so dass die Unterseite der Partnerangebote weiterhin verfügbar ist, die Szallas Group Zrt. jedoch berechtigt ist, entsprechende alternative Angebote anderer Partner anzuzeigen;
b) sogar die Anzeige aller Angebote des Partners auf Szallas Group Zrt. Plattform und/oder die anderen Plattformen auszusetzen.
98. Im
Falle eines 30 Tage übersteigenden Zahlungsverzugs ist die Szallas Group Zrt.
berechtigt, ihre Forderung mit allen gesetzlichen Mitteln durchzusetzen oder
sie an eine andere Partei abzutreten. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, die
mit der Durchsetzung der Forderung verbundenen Kosten dem Partner in Rechnung
zu stellen. Im Falle eines Verzugs des Partners kann die Szallas Group Zrt. einen
Betrag von 40 Euro, der auf der Grundlage des offiziellen Mittelkurses der
Ungarischen Nationalbank am Tag des Verzugs ermittelt wird, als Deckung für die
Kosten der Einziehung der Forderung (Inkassokostensatz) verlangen. Darüber
hinaus hat die Szallas Group Zrt. auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die
Durchsetzung ihrer Forderung, sofern diese die gezahlte Kostenmanagementgebühr
übersteigen. Solche Kosten können
insbesondere Verfahrens-, Veröffentlichungs-, Notar-, Anwalts-,
Vollstreckungsgebühren usw. sein.
99. Die
Szallas Group Zrt. kann für die Aufhebung von Anzeige-Beschränkungen aufgrund der
Nichteinhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist eine Gebühr
erheben, deren Höhe (i) 1500 HUF + MwSt. vor der Überweisung zur Abholung und
(ii) 15.000 HUF + MwSt. nach der Überweisung zur Abholung beträgt. Die
Szallas Group Zrt. behält sich das Recht vor, die Aufhebung der
Anzeigebeschränkung bzw. die Neuanmeldung des Partners bis zur vollständigen
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verweigern, solange der Partner der
Szallas Group Zrt. gegenüber in Verzug ist. Die Szallas Group Zrt. ist auch
berechtigt, nach eigenem Ermessen die Neuregistrierung solcher Partner vom
Abschluss eines gesonderten Vertrages abhängig zu machen, der die Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen regelt.
100. Im
Fall des Zahlungsverzuges des Partners kann der Partner bei der Szallas.hu.Zrt.
einen Zahlungsaufschub beantragen, wenn er die von der Szallas.hu.Zrt.
festgelegten spezifischen Bedingungen akzeptiert und erfüllt, und zwar gegen
eine Gebühr von 4500 HUF + MwSt. pro Fall. Diese Gebühr wird nach Ablauf des
Zahlungsaufschubs fällig und ist in der entsprechenden abgeschlossenen Rechnung
ausgewiesen. Wenn die Szallas Group Zrt. einen Zahlungsaufschub gewährt, tut sie
dies in jedem Fall unter Vorbehalt ihrer Rechte.
101. Wenn
der Partner wiederholt und schwerwiegend gegen den Vertrag, einschließlich
einer Bestimmung dieser AGB, verstößt oder den Vertragsbruch nach wiederholter
Aufforderung nicht behebt, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Anzeige des
Angebots zu verweigern oder die Anzeige des bereits veröffentlichten Angebots
auszusetzen oder zu löschen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen
(und die Erbringung der Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einzustellen).
Zusätzlich zu den ausdrücklich in einem Teil des Vertrages Genannten gelten die
folgenden als schwerwiegender Vertragsbruch:
a) das Angebot ist offensichtlich unvollständig, nicht vorhanden, unspezifisch, widersprüchlich, irreführend, unwahr, unrealistisch, objektiv nicht durchführbar oder schädigt den Ruf einer anderen natürlichen Person oder eines Unternehmens oder enthält nicht die Mindestinformationen, die für eine fundierte Entscheidung des Benutzers/Gastes erforderlich sind (z. B.: Preis, relevante Parameter der Unterkunft);
b) Der Partner gibt falsche oder irreführende
Informationen über den Verwaltungsbereich (falsche oder unrealistisch niedrige
Preise, die für den Gast nach der Buchung nicht sichert) an;
c) der Partner einen höheren Preis als den in
der Buchung angegebenen verlangt;
d) der Partner hält die Informationen in
seinem Verwaltungsschnittstellensystem nicht auf dem neuesten Stand, was zu
Ablehnungen führt (einschließlich Überbuchungen über das
Echtzeit-Buchungssystem);
e) der Partner sich weigert, die Buchung des
Gastes auf kontinuierlicher oder wiederkehrender Basis zu akzeptieren
(einschließlich der Nichtannahme des Gastes trotz Bestätigung oder Annahme
einer Echtzeitbuchung);
f) Die Szallas Group Zrt. erhält mehrere
ernsthafte Beschwerden und/oder Meldungen von einem oder mehreren Gäste, die
Zimmer beim Partner gebucht haben, oder eine Beschwerde betrifft einen
besonders schwerwiegenden Fall;
g) eine Person, die im Namen des Partners
handelt, ein unangemessenes, beleidigendes oder unprofessionelles Verhalten
gegenüber den Gäste oder den Mitarbeiter der Szallas Group Zrt. zeigt;
h) das Angebot nach dem einseitigen Ermessen
der Szallas Group Zrt. mit der Szallas.hu-Plattform oder dem Image und dem Geist
der Szallas Group Zrt. unvereinbar ist, ihren geschäftspolitischen Grundsätzen
widerspricht und/oder direkt oder indirekt die Werbemarkt- und/oder
Geschäftsinteressen der Szallas Group Zrt. verletzt;
i) das
Angebot aus technischen Gründen oder wegen des Umfangs nicht erfüllt werden kann;
j) das
Angebot von einer Behörde formell oder informell beanstandet wurde;
k) wenn der Partner gegen die
Gewährleistungsbestimmungen der AGB verstößt oder wiederholt gegen eine der
Bestimmungen der AGB verstößt;
l) der Partner eine ausstehende Schuld bei Szallas Group Zrt. hat; oder;
m) gegen den Partner ein Konkurs-,
Liquidations-, Abwicklungs-, Zwangsabwicklungs- oder gerichtliches
Vollstreckungsverfahren oder ein von einer Steuerbehörde eingeleitetes
Verfahren eingeleitet wurde;
n) die Zahl der stornierten Buchungen im
Beherbergungsbetrieb des Partners ist besonders hoch, d. h. die Stornoquote
liegt 30 Prozentpunkte über dem Durchschnitt für die Gemeinde und die Art des
Beherbergungsbetriebs in einem beliebigen aufeinanderfolgenden
30-Tage-Zeitraum.
102. Der
Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen, Schäden und
Kosten, die sich aus der Vertragsverletzung des Partners ergeben, freizustellen
und sie für die Szallas Group Zrt. zu ersetzen.
XVII Dauer, Kündigung, Änderung des Vertrags
103. Sofern nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die kürzeste Vertragslaufzeit 30 Tage beträgt.
104. Der
Vertrag wird beendet:
a) im gegenseitigen Einvernehmen der
Parteien;
b) mit normaler Kündigungsfrist;
c) durch außerordentliche Kündigung;
d) und durch Widerruf in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
105. Die normale Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen erfolgen. Die normale Kündigung muss gerechtfertigt werden. Das Kündigungsrecht schränkt das Recht der Szallas Group Zrt. nicht ein, die in den AGB vorgesehene Anzeige der Dienstleistungen auszusetzen. Erklärungen zur Beendigung des Vertrages können im Verwaltungsbereich abgegeben werden.
106. Innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung über die Absicht, wird die Szallas.hu gAG die Absicht des Partners für die Inaktivierung erfüllen.
107. Die Szallas Group Zrt. schließt nur mit dem Betreiber der Unterkunft einen Vertrag ab, und die Ptk. Auf der Grundlage von Artikel 6:18 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches wird davon ausgegangen, dass die Personen, die die Anmeldung vornehmen, berechtigt sind, im Namen des Eigentümers rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und den Vertrag abzuschließen. Die Szallas Group Zrt. betrachtet alle Mitteilungen, die auf der dem Partner zur Verfügung gestellten Verwaltungsoberfläche erscheinen, als rechtsverbindliche Erklärungen des Partners. Der Partner erkennt die Rechtsgültigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen, auf die hier Bezug genommen wird, ausdrücklich an.
108. Falls
der Betreiber einer registrierten Unterkunft sich wechselt, so betrachten das
die Parteien und der neue Betreiber wie das im 6:208 § - 6:210 § des ung. BGB
bestimmt ist als Übertragung. Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt.
über den Wechsel des Betreibers zu informieren, und im Falle eines
Betreiberwechsels ist er verpflichtet, die empfangende Partei über den
bestehenden Vertrag mit der Szallas Group Zrt. zu informieren. Wenn die Szallas.hu
Zrt. nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung
widerspricht, wird davon ausgegangen, dass sie mit der Übertragung des Vertrags
mit dem Partner auf den neuen Betreiber einverstanden ist. In diesem Fall oder
im Falle einer von Szallas.hu auf andere Weise erteilten Zustimmung gilt als
Datum der Vertragsübertragung das Datum, an dem die Änderungen in der
Verwaltungsschnittstelle vorgenommen werden, die es ermöglichen, den Wechsel
des Betreibers einer bestimmten Unterkunft (und die Rechnungsdaten des neuen
Betreibers) festzustellen. Bei offenen (noch nicht abgefahrenen) Reservierungen
gelten die von der Szallas Group Zrt. bis zum Zeitpunkt der Übertragung an den
vorherigen Betreiber gezahlten Beträge für die Zwecke des Vertrages als an den
neuen Betreiber gezahlt; der neue Betreiber kann diese Beträge nicht von der
Szallas Group Zrt. und/oder dem Gast fordern. Infolge der Übertragung des Vertrags
haftet der neue Betreiber für die Zahlung von Provisionen,
Online-Zahlungsdienstleistungsgebühren und anderen Gebühren für die während
seines Betriebs vorgenommenen Buchungen (die vom vorherigen Betreiber noch
nicht gezahlt wurden). Der Partner stellt sicher, dass er den neuen Betreiber
über alle bestehenden Verträge informiert, wobei die Beendigung von Vertragsbestandteilen,
die nicht fortgeführt werden sollen, in der Verantwortung des Partners als
alter Betreiber liegt (Gold/Silber). Im Falle eines Betreiberwechsels ist der
Partner als alter Betreiber verpflichtet, die in seinem Namen ausgestellten
Rechnungen für die während seines Betriebs getätigten Buchungen zu begleichen
und die Provision, die Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr und andere Gebühren
für die während des Betriebs des neuen Betreibers getätigten Buchungen zu
zahlen, wenn (i) und solange die Verwaltungsschnittstelle zur Verwaltung der
Websites verwendet wird, das. von der Verwaltungsstelle der Szallas Group Zrt.
genehmigt wurde oder (ii) der Partnervertrag nicht anderweitig auf den neuen
Betreiber übertragen wurde. Jeder Verstoß des Partners gegen die Bestimmungen
dieser Klausel gilt als schwerwiegenden Vertragsbruch.
109. Die
Szallas Group Zrt. wird jede Änderung der vorliegenden AGB oder der
Kommissionsregeln auf der Szallas.hu-Plattform, einschließlich der Website www.szallas.hu mit einem Hinweis mindestens 15 Tage vor
Inkrafttreten der Änderung veröffentlichen. Korrigierungen der Irrtümer im Text
der AGB, grammatikalische Fehler oder die Klärung der Verwendung von Begriffen,
die Umbenennung von Begriffen sowie die Korrektur der damit zusammenhängenden
Bestimmungen (einschließlich der Angabe des Inhalts) gelten nicht als Änderung
der AGB. Es gilt auch nicht der Änderung der AGB, wenn die Szallas Group Zrt. die
sie selbst betreffenden Daten korrigiert. Die Mitteilung oder Veröffentlichung
der berichtigten AGB, auf die hier Bezug genommen wird, sowie die Mitteilung
oder Veröffentlichung der geänderten oder ergänzten AGB in den Fällen, in denen
die Änderung oder Ergänzung durch eine Gesetzesänderung und/oder einen
behördlichen Akt erforderlich wurde, kann kürzer sein als die sonst in den AGB
geltende Frist von 15 Tagen. Der Partner nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis
und akzeptiert es.
110. Wenn der Partner den Vertrag (oder, wenn die Änderung einen abtrennbaren und unabhängig kündbaren Teil der Vereinbarung betrifft, nur diesen Teil) nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung der Änderung kündigt, so wird davon ausgegangen, dass er die Änderung akzeptiert hat. In der Kündigungsmitteilung muss klar und ausdrücklich angegeben werden, dass der Partner die Vereinbarung kündigt (oder, wenn die Änderung einen Teil der Vereinbarung betrifft, der abtrennbar und unabhängig kündbar ist, nur diesen Teil).
111. Bei
Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien
verpflichtet unverzüglich ihre Rechnungen miteinander zu begleichen. Nach der
Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird Szallas.hu alle
Angebote des Partners auf der Plattform Szallas.hu und, soweit von ihm
verwaltet, auf den anderen Plattformen unzugänglich machen. Die Szallas Group Zrt.
bewahrt die vom Partner auf der Verwaltungsplattform mitgeteilten Informationen
auch nach der Beendigung des Vertrages, die Informationen über die Angebote und
geistigen Produkte (einschließlich der Benutzerinhalte oder der geistigen
Produkte des Partners), die im Falle eines Betreiberwechsels vom neuen
Betreiber verwendet werden können, sowie die mit dem Vertrag zusammenhängenden
Buchhaltungsunterlagen bis zum Ende der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfrist auf.
XVIII Schlussbestimmungen
112. Die der Szallas Group Zrt. in den AGB eingeräumten Rechte sind nicht exklusiv, sie können auch gemeinsam genutzt werden. Wenn die Szallas Group Zrt. die in diesen AGB festgelegten Rechte nicht ausübt, kann dies nicht als Verzicht auf die Rechte ausgelegt werden.
113. Die
Szallas Group Zrt. sorgt dafür, dass der Partner über diese AGB so informiert
wird, dass der aktuelle und vollständige Text der AGB auf der Website www.szallas.hu und den Websites veröffentlicht wird und der
Partner dazu jederzeit Zugang hat. Nach der Änderung gilt die weitere Benutzung
des Dienstes als Annahme der geänderten AGB, sofern keine Kündigung erfolgt.
114. Begleittexte zur Auslegung oder Erläuterung dieser AGB dienen lediglich der
Information und können nicht zur Geltendmachung von Rechten herangezogen
werden. Für die Auslegung und Beurteilung des Rechtsverhältnisses zwischen der
Szallas Group Zrt. und dem Partner sowie für die sich aus dem Rechtsverhältnis
ergebende Situation ist ausschließlich der Wortlaut der AGB maßgeblich.
115. Die
AGB und der Vertrag zwischen den Parteien unterliegen dem ungarischen Recht.
Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind die ungarischen Gerichte
zuständig. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der fremdsprachigen Version der
AGB und der ungarischen Version ist die ungarische Version maßgebend. In
Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, ist das geltende
ungarische Recht maßgebend.
116. Die
Vertragsparteien bemühen sich, etwaige streitige Fragen mit friedlichen Mitteln
beizulegen. Andernfalls ist das Bezirksgericht Miskolc für alle Streitigkeiten zuständig, die in die Zuständigkeit
des örtlichen Gerichts fallen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die in die
Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, legen die Parteien der Zuständigkeit des
Gerichtshofs von Miskolc fest.
117. Diese
AGB bleibt ab dem 4. Februar 2022 oder bis zum Inkrafttreten weiterer
Änderungen in Kraft.
XIX Behandlung
der Reklamationen des Partners
118. Wenn der Partner eine Beschwerde hat, kann er
sie per E-Mail an hotel@szallas.hu, per Post an die Hauptgeschäftsstelle oder
telefonisch an +43 72 090 2360 melden.
Die Szallas Group Zrt. wird die über die oben genannten Kanäle eingegangene Beschwerde unverzüglich untersuchen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Sie wird sich bemühen, die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt, schriftlich zu beantworten und zu lösen. Jede Ablehnung einer Beschwerde ist zu begründen.
XX Daten
von Szallas Group Zrt.:
Szallas.hu.
gAg
Hauptsitz: Régiposta Straße 9, 3525 Miskolc
Postanschrift:
PO Box 85., 1554 Budapest
Steuernummer:
32362903-2-05
Kontonummer:
11703006-20467874-00000000 (OTP Bank)
Partnerbetreuung: +36 30 / 344-2001
Kundenbetreuung:
+36 30 / 344-2000
Rechnungsstellung:
+36 30 / 344-2006
E-Mail für Partnerbetreuung: hotel@szallas.hu
E-Mail-Kundendienst: szallas@szallas.hu
E-Mail zur Rechnungsstellung: szamlazas@szallas.hu
Web: www.szallas.hu
Verwaltungsoberfläche: http://admin.szallas.hu
Anhang 1
Für bestimmte
Arten von Unterkünfte außerhalb Ungarns
verschiedene
Bestimmungen
I. Geltungsbereich
des Anhangs
1. Bei Unterkünfte in Kroatien, Polen und Österreich (im Folgenden "Unterbrkünfte
im Ausland" genannt) gelten die Bestimmungen der AGB zusammen mit den abweichenden Bestimmungen in diesem Anhang, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Partners.
2. Die verschiedenen Bestimmungen in diesem Anhang ändern die Klauseln der
AGB, die sich auf die ursprünglichen Bestimmungen beziehen, entsprechend. Die
Teile der AGB, die nicht durch diesen Anhang abgedeckt sind, gelten für den
Partner unverändert.
3. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den AGB gegeben wird. In Bezug auf die Unterkünfte im Ausland ist unter Kommission die Kommission des Landes zu verstehen, in dem sich die Unterkünfte im Ausland befindet, wie sie in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführt ist.
II. Buchungen
Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel VII der AGB
eingefügt.
4. Bei ausländischen Unterkünfte kann der Partner bei der Anmeldung oder später
im Verwaltungsbereich zwischen dem Echtzeit-Buchungssystem (das den allgemeinen
Bestimmungen der AGB unterliegt) und dem Bestätigungssystem (im Folgenden
"Bestätigungssystem" genannt) wählen.
5. Im Falle des Bestätigungssystems sendet die Szallas Group Zrt. nach dem
Absenden der Reservierungsvormerkung für den Benutzer im Namen des Partners
eine automatische E-Mail-Nachricht mit dem Betreff
"Reservierungsvormerkung" für den Benutzer, die nicht als Bestätigung
der Reservierung gilt. Wenn der Partner die vom Benutzer vorgenommene
Reservierung bestätigt (direkt durch die Verwaltungsschnittstelle oder indirekt
durch Vereinbarung mit der Szallas Group Zrt.), sendet die Szallas Group Zrt. nach
der Bestätigung eine automatische E-Mail-Nachricht für den Benutzer, die die Reservierung
und den Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer begründet. Wenn der
Partner die Reservierungsvormerkung des Benutzers ablehnt, ist die Szallas.hu
Zrt. berechtigt, dem Benutzer eine andere Unterkunft anzubieten.
6. Im Falle der Nutzung des Bestätigungssystems ist der Partner verpflichtet, auf
alle im System der Szallas Group Zrt. getätigten Reservierungen innerhalb von 1
Arbeitstag zu antworten, damit die Szallas Group Zrt. dem Benutzer innerhalb der vereinbarten
Frist antworten kann. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die
Szallas Group Zrt. berechtigt, die Anfrage des Benutzers ohne vorherige
Benachrichtigung des Partners und ohne dessen Zustimmung automatisch abzulehnen
und dem Benutzer eine andere Unterkunft anzubieten. Die Szallas Group Zrt. hält es
für äußerst wichtig, dass die Benutzer nach ihrer Vormerkung eine rechtzeitige Antwort
und Bestätigung erhalten, da dies auch für den Partner eine Steigerung der
Gästezahl sichert.
7. Wenn der Partner den Benutzer mit einem von der Vormerkung verschiedenen
Angebot kontaktiert, gilt dies als Ablehnung der ursprünglichen Buchung des
Benutzers und als Veranlassung einer neuen Buchung. Wenn das (neue Buchungs-) Angebot
vom Benutzer angenommen wird, kommt die Buchung und der Vertrag zwischen dem
Partner und dem Benutzer zustande, und die Szallas Group Zrt. ist zur auf dem
Inhalt des Angebotes basierenden Provision berechtigt.
III. Zahlungsbedingungen
Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XI der AGB
eingefügt.
8. Mit der Ausnahme von Unterkünfte in Polen darf der Partner die Provision
für die Reservierung einer ausländischen Unterkunft nicht in bar an die
Szallas Group Zrt. bezahlen. Bei Unterkünfte in Polen kann die Provision in bar an
die Szallas Group Zrt. unter der folgenden Adresse gezahlt werden. Wspólna 56,
00-687 Warszawa.
IV. Online-Zahlungsdienst
Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XII der AGB
eingefügt.
9. Im Falle einer ausländischen Unterkunft steht der Online-Zahlungsservice nur
dann als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung, nachdem der Partner von der
Szallas Group Zrt. eine spezielle Information erhalten hat.
10. Im Falle einer Unterkunft im Ausland kann der Gast nicht mit der SZÉP-Karte
bezahlen.
V. Verstoß
gegen den Vertrag
Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XVI der AGB
eingefügt.
11. Im Falle der Nutzung des Bestätigungssystems wird außer den in den AGB genannten Fällen eine schwerwiegende Vertragsverletzung angenommen, wenn der Partner mindestens zweimal keine Rückmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gibt.
VI. Sonstige
Bestimmungen
12. Wenn ein Partner eine Beschwerde hat, kann er diese per E-Mail, per Post an
die Hauptgeschäftsstelle oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:
· Für Englisch: info@revngo.com / +36 20 890 3150
· Für Deutsch: info@revngo.de / +43 72 090 2360
· Für Kroatisch: info@revngo.hr / +385 1 775 7113
· Für Polnisch: partner@noclegi.pl / +48 73 208 1078
13. Im Falle einer Unterkunft im Ausland ist die Provision auf folgendes Konto
zu überweisen
· Für Unterkünfte in
Kroatien:
o OTP banka d.d.
Hrvatska
o IBAN: HR1224070001100503249
o SWIFT: OTPVHR2X
· Für Unterkünfte in
Polen:
o Nazwa banku : Citi Bank Handlowy
o Nummer rachunku : 86
1030 1508 0000 0008 1900 9000
· Für Unterkünfte in
Österreich:
o Citi Bank Österreich
EUR
o IBAN:
AT671814000708733008
o SCHNELL: CITIATWX
14. Die Informationen und Dokumente, auf die in den Verweisen auf die AGB Bezug genommen wird, finden Sie unter "https://revngo.com" auf Englisch, "https://de.revngo.com" auf Deutsch, "https://noclegi.pl" auf Polnisch und "https://hr.revngo.com" auf Kroatisch.
15. Die Szallas Group Zrt. rechnet
die in den AGB genannten Forderungen in Forint gemäß dem offiziellen
Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank zum Zeitpunkt des Entstehens der
Forderung in EUR um.