Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 04.02.2022

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I            Einleitende Bestimmungen:

1.              Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), einschließlich Anhang 1 für bestimmte nicht-ungarische Unterkünfte, und der Provisionsvertrag, der einen integralen Bestandteil der AGB bildet, bilden zusammen mit den individuellen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Geschäftsbedingungen und Medienangeboten, die der Partner akzeptiert, bestellt oder anderweitig auf seinen Vertrag anwendet, die Gesamtheit der Szallas.hu Zrt. und dem Partner (der "Vertrag") für die von der Szallas Group Zrt. für die Partner erbrachten Dienstleistungen (die "Dienstleistungen"). Für Beherbergungsbetriebe außerhalb Ungarns kann der Anhang 1 andere Bestimmungen als die allgemeinen Bestimmungen der AGB und des allgemeinen Kommissionsvertrags für bestimmte Länder enthalten. 

2.              Die Dienste bestehen aus (i) den Basisdiensten und (ii) anderen vom Partner genutzten Diensten.

3.              Die Basisdienste bestehen aus (i) dem Online-Plattformdienst (definiert in Klausel II, Einzelheiten in Klausel V), für den der Partner eine Provision gemäß Klausel X zahlt, und (ii) dem Online-Zahlungsdienst (definiert in Klausel II, Einzelheiten in Klausel XII), für den der Partner die Online-Zahlungsdienstgebühr gemäß Klausel 76 zahlt.

4.              Sonstige Leistungen sind (i) Werbedienstleistungen, die auf der Grundlage der vom Partner (im Rahmen eines Medienangebots) in Auftrag gegebenen Anzeigen erbracht werden (definiert in Abschnitt II, Einzelheiten in Abschnitt 9) und für die der Partner ein Entgelt gemäß dem Medienangebot zahlt, und (ii) Dienstleistungen oder Rabatte, die in den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB") (definiert in Abschnitt II, Einzelheiten in Abschnitt 10) festgelegt sind, die vom Partner akzeptiert werden oder anderweitig für ihn gelten und nicht immer eine Zahlungsverpflichtung seitens des Partners beinhalten. Die Beanspruchung der anderen Dienstleistungen liegt im Allgemeinen, aber nicht immer, im Ermessen des Partners.

II          Konzepte:

Schnittstelle zur Verwaltung

bezeichnet den Online-Software-Zugang, der für den Partner ermöglicht, den Dienst auf der Szallas.hu-Plattform zu nutzen. Der Partner kann den ihm zur Verfügung gestellten Verwaltungsbereich nutzen, um die relevanten Informationen in Bezug auf sein Angebot und die Veröffentlichung seines Angebots einzusehen und zu konfigurieren. Die Szallas Group Zrt. stellt dem Partner die mit den Reservierungen und der Abrechnung der Parteien verbundenen Daten über den Verwaltungsbereich zur Verfügung.

Angebot

ist das Angebot des Partners für die Elemente (z. B. Zimmer, andere Räumlichkeiten) einer bestimmten Unterkunft und gegebenenfalls die damit verbundenen Dienstleistungen, für die die Dienste in Anspruch genommen werden.

Basisdienstleistung

bezeichnet zusammen den Online-Vermittlungsdienst und den Online-Zahlungsdienst.

Preisparität

bedeutet die Paritätsanforderung, dass die Preisbedingungen des Angebots für Unterkünfte und Dienstleistungen mit denselben Parametern nicht ungünstiger sind als die auf der eigenen Website veröffentlichten.

AGB

bedeutet die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemein die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Szallas Group Zrt. und allen ihren Partnern regeln. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://szallas.hu/aszf.

Andere Plattformen

bezeichnet alle Online-Plattformen außerhalb der Szallas.hu-Plattform, auf denen das Angebot des Partners in Verbindung mit dem Dienst erscheinen kann (z. B. Google-Anzeigen, Facebook-Anzeigen, Schnittstellen von Affiliate-Partnern, Schnittstellen von Aggregator-Websites, Anzeigen mit Echtzeitgeboten).

Andere Dienstleistungen

bedeutet alle anderen von Szallas Group Zrt. für Partner erbrachten Dienstleistungen, die keine Basisdienstleistungen sind.

Besondere Bedingungen

bedeutet (i) die entweder im Administrationsbereich festgelegten oder (ii) anderweitig vereinbarten (z.B. per E-Mail-Bestellung) Bedingungen für die jeweilige Sonstige Dienstleistung, die die spezifischen Elemente der Vereinbarung zwischen Szallas Group Zrt. und dem jeweiligen Partner regeln (z.B. Partnerdaten, Provisionshöhen, welche sonstige Dienstleistung der Partner nutzt, usw.).

Anerkennung von Titeln

sind die von der Szallas Group Zrt. für einen bestimmten Zeitraum gewährten Prämien, die auf den von der Szallas Group Zrt. festgelegten Kriterien basieren.

Benutzer

bedeutet ein Besucher der Plattform Szallas.hu, der kein Gast ist.

Benutzer Inhalte

bedeuten die von den Benutzern in Bezug auf das Angebot, die Dienstleistungen des Partners auf der Plattform Szallas.hu oder auf anderen Schnittstellen verfassten Schriften, Meinungen, Kommentare, Bewertungen.

Buchung

ist der in Punkt VII beschriebene Vorgang, der zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Partner und dem Gast führt.

Vertretungsdienst

bedeutet eine vom Partner für den Gast erbrachte Dienstleistung, die der ursprünglichen, in der Buchung angegebenen Dienstleistung gleichwertig oder überlegen ist, falls der Partner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die ursprüngliche Dienstleistung zu erbringen.

Provision

ist der Betrag, den der Partner an Szallas Group Zrt. für die Bereitstellung des Online-Plattformdienstes zu zahlen hat. Der derzeitige Satz der Kommission ist im aktuellen Anhang der Kommission unter https://szallas.hu/aszf aufgeführt.

Gebühr für Online-Zahlungsservice

bezeichnet die für den Online-Zahlungsservice bezahlende Gebühr.

Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB")

sind die Bedingungen für die von der Szallas Group Zrt. erbrachten sonstigen Dienstleistungen, die keine Werbedienstleistungen auf der Grundlage eines Medienangebots sind. Die aktuelle Fassung der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sind unter https://szallas.hu/aszf erreichbar.

Konvertierung

bedeutet das Verhältnis zwischen der Anzahl der Besucher auf der Unterseite der Unterkunft oder des Angebots auf der Plattform und der Anzahl der Buchungen in Bezug auf diese Seite.

Medienangebote

sind die Bedingungen für die Anzeige der von Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Werbedienstleistungen, die sogar den Besucherverkehr des Partners erhöhen können. Die aktuellen Medienangebote finden Sie unter https://szallas.hu/mediaajanlat

Online-Zahlungsdienst

bedeutet laut ung. BGB (Ptk.) §. 129. Abs. 6 die Tätigkeit als Mitwirkenden (technischer Leistungsassistent), wobei dieser ausschließlich im Auftrag des Partners handelt und als Mitwirkender des Partners Geld vom Gast erhält.

Online-Plattform-Dienst

bedeutet die Sicherstellung des Zugangs des Partners zum System, so dass die vom Partner angebotenen Angebote für Unterkünfte und damit verbundene Dienstleistungen auf der Plattform Szallas.hu oder einem Teil davon gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags angezeigt und verfügbar sind, um von den Benutzer gebucht zu werden, wodurch ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer entsteht. 

Paritätserfordernis

bedeutet, dass die Bedingungen des Angebots in Bezug auf Preise und Kapazitätsverfügbarkeit nicht ungünstiger sind als die auf der Website des Unternehmens veröffentlichten Bedingungen.

Partner

bezeichnet die Person, die nach dem Gesetz und den einschlägigen behördlichen Vorschriften und Registern berechtigt ist, die Unterkünfte vorübergehend zu vermieten, und die den Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen in Bezug auf die von ihr betriebene(n) Unterkünfte abschließt.

Kategorie Partnerverwaltung

Die finanzielle Einstufung des Partners gemäß Punkt 62 der vorliegenden AGB, die die Zahlungsfrist für die Provision und die Gebühren sowie den Beginn der Einstellung der Dienstleistung durch die Szallas Group Zrt. im Falle eines Zahlungsverzugs bestimmt. 

ung. BGB

bezeichnet das Gesetz V. aus dem Jahre 2013 über das Bürgerliches Gesetzbuch.

Rangliste

ist die Gesamtheit der Kriterien, die das Ranking der Partnerangebote auf der Szallas.hu-Plattform bestimmen oder beeinflussen.

Standard-Listenpreis

sind die Preise, die in der Verwaltungsschnittstelle in den Einstellungen des Raumtyps festgelegt wurden.

Szallas.hu Plattform

bedeutet die von der Szallas Group Zrt. betriebene Online-Plattform, zusammen mit den dazugehörigen Softwarelösungen und Datenbanken, auf denen und mit deren Hilfe die Szallas Group Zrt. berechtigt ist, die Dienstleistung selbständig oder auf der Grundlage von Vereinbarungen zu erbringen.

Szallas.hu Geistiges Produkt

bedeutet die auf der Szallas.hu AG Plattform erscheinende Inhalte (einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeten Lösungen, der Ideen und ihrer Umsetzung), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) der Inhalte der Szallas Group Zrt. (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als Szallas Group Zrt.

Szallas Group Zrt.

ist die juristische Person, die die Plattform Szallas.hu betreibt und deren aktuellen Daten in Abschnitt XIX. aufgeführt sind.

SZÉP-Karte

bezeichnet die Széchenyi-Erholungskarte gemäß der Regierungsverordnung Nr. 76/2018 (IV. 20.).

Vertrag

bedeutet die gesamte Vereinbarung zwischen Szallas Group Zrt. und dem Partner bezüglich der Dienstleistungen. 

Dienstleistung

bedeutet Basisdienstleistungen und andere Dienstleistungen.

Gast

ist die Person, die auf der Plattform Szallas.hu einen Vertrag abschließt und die Dienstleistung des Partners in Anspruch nimmt, sowie die Person, die nach der Dienstleistung des Partners tatsächlich bezahlt.

Geschlossene Verbrauchergruppen

ist die Gruppe von Personen, die nach einem bestimmten Kriterium oder einer Reihe von Kriterien definiert sind, wobei die Plattform (Schnittstelle), die den Zugang zum Dienst ermöglicht, passwortgeschützt ist und die Mitgliedschaft auf der freiwilligen Entscheidung und dem aktiven Handeln der zugreifenden Person beruht.

 

III       Registrierung, Abschluss des Vertrags, 

5.              Der Vertrag zwischen der Szallas Group Zrt. und dem Partner über die Basisdienstleistungen kommt dadurch zustande, dass der Partner sich auf der Partnerregistrierungsplattform der Szallas.hu Plattform (https://szallas.hu/regisztracio) registriert und die vorliegenden AGB und die ZGB akzeptiert, deren Annahme verbindlich ist (falls vorhanden). Szallas.hu kann nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen entscheiden, die Registrierung einer natürlichen oder juristischen Person nicht zu akzeptieren, so dass zwischen der registrierungswilligen Person und der Szallas Group Zrt. kein Vertrag gemäß diesen AGB zustande kommt.

6.              Bei der Registrierung muss der Partner alle von ihm betriebenen Unterkünfte, die er im Online-Reservierungssystem der Szallas Group Zrt. veröffentlichen möchte, registrieren und die von der Szallas Group Zrt. geforderten Daten angeben.

7.              Bei der Registrierung gibt der Partner das geheime Passwort an, das ihm den Zugang zum Verwaltungsbereich ermöglicht.

8.              Neben dem Service der Online-Plattform, wie z.B. die normale Anzeige des Angebots, können weitere Werbeflächen und -optionen bestellt werden, um Buchungen mit den im Medienangebot angegebenen Optionen zu bewerben. Wenn in den AGB, im Auftrag oder in damit zusammenhängenden Dokumenten auf ein Angebot Bezug genommen wird, ist der Begriff Angebot so zu verstehen, dass er den Begriff Anzeige/Werbung einschließt, wenn das Angebot aufgrund eines separaten Auftrags im Rahmen des Medienangebots angezeigt wird. In Bezug auf die in den Medienangeboten enthaltenen sonstigen Dienstleistungen (Werbung) kommt ein Vertrag zwischen dem Partner und der Szallas Group Zrt. zustande, wenn der Partner die jeweilige Werbedienstleistung bei der Szallas Group Zrt. per E-Mail oder auf eine andere im jeweiligen Medienangebot angegebene Weise bestellt.

9.              In Bezug auf die in den ZGB enthaltenen andere Leistungen kommt der Vertrag nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzbedingungen zustande. Wenn in einer ZGB festgelegt ist, dass sie für den Partner unter bestimmten Bedingungen gelten, werden sie ohne weiteres Zutun des Partners Teil seines Vertrags, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Wenn eine ZGB besagt, dass der Partner sie akzeptieren muss, um von ihr abgedeckt zu werden, wird diese ZGB nur dann Teil des Partnervertrags, wenn der Partner sie über die Verwaltungsschnittstelle akzeptiert oder wenn sie anderweitig in den ZGB angegeben ist.

10.           Der Vertrag (und alle seine Elemente) werden online abgeschlossen, die Szallas.hu Zrt. speichert und verschickt sie nicht auf Papier.

11.           Der Partner akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass er für die Erbringung des Dienstes die in den ZGB oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Maßnahmen aktiv ergreifen muss. Der Partner verpflichtet sich, die von Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Informationen ständig zu überwachen.

12.           Die Szallas Group Zrt. hat das Recht, mit anderen Personen, die die gleiche Tätigkeit wie der Partner ausüben, oder für dieselben oder ähnliche Dienstleistungen wie die Dienstleistung des Partners einen Vertrag abzuschließen. 

    

IV       Schnittstelle zur Verwaltung

13.           Einige bestimmten besondere Bedingungen des Partnervertrags können im Verwaltungsbereich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen und Bedingungen eingerichtet oder angezeigt werden. Der Partner kann die Parameter seines Angebots für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen im Verwaltungsbereich eingeben und festlegen.

14.           Der Partner darf keine Daten, Informationen und Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Webadressen, Links, Kontakt in den sozialen Medien, Facebook/Twitter-Adresse usw.) in Bezug auf sein Angebot zur Verfügung stellen, weder im Verwaltungsbereich noch auf andere Weise, die für die Benutzer öffentlich sind und die es den Benutzer ermöglichen, ihn direkt zu kontaktieren. Der Partner darf den Gast oder den Benutzer nicht anderweitig dazu auffordern, ihn direkt zu kontaktieren. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

15.           Der Partner handelt bei seinen Aktivitäten im Rahmen der AGB, insbesondere beim Hochladen von Daten und bei allen Aktivitäten, die er im Administrationsbereich durchführt, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte, des Urheberrechts und der Verbraucherschutzbestimmungen.

16.           Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sein geheimes Passwort für den Zugang zum Verwaltungsbereich geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht an Unbefugte weitergegeben wird. Der Partner ist auch dafür verantwortlich, dass das geheime Passwort nur den Personen bekannt ist und von ihnen verwendet wird, die befugt sind, Erklärungen im Namen und im Auftrag des Partners im Zusammenhang mit dem Vertrag abzugeben. Der Partner haftet für alle Schäden, die durch einen Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehen.

17.           Die Szallas Group Zrt. sichert mit der von ihnen zumutbaren Sorgfältigkeit, dass unbefugte Dritte den Inhalt der vom Partner hochgeladenen öffentlichen Daten nicht verändern kann.

  

V          Online-Plattform-Dienst

18.           Die Szallas Group Zrt. ermöglicht dem Partner im Rahmen der Online-Plattform-Dienstleistung die Nutzung der Szallas Group Zrt. Plattform zur Verfügung zu stellen, für den Benutzer auffindbar und buchbar zu machen und durch die Reservierung gemäß Abschnitt VII. einen Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast zu schließen. Die Szallas Group Zrt. ist nicht Pfröpfling des Vertrages oder Rechtsverhältnisses zwischen dem Gast und dem Partner. Der Partner bezahlt Provision für Szallas.hu gAG nach der Online-Plattform Dienstleistung (gemäß Punkt X).

19.           In Bezug auf die Dienstleistung der Online-Plattform ist die Beziehung zwischen dem Partner und der Szallas Group Zrt. 6:293 - 6:301 § des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf deren Grundlage (i) die Szallas Group Zrt. unabhängig handelnd verpflichtet ist, die Verträge des Partners mit Dritten (Benutzer) zu vermitteln, im Namen des Partners abzuschließen und die Verpflichtungen des Partners gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erfüllen. (i) der Partner ist verpflichtet, als Vermittler für den Kunden zu handeln und die vertraglichen Gebühren von den Gästen gemäß Artikel 6:129 des BGB entgegenzunehmen und weiterzuleiten, (ii) der Partner ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Provisionen und Gebühren zu zahlen. Der Vertrag ist kein Verbrauchervertrag, da keine der Parteien ein Verbraucher ist. Die Tätigkeiten der Szallas Group Zrt. stellen keine Zahlungsdienste im Sinne vom Artikel 6 (4) b) des Gesetzes CCXXXVII von 2013 über Kreditinstitute und Finanzunternehmen dar, da die Szallas Group Zrt. als unabhängiger Handelsvertreter ausschließlich im Namen des Partners handelt, der auch berechtigt ist, einen Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer (Gast) zu schließen. Szallas Group Zrt. führt keine finanziellen Transaktionen im Namen des Benutzers oder des Gastes durch, erhält nur Geld vom Gast als Mitwirkender des Partners (BGB. 6:129 (1)).

20.           Der Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. berechtigt ist, nach eigenem Ermessen - vorbehaltlich der vorherigen Information des Partners gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen - eine Reihe von Bedingungen zu bestimmen, die von der Szallas Group Zrt. auferlegt werden können. Plattform und die Angebote anderer Partner zu nutzen oder die Reihenfolge zu beeinflussen, in der sie gefunden werden ("Ranking"). Das Ranking-System ist multifaktoriell; Faktoren sind u.a., aber nicht ausschließlich folgende: die vom Partner bezahlte (zu zahlende) Höhe des Provisionsbetrags, Szallas Group Zrt. Plattform, das Verhältnis zwischen den Besuchern der Unterkunftsseite auf der Plattform und der Anzahl der Reservierungen ("Konversion"), die Anzahl der Reservierungen, die Stornierungsrate, die Bewertung der Gästebewertungen, die Qualität des Kundendienstes des Partners, die Anzahl und Art der Gästebeschwerden und die Bewertung der Zahlungsdisziplin des Partners. Der Vorrang dieser Schlüsselparameter vor anderen möglichen Parametern ist durch ihre technische Priorität begründet. Ein Partner mit einer höheren Konversionsrate, Provisionshöhe, Buchungsrate, Gästebewertung (Score), Qualität des Kundendienstes und Zahlungsdisziplin sowie einer niedrigeren Stornierungsrate und Anzahl von Gästebeschwerden kann in der Rangliste höher eingestuft werden. Die Kriterien basieren auf vordefinierten Kriterien, werden einheitlich auf alle Partner entlang der definierten Kriterien angewandt und automatisiert.

21.           Der Partner kann die Entwicklung der einzelnen Faktoren über die Verwaltungsschnittstelle überwachen. Vor diesem Hintergrund kann der Partner gegen das Ranking, die sich daraus ergebende Rangfolge und die einzelnen Faktoren, die dem Ranking zugrunde liegen, keine Einwände, Ansprüche oder Forderungen geltend machen. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Reihenfolge der Ergebnisse durch artifizielle oder manipulative Mittel oder durch Umgehung der Bestimmungen der AGB zu beeinflussen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schwerwiegender Vertragsabruch.

22.           Der Partner ermächtigt die Szallas Group Zrt. ausdrücklich, die vom Partner im Verwaltungsbereich hochgeladenen Parameter des Angebots (einschließlich aller Fotos, Illustrationen, Daten und Informationen, geschützter oder schützbarer Zeichen, Bilder, Fotos, Bilder) zum Zweck der Erhöhung der Anzahl der Buchungen zu verwenden, um das Angebot in der Öffentlichkeit online und offline, in den Online- und Offline-Plattformen zu kommunizieren und zu fördern, in der von der Szallas Group Zrt. bestimmten Art und Weise und Dauer. Um auf anderen Plattformen als Szallas Group Zrt. erscheinen zu können, müssen auch die Bestimmungen der jeweiligen anderen Plattform angewendet werden.

23.           Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot in einer Fremdsprache zur Verfügung zu stellen. Wenn die Szallas Group Zrt. eine Beschreibung der Unterkunft in einer Fremdsprache erstellt hat, bietet sie den Partnern die Möglichkeit, im Verwaltungsbereich zu wählen, ob die von ihnen oder von der Szallas Group Zrt. erstellte Beschreibung in der jeweiligen Sprache angezeigt werden soll. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, nur solche fremdsprachige Präsentation zu erstellen, die nur die relevanten Elemente des Angebots enthält. Zu diesen Fremdsprachen können insbesondere Englisch, Deutsch, Slowakisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch und Russisch gehören. Eine Übersetzung in eine andere Sprache ändert nichts an dem für den Vertrag geltenden Recht. Die Darstellung ist unabhängig von der Sprache, in der die Verwaltungsoberfläche verwendet ist.

24.           Szallas.hu. Zrt. ist berechtigt, in Verbindung mit der Dienstleistung "Gewinnspiel" oder "Aktion" zu organisieren. Die Szallas.hu Zrt. und der Partner können hierüber eine gesonderte oder ergänzende Vereinbarung treffen.

25.           Der Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. nach eigenem Ermessen Anerkennungspreise (z.B.: Logo für ausgezeichnete Unterkunft, Auszeichnung für die Unterkunft des Jahres) schaffen kann, die für die Partner oder andere Partner der Szallas Group Zrt. gemäß den von der Szallas Group Zrt. festgelegten Kriterien verliehen werden können. Die Anerkennungstitel können vom Partner innerhalb des von Szallas.hu gAG. festgelegten Zeitrahmens verwendet werden. In Ermangelung eines gesonderten Widerrufs erlischt das Recht zur Nutzung der Anerkennungstitel automatisch mit der Beendigung des Vertrags. In diesem Fall darf der Partner die Anerkennungsadresse nirgendwo mehr verwenden oder anzeigen.

26.           Der Partner stellt sicher, dass er von der Szallas Group Zrt. unter den für die Szallas Group Zrt. zur Verfügung gestellten Telefon- oder E-Mail-Kontaktdaten zu Beratungs-, Kontakt- oder Qualitätssicherungszwecken erreicht werden kann. Der Partner verpflichtet sich, für die Szallas Group Zrt. im Rahmen solcher Anfragen entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Sofern die AGB nichts anderes vorsehen, ist der Partner verpflichtet, seiner Informationspflicht spätestens innerhalb von 5 Arbeitstage nach der Anfrage der Szallas Group Zrt. nachzukommen. Ein wiederholter Verstoß gegen die oben genannten Regeln zur Kontaktaufnahme und Datenübermittlung gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

27.           Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse Promotion- und Werbungsmaterialien über ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen oder die von ihrer Partner (Dritte) zu senden. 

28.           Der Partner ist verpflichtet, die Szallas.hu gAG über alle Probleme und Umstände benachrichtigen, der sich im Interesse des Partners aus einem Grund ergibt, der die dem Gast erbrachte Dienstleistung oder die Dienstleistungen der Szallas.hu Zrt. beeinträchtigt. (z.B.: Renovierung, Wartung, Störung, Nichtverfügbarkeit eines Zimmers oder einer Dienstleistung aus irgendeinem Grund, unzureichende Internetverbindung, Änderung der E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) Der Partner ist verpflichtet, die Schaden, die auf den Rückstand der Benachrichtigung zurückgehen, selbst tragen.

29.           Den Partner ist es untersagt, solche Systeme oder Lösungen zu verwenden, die darauf abzielen die Dienstleistung, die Plattform von Szallas Group Zrt. oder die zum Betrieb der Verwaltungsschnittstelle verwendet Server herunterzufahren oder die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Szallas Group Zrt. . auf andere Weise gefährden.

30.           Szallas.hu Zrt. behält sich das Recht vor, jedes Produkt des geistigen Eigentums von Szallas.hu und/oder jedes Element des Dienstes auf der Plattform von Szallas.hu Zrt. nach eigenem Ermessen zu ändern oder einzustellen.

31.           Der Betrieb und das Funktionieren bestimmter Teile der Plattform Szallas.hu wird als Vermittlungsdienstleistung im Sinne des Gesetzes CVIII von 2001 über Dienstleistungen im elektronischen Handel betrachtet (z.B.: der Inhalt des von den Benutzer erstellten Profile). Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Benutzer berechtigt sind, die Szallas.hu-Plattform auf der Grundlage der Verwendungsbedingungen der Szallas.hu-Plattform und der Datenverwaltungsinformationen zu nutzen. Der Partner erklärt, dass er die Verwendungsbedingungen und die Datenverwaltungsinformationen der Plattform Szallas.hu (erreichbar über die Fußzeile der Seite https://reyngo.com/) kennt und einhält und dass er die Änderungen dieser Verwendungsbedingungen und Datenverwaltungsinformationen kontinuierlich verfolgen wird.

32.           Der Partner erkennt an, dass der Benutzer und/oder der Gast (i) von den Angeboten erfahren und weitere Informationen über die Angebote anfordern kann, (ii) die Angebote und Informationen mit Anderen auf bekannten Social-Networking-Sites - Facebook, Twitter - teilen oder sie per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationskanal versenden kann, (iii) Schreiben, Meinungen, Kommentare, Bewertungen über das Angebot des Partners und/oder die vom Gast in Anspruch genommenen Dienstleistungen ("Benutzerinhalte") mitteilen und (iv) sofortige Buchungen, wie im Angebot angegeben, bis zu der dort angegebenen verfügbaren Kapazität (Daten und Orte) veranlassen kann.

  

VI       Das Angebot des Partners

33.           Der Partner stellt über die Verwaltungsschnittstelle Informationen, Daten und Fotos in Bezug auf das Angebot selbst zur Verfügung. Bei der Eingabe der Name der Unterkunft müssen die grundlegenden formalen Anforderungen erfüllt sein. 1. Fantasiename + 2. Typ der Unterkunft + 3. Ort der Unterkunft (z.B. Hotel Rózsa, Miskolc)

34.           Beim Hochladen und Bereitstellen von Informationen ist der Partner verpflichtet, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Partner erklärt, dass alle Daten, Informationen, Texte, Bilder, Videos oder sonstiges geistiges Eigentum und Teile davon, die er oder der Partner anderweitig im oder in Verbindung mit dem Administrationsbereich oder dem Dienst übermittelt oder hochlädt, korrekt, genau, vollständig, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass er berechtigt ist, sie hochzuladen. Der Partner verpflichtet sich, alle Daten und Informationen anzugeben, die von den geltenden Gesetzen oder Vorschriften verlangt werden oder die sonst für die Benutzer oder Szallas Group Zrt. in Bezug auf die Dienstleistung relevant sind. Der Partner ist verpflichtet die Preise brutto (netto + MwSt.) anzugeben. Solange der Partner keine anderen Preise im Administrationsbereich einstellt oder den Channel Manager Service nicht nutzt, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Standard-Listenpreise des Partners in den Administrationsbereich hochzuladen. Solange der Partner die in den Administrationsbereich hochgeladenen Preise nicht ändert oder den Channel-Manager-Service nicht nutzt, können die Benutzer das Angebot des Partners zu den oben genannten Standard-Listenpreisen für 365 Tage im Voraus ab dem Tag der Eröffnung des jeweiligen Angebots durch den Nutzer buchen.

35.           Die Szallas Group Zrt. hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die vom Partner angegebenen falschen oder ungenauen Daten zu korrigieren. Wenn der Datendienst des Partners systematisch unwahr oder fehlerhaft ist, gilt es als schwerwiegenden Vertragsbruch und Bildet Grund zur Kündigung. Der Partner erklärt und garantiert, dass die im Rahmen des Medienangebots in Auftrag gegebenen Anzeigen keinen Werbeverboten oder -beschränkungen unterliegen, insbesondere nicht den Bestimmungen des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten und des Gesetzes XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verpflichtung zur Anpassung der Angebote an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Szallas Group Zrt. kann Daten, die gegen die Bestimmungen des Vertrages verstoßen, weglassen oder umformulieren.

36.           Die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Darstellung des Angebots oder für die Nichtdarstellung des Angebots, wenn der Partner die mit dem Angebot zusammenhängenden Daten oder Informationen unvollständig oder unrichtig hochlädt oder bereitstellt, oder wenn die Darstellung gegen die Regeln der AGB verstößt.

37.           Der Partner verpflichtet sich, die Verwaltungsschnittstelle zu nutzen, um die Informationen und Daten in Bezug auf sein Angebot, einschließlich der Daten über verfügbare und reservierte Kapazitäten, auf dem neuesten Stand und aktuell zu halten. 

38.           Um zu vermeiden, dass der Partner die Dienstleistungen der Szallas Group Zrt. als Werbeplattform nutzt, die dazu bestimmt ist, die Benutzer auf seine eigene Website zu leiten, und somit die von der Szallas Group Zrt. erbrachten Marketingdienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich der Partner, dass die Bedingungen des Angebots hinsichtlich der Preisgestaltung und der Kapazitätsverfügbarkeit nicht ungünstiger sind als die auf seiner eigenen Website veröffentlichten Bedingungen ("Paritätsanforderungen"). Jeder Verstoß gegen die folgenden Paritätsanforderungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch, den der Partner nach entsprechender Aufforderung unverzüglich abstellen muss:

a)       Der Partner darf in seinem Angebot für seine Unterkünfte, Zimmer und Dienstleistungen mit denselben Parametern und Eigenschaften (z.B. Komfortniveau, Zimmertyp, Bettenzahl, Verpflegung und Dienstleistungen, Nutzungsbedingungen, Stornierungs- und Änderungsbedingungen, Saisonabhängigkeit, Nutzungsdatum, Sonderkonditionen) keinen ungünstigen Preis ansetzen als den Preis, den er auf seiner eigenen Website anwendet und bewirbt ("Preisparität"). Verhaltensweisen, die darauf abzielen, das Vorstehende zu umgehen, sind verboten (z. B. wenn ein Partner in seinem Angebot und auf seiner eigenen Website teilweise unterschiedliche Informationen, Merkmale oder Dienstleistungselemente in Bezug auf sein Unterkunfts-, Zimmer- oder Dienstleistungspaket bereitstellt, um die Verpflichtung zur Preisanpassung zu umgehen). Überträgt der Partner den Betrieb der Website einer anderen Person, wird die Website jedoch im Interesse des Partners betrieben, so gilt die Website ebenfalls als eigene Website des Partners.

b)      Wenn der Partner auch eine andere, zu der Online-Plattform-Dienstleistung ähnliche Dienstleistung eines Dritten in Anspruch nimmt, stellt der Partner sicher, dass die gleiche Menge auf der Szallas.hu-Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein bestimmtes Angebot an freier Kapazität (buchbarer Platz / Dienstleistung) zur Verfügung steht wie auf jeder anderen Seite. 

39.           Das angeschlossene Unternehmen unterliegt nicht dem Erfordernis der Preisparität, wenn es seine Preise für Geschlossene Verbrauchergruppen anbietet, vorausgesetzt, dass (i) die Preise weder direkt noch indirekt weithin oder vollständig offengelegt werden und (ii) die innerhalb der Gruppe angebotenen Preise für solche Personen zur Verfügung gestellt werden, die die Dienstleistungen des angeschlossenen Unternehmens bereits mindestens einmal als Mitglied der Geschlossenen Verbrauchergruppe in Anspruch genommen haben.

40.           Wenn die Szallas Group Zrt. auch selbst eine geschlossene Verbrauchergruppe hat, wird sie den Partner entsprechend informieren. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, ihrer Geschlossenen Verbrauchergruppe einen Rabatt zu gewähren, der ihre Provision nicht übersteigt, jedoch stets auf eigene Kosten.

  

VII     Buchung

41.           Der Partner unterhält ein Echtzeit-Buchungssystem für seine Angebote. In Bezug auf die vom Partner zu einem bestimmten Zeitpunkt hochgeladenen Angebote können die Nutzer auf der Plattform Szallas.hu sofort eine Reservierung für freie Termine vornehmen, die vom Partner festgelegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden, und zwar zu den im Angebot des Partners angegebenen Preisen und Bedingungen. Der Partner ist dafür verantwortlich, die auf der Plattform Szallas.hu angezeigten Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

42.           Die vom Benutzer vorgenommene Reservierung wird automatisch in Form einer Antwortnachricht angenommen. Im Falle falscher Angaben kann die Reservierung nicht abgelehnt werden. Die Antwortnachricht stellt einen Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner zu den Preisen und Bedingungen dar, die in dem betreffenden Angebot in dem vom Partner verwalteten Echtzeit-Reservierungssystem angezeigt werden, und zwar bis zu den vom Partner festgelegten maximal verfügbaren Kapazitäten.

43.           Die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Verpflichtung, Ergebnisse für den Dienst zu produzieren. Die Szallas Group Zrt. haftet nicht für die Einleitung oder die Anzahl der von den Benutzer vorgenommenen Reservierungen. Der Partner kann gegenüber der Szallas Group Zrt. keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Nichterreichen eines solchen Ergebnisses geltend machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn. 

  

VIII  Erfüllung der Buchung

44.           Wenn nach der Absendung der Bestätigungsnachricht an den Gast ein Kontakt außerhalb der Plattform von Szallas Group Zrt. zustande kommt, der die Bedingungen der ursprünglichen Reservierung ändert, ist der Partner verpflichtet, Szallas.hu Zrt. über den Inhalt der Änderung zu informieren. Solche Bedingungen können insbesondere folgende sein: geänderter Termin oder Dauer, andere Anzahl von Gästen, geänderte Pauschalangebote usw. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schweren Vertragsbruch.

45.           Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er nicht in der Lage ist, seine ursprüngliche vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Gast zu erfüllen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, dem Gast eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft als Ersatzleistung ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen ("Ersatzleistung"). Die Ersatzleistung muss dieselben grundlegenden Merkmale aufweisen wie die ursprüngliche Leistung (Anzahl, Komfort, Lage der Unterkunft, geografische Entfernung, Lage innerhalb der Gemeinde, Bereiche zur unabhängigen Nutzung). Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Ersatzleistung entstehen, sind vom Partner zu tragen (z. B. die Preisdifferenz zwischen der ursprünglichen und der alternativen Unterkunft, die Erstattung der zusätzlichen Reisekosten des betroffenen Gastes für die Reservierung oder die Fahrt zur alternativen Unterkunft usw.). 

46.           Wenn die vom Partner erbrachte Leistung der im Angebot, in der Buchung oder in dem mit dem Gast vereinbarten geänderten Vertrag vorgesehenen Leistung nicht entspricht oder ist der Partner nicht in der Lage, eine Ersatzleistung zu erbringen oder nimmt der Gast diese nicht an, so muss der Partner den Gast für alle nachteiligen Folgen, Schäden und Kosten, die dem Gast im Zusammenhang mit dem Vorstehenden entstehen entschädigen oder kompensieren. Die Entschädigung oder Kompensation, auf die der Gast Anspruch hat, wird zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses gezahlt. In den in dieser Klausel geregelten Fällen muss der Partner die Szallas Group Zrt. benachrichtigen und informieren. Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden freizustellen, die der Szallas Group Zrt. im Zusammenhang mit dem Vorstehenden entstehen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, wenn der Partner seiner Verpflichtung zur Aktualisierung des Echtzeit-Buchungssystems nicht oder nicht vollständig nachkommt. Ein Verstoß gegen diese Klausel gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

47.           Die Szallas Group Zrt. haftet nicht für Schäden, die der Gast für den Partnern oder sonstigen Dritten zufügt, insbesonders nicht für die Nichtnutzung der Unterkunft oder für den Verstoß der Anwendungsbedingungen.

  

IX       Der Kontakt von Szallas.hu mit den Benutzern und Gästen

48.           Die Szallas Group Zrt. betreibt einen telefonischen Kundendienst für Benutzer und Gäste im Zusammenhang mit der Dienstleistung. Das Betreiben des Kundendienstes von der Szallas Group Zrt. befreit den Partner nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Gästen. 

49.           Die Szallas Group Zrt. hat das Recht, den Benutzer oder den Gast telefonisch, per SMS oder über eine andere im System gespeicherte Kontaktmöglichkeit im Zusammenhang mit weiteren, vom Partner noch nicht beantworteten Angebotsanfragen zu kontaktieren, die mit dem Betrieb der Szallas.hu-Plattform zusammenhängen.

50.           Szallas.hu Zrt. ist berechtigt, die Gäste zu kontaktieren, um:

a)       den Gast über das Bestehen des Vertrages zwischen dem Gast und dem Partner und über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu informieren;

b)      Informationen über die Inanspruchnahme des Unterkunftsdienstes bereitstellen;

c)       mit ihm gelegentlich der Reservierung und angewandten Dienstleistungen vermitteln.

51.           Nach dem erfolgreichen Abschluss der Reservierung bittet die Szallas Group Zrt. den Gast per E-mail, das Kundenbewertungsformular auszufüllen, auf die eine oder mehrere Erinnerungs-E-Mails folgen können (am 1. Tag nach der Reise, am 8. Tag, falls nicht ausgefüllt, und am 28. Tag, falls nicht ausgefüllt), Die Ausfüllung des Kundenbewertungsformulars ist optional. Der Partner akzeptiert, dass die Szallas Group Zrt. berechtigt ist, die Meinung des Gastes durch Ausfüllen des Online-Fragebogens, der Teil der Szallas.hu-Plattform ist und der eine objektive Bewertung ermöglicht, zu veröffentlichen, nachdem der Gast die Unterkunft genutzt hat. In allen Fällen handelt es sich bei den Meinungen um Benutzerinhalte, auf die der Partner in einem öffentlichen Kommentar auf der Szallas.hu-Website antworten kann, und der Partner darf die Gästebewertung nicht anderweitig bearbeiten oder den Gast in diesem Zusammenhang direkt kontaktieren. Wenn der Gast die Bewertung anonym angegeben hat, ist der Partner nicht berechtigt, auf die Identität des Gastes zu erschließen und einen Kommentar mit der Name zu verfassen oder einen anderen Hinweis auf die Identität des Gastes zu geben. Der Gast ist verpflichtet, die detaillierten Regeln für Benutzerinhalte einzuhalten, die in der Inhaltspolitik (Anhang 2), der Teil der Anwendungsbedingungen ist, dargelegt sind.  Die Szallas Group Zrt. wird die Benutzerinhalte nur dann überprüfen, wenn sie auf anstößige Inhalte aufmerksam gemacht wird. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Szallas Group Zrt. Benutzerinhalte nur im Fall eines Verstoßes gegen die Anwendungsbedingungen, einer gesetzlichen oder gerichtlichen Entscheidung oder der ausdrücklichen Zustimmung des Benutzers oder Gastes, der die Benutzerinhalte erstellt hat, entfernen darf.

52.           Die Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, den Partner im Zusammenhang mit den vom Gast gemeldeten Beschwerden zu kontaktieren und die Meldung des Gastes zu untersuchen.

  

X          Provision

53.           Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Online-Plattform zahlt der Partner für die Szallas Group Zrt. eine Provision nach der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung der Reservierungen bzw. des Gastes gegenüber dem Partner, wie unten aufgeführt. 

54.           Die Szallas Group Zrt. zusteht der Provision, wenn:

a)       die Reservierung sich verwirklicht hat; oder

b)      der Partner die Szallas Group Zrt. nicht rechtzeitig darüber informiert, dass der Gast die Reservierung vertraglich storniert hat;

c)       der Partner gibt versehentlich oder fahrlässig keine tatsächlichen und wahrheitsgemäßen Angaben über die Verwaltungsschnittstelle an;

d)      der Gast hat die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen, aber der Partner hat es fälschlicherweise oder aus anderem Grund in der Verwaltungsschnittstelle gegensätzlich eingestellt;

e)       der Gast aufgrund der Stornierung der Buchung eine sonstige Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner eingegangen ist;

f)       der Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast durch das Weglassen des Systems von Szallas Group Zrt. geändert wird.

55.           Basis der netto Provision:

a)       im Fall der Punkte 54.a) - d) der gesamte brutto Gegenwert der Buchungen, und

b)      im Fall der Punkte 54.e) bis 54.f) die tatsächliche Zahlungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Partner (z.B. Vertragsstrafe, Stornogebühr oder Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen).

56.           Die Provisionsstufe wird auf der Grundlage der Lage und der Unterkunftskategorie der Unterkunft bestimmt, die Provisionsstufe wird auf der Szallas.hu-Plattform (https://szallas.hu/aszf) veröffentlicht. Die Höhe der Provision wird vom Partner während der Registrierung akzeptiert, worüber die Szallas.hu gAG in der E-Mail zur Bestätigung der Registrierung informiert und auch auf dem Verwaltungspanel verfügbar ist. Der Partner kann die Höhe der Provision nach Belieben - ausgehend von der erwarteten Grundhöhe - verändern, um die Rangfolge des Angebots zu verbessern. Die einseitige Änderung der Provision durch Szallas.hu gAG unterliegt den Regeln der Änderung der AGB, wie sie in Klausel XVII dargelegt sind.

57.           Wenn der Gast die Reservierung vor der geplanten Belegung (Nutzung) der Unterkunft mit den vom Partner vorgesehenen Stornobedingungen storniert und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner hat, wird die entsprechende Reservierung storniert und die Szallas Group Zrt. erhält keine Provision. Wenn der Gast die Reservierung nicht über den Kundendienst der Szallas Group Zrt. oder über die dafür eingerichtete Online-Schnittstelle storniert hat, ist der Partner berechtigt und verpflichtet, die Stornierung des Gastes bis zum 10. des Folgemonats mitzuteilen und die Stornierung gegenüber der Szallas Group Zrt. durch die Stornierungserklärung des Gastes zu bestätigen. Der Provisionsabgleich erfolgt über die Verwaltungsschnittstelle (http://admin.szallas.hu/ Finanzen / Szallas.hu Abstimmung).

58.           Im Fall, wenn der Gast die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, der Partner jedoch in der Verwaltungsschnittstelle irrtümlich oder auf andere Weise das Gegenteil angegeben hat, kann die Szallas Group Zrt. ihre Rechte gemäß den AGB ausüben und hat Anspruch auf die Provision. Der Partner kann beweisen, dass seine Einstellung nicht falsch war, indem er die Rücktrittserklärung des Gastes an Szallas Group Zrt. schickt.

  

XI       Zahlungsbedingungen

59.            Die Szallas Group Zrt. schickt den Partnern monatlich oder in den ZGB, im Medienangebot oder in einer anderen Vereinbarung der Parteien festgelegten Abständen eine Rechnung über Provisionen und andere Gebühren für die stornierten Buchungen oder andere Dienstleistungen, die im Vormonat in Anspruch genommen wurden und für die eine Zahlung fällig ist. Rechnungsstellungsmethode: elektronische Rechnung. Der Partner erhält die elektronische Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Falls der Partner für Szallas Group Zrt. schriftlich mitteilt, dass er keine elektronische Rechnung erhalten möchte, stellt die Szallas Group Zrt. Papierrechnungen aus.

60.           Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte oder in bar. Die Zahlung per Banküberweisung erfolgt auf das in Punkt XIX der vorliegenden AGB angegebene Bankkonto. Die Szallas Group Zrt. bietet die Möglichkeit der Zahlung per Bankkarte über einen Bankdienstleister im Verwaltungsgebiet. Die Zahlung in bar ist am Sitz der Szallas Group Zrt. (Régiposta Str. 9, 3525 Miskolc) zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt möglich. Die Parteien wenden die auf befristete Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. das Mehrwertsteuergesetz in der Fassung des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes, ordnungsgemäß an, soweit diese auf befristete Verträge anwendbar sind. 58 (1).

61.           Der Partner ist verpflichtet, die Provision und andere Gebühren bis zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin für die Szallas Group Zrt. zu zahlen. Die Provision und die sonstigen Gebühren gelten mit dem Datum der Gutschrift auf dem Konto der Szallas Group Zrt. als bezahlt. Das Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Provisionskontos wird durch die für den Partner geltende Partnerverwaltungskategorie bestimmt, die wie folgt lautet

a)       VIP: Äußerst stabiles Unternehmen, Zahlungsfrist: 30 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 30 Kalendertage nach Ablauf der Frist.

b)      Hervorgehoben: Stabiles Unternehmen, Zahlungsfrist: 14 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 15 Kalendertage nach Ablauf der Frist.

c)       Normal: Unternehmen mit mittlerem Risiko, Zahlungsfrist: 14 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 8 Kalendertage nach Fälligkeit.

d)      Riskant: Unternehmen mit überdurchschnittlichem Risiko, Zahlungsfrist: 8 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 4 Kalendertage nach Fälligkeit.

e)       Verstärkt riskant: Unternehmen mit einem weit über dem Durchschnitt liegenden Risikoniveau, Zahlungsfrist: 8 Kalendertage, Datum der Aussetzung des Dienstes: 2 Kalendertage nach Fälligkeit.

f)       Ausgeschlossen sind: Unternehmen mit hohem Risiko, ehemalige Partner der Szallas Group Zrt., deren Rechnungsforderungen mehrmals das Stadium des Inkassos durch das Inkassounternehmen erreicht haben, oder deren Rechnungen nicht rechtskräftig beigetrieben wurden, der Partner kann im Falle einer Vorauszahlung wieder auftauchen.

62.           Die Einstufung in der Partner-Handling-Kategorie verändert die Zahlungsbedingungen nach den bisherigen AGB nicht für die Partner, deren Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB in Kraft ist. Die Szallas Group Zrt. überprüft die Partner-Handhabungskategorien am 31. Oktober eines jeden Jahres nach Inkrafttreten dieser AGB bzw. an dem auf den Tag der Überprüfung folgenden Werktag, wenn dieser ein Feiertag ist, und kann die neue Partner-Handhabungskategorie auf der Grundlage der Einhaltung der Zahlungsfrist für die innerhalb von 365 Tagen vor der Überprüfung ausgestellten Rechnungen festlegen. Nach der Überprüfung können ein anhaltender Zahlungsverzug zu einer Höherstufung der Partnerbehandlungskategorie und ein anhaltender Zahlungsverzug zu einer Herabstufung der Partnerbehandlungskategorie führen, wobei ein anhaltender Zahlungsverzug als ein durchschnittlicher Verzug von mehr als 5 Kalendertagen definiert wird. Negative Ereignisse in der Öffentlichkeit (NAV-Seiten, gerichtliche Bekanntmachungen von Unternehmen) oder die Beziehung eines Unternehmens in ein Inkassoverfahren wegen Nichtbezahlung einer Rechnung können zu einer sofortigen Herabstufung der Partner-Management-Kategorie des Partners führen.

63.           Die Szallas Group Zrt. hat das Recht, die Partner-Management-Kategorie und die Bedingungen für die Einstufung in die Kategorien einseitig zu bestimmen und zu ändern. Die Kategorie Partnerverwaltung ist nicht öffentlich zugänglich.

64.           Der Partner verpflichtet sich, der Szallas Group Zrt. im Falle von Zweifeln über die Höhe der Provision, des Honorars oder der Höhe der der Szallas Group Zrt. geschuldeten Provision zur Erstellung und Überprüfung der korrekten Abrechnung Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren bzw. glaubhafte Angaben zu machen.

65.           Im Falle einer Verletzung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Szallas Group Zrt. gelten die Bestimmungen von Abschnitt XVI.

66.           Der Partner kann innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche Beschwerde einreichen. Der Partner muss die Gründe für die Reklamation der Rechnung klar angeben und alle hinterlegenden Dokumente beifügen. Die Szallas Group Zrt. prüft und entscheidet innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Annahme. Falls die Szallas Group Zrt. die Rechnungsreklamation nicht akzeptiert, kann der Partner gemäß den vorliegenden AGB rechtliche Schritte einleiten.

        

XII     Online-Zahlungsdienst

67.           Der Online-Zahlungsdienst wird schrittweise eingeführt. Die Szallas Group Zrt. wird den Partner über die Verwaltungsschnittstelle darüber informieren, dass die IT-Entwicklungen die Verfügbarkeit der Online-Zahlungsdienstleistung für ihn ermöglicht haben.  Der Partner, der eine Unterkunft in Ungarn betreibt und vor dem 1. Januar 2021 registriert wird, kann in der Verwaltungsschnittstelle angeben, dass er den Online-Zahlungsservice nutzen möchte. Für Partner, die am oder nach dem 1. Januar 2021 registriert werden, wird die Nutzung des Online-Zahlungsservice obligatorisch. Die Ziffern 68 bis 77 gelten für den Vertrag des Partners ab dem Datum, an dem der Partner den Online-Zahlungsservice nutzt oder durch ihn gebunden ist. In den anderen Fällen gilt Klausel 79.

68.           Wenn der Partner die Online-Zahlungsdienstleistung in Anspruch nimmt, beauftragt er mit der Annahme der vorliegenden AGB die Szallas Group Zrt. mit der Einhaltung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. 6:129 des P.C. (technischer Leistungsassistent), von den Gästen die Vorauszahlung oder die Beträge zu erhalten, die über die Vorauszahlung hinausgehen, die den Partnern aufgrund des zwischen dem Partner und dem Gast abgeschlossenen Vertrags infolge der Buchung zusteht. Die Szallas Group Zrt. rechnet die erhaltenen Beträge mit dem Partner wie folgt ab.

69.           Im Rahmen der Online-Zahlungsdienstleistung veranlasst die Szallas Group Zrt. aufgrund der Ermächtigung des Partners, dass der vom Gast bezahlte Betrag (per Banküberweisung, Debit- oder Kreditkarte oder SZÉP-Karte) vom Konto des Gastes auf das Kautionskonto der Szallas Group Zrt. als Sammelkonto gutgeschrieben wird. In diesem Zusammenhang kann der Gast nur eine Zahlungsmethode verwenden, die es ihm ermöglicht, Geld auf ein Bankkonto in ungarischen Forint in Ungarn zu überweisen, da das System nur die ungarische Währung Forint verarbeitet. Wenn der Partner in seinem Angebot die an ihn zu zahlenden Beträge in einer anderen Währung angibt, rechnet die Szallas Group Zrt. den angegebenen Betrag zum Zeitpunkt der Buchung um und zieht den Betrag vom Gast zum Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank vom Vortag und in ungarischen Forint ab. Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden ist der Partner nicht berechtigt, von der Szallas Group Zrt. oder dem Gast irgendwelche Kosten oder Gebühren zu verlangen, weder in Form von Wechselkursdifferenzen noch in anderer Form.

70.           Die Szallas Group Zrt. sorgt im Rahmen des Online-Zahlungsservices dafür, dass der Gast die den Partnern zustehenden Beträge vom Gast bezahlen kann:

a)       per Banküberweisung;

b)      per Debit- und Kreditkarte; oder 

c)       mit einer Széchenyi-Rentenkarte ("SZÉP-Karte") gemäß der Regierungsverordnung Nr. 76/2018 (IV. 20.), sofern der Partner eine SZÉP-Karten-Akzeptanzstelle ist und diese in der Verwaltungsschnittstelle entsprechend eingerichtet hat.

71.           Wenn der Partner sich als Akzeptanzstelle für SZÉP-Karten auf der Verwaltungsschnittstelle des Partners auflistet, erklärt der Partner, dass er die rechtlichen, materiellen, technischen und fachlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz von SZÉP-Karten in vollem Umfang erfüllt und im Einklang mit den für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen und im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen tätig ist. Der Partner erklärt ferner, dass er die Dienstleistungen gemäß den TEÁOR-Nummern für die gegebene Reservierung im Einklang mit dem Regierungserlass Nr. 76/2018 (IV. 20.) tatsächlich erbringt. Die Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Einstellungen zu überprüfen, ist aber berechtigt, dies zu tun. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung und ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der der Szallas Group Zrt. oder dem Gast durch ungültige, unwahre oder falsche Einstellungen entsteht. Im Falle der Annahme der SZÉP-Karte ist der Partner verpflichtet, dies im Verwaltungsbereich anzugeben:

a)        die Registrierungsnummer Ihrer eigenen SZÉP Card Akzeptanzstelle oder, 

b)      welches der Unterkonten gemäß Artikel 71 Absatz (1) Buchstaben a) bis c) des Gesetzes Nr. CXVII von 1995 über die Einkommenssteuer (Einkommenssteuergesetz), auf welches der Unterkonten er Zahlungen mit der SZÉP-Karte annehmen kann; und

c)       mit welcher kartenausgebenden SZÉP-Bank Sie in einem Rechtsverhältnis stehen.

72.           Die Szallas Group Zrt. wird die Zahlung vom Sammelkonto an jeden Partner einmal pro Woche vornehmen. Die Szallas Group Zrt. gibt den Partnern gleichzeitig mit der Zahlung über die Verwaltungsschnittstelle eine genaue Auskunft darüber, aus welchen Posten sich die jeweilige Zahlung zusammensetzt, d.h. auf welche Reservierung sie sich bezieht und wie der Titel lautet. Die Szallas Group Zrt. wird die vom Gast gezahlten Beträge wie folgt an den Partner überweisen:

a)       die Vorauszahlung am ersten Überweisungstermin nach der im Angebot genannten Frist für die Stornierung ohne Zahlungsverpflichtung. Die Frist für die Vorauszahlung darf nicht kürzer sein als die Frist, innerhalb derer der Gast die Reservierung ohne Zahlung stornieren kann;

b)      des vom Gast auf das Sammelkonto eingezahlten Betrages, den Überschuss (falls vorhanden) der Vorauszahlung über den vom Gast an den Partner gezahlten Betrag am ersten Überweisungstag nach dem Datum der bestätigten Ankunft des Partnergastes in der Unterkunft;

c)       den Betrag, der der ausstehenden Zahlungsverpflichtung des Gastes (oder dem nicht bezahlten Teil davon) gegenüber einem anderen Partner aufgrund der Stornierung der Reservierung entspricht, am ersten Überweisungstag nach dem Fälligkeitsdatum.

73.           Der Dienstanbieter legt fest, welche Buchungen für die Online-Zahlung in Frage kommen. Wenn das Angebot Online-Zahlungsbedingungen enthält, kann der Gast die Zahlung nur an den Partner leisten, wie hier angegeben. Der Mindestbetrag, den der Gast zu zahlen hat, ist der Betrag der im Angebot genannten Kaution; der Gast ist jedoch berechtigt, einen höheren Betrag zu zahlen. Die Szallas Group Zrt. erstattet dem Gast (Absender) den Teil des vom Gast gezahlten Betrages zurück, der die dem Partner aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner aus der Reservierung zustehenden Beträge übersteigt. Wenn der Gast die in seinem Angebot angegebene Vorauszahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast, und die Buchung des Gastes wird automatisch storniert, außer im folgenden Fall. Wenn der vom Gast gezahlte Betrag kleiner oder gleich der im Angebot angegebenen Anzahlung ist, bis zu einem Höchstbetrag von HUF 100,-, wird die Buchung nicht storniert und der Gast ist verpflichtet, den Differenzbetrag auf jede in diesen AGB erlaubte Weise zu zahlen (z.B. durch Nutzung des Online-Zahlungsservices oder durch direkte Zahlung des Restbetrags an den Partner bei Ankunft in der Unterkunft).

74.           Wenn der Gast die Reservierung ändert und die Szallas Group Zrt. davon Kenntnis hat, verfolgt die Verwaltungsschnittstelle automatisch die folgenden Änderungen: Änderungen des Gesamtbruttobetrags der Reservierung, Änderungen des Fälligkeitsdatums der Anzahlung und Änderungen des dem Partner zustehenden Betrags im Falle einer rechtmäßigen Stornierung. Die Verwaltungsschnittstelle lässt jedoch keine Änderungen zu, die zu einer Verschiebung des Abreisedatums innerhalb von drei Tagen führen würden, wenn die Vorauszahlung noch nicht geleistet wurde. Wenn der Gesamtbruttobetrag der Reservierung infolge einer solchen Änderung unter den Betrag der bereits geleisteten Anzahlung sinken würde, reduziert das System die Anzahlung auf den neuen Gesamtbruttobetrag der Reservierung und der überschüssige Betrag wird dem Gast von der Person, die über diesen Betrag verfügt, zurückerstattet.

75.           Für die Nutzung der Online-Zahlungsdienstleistung zahlt der Partner eine Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr an Szallas Group Zrt. Die Gebühr für den Online-Zahlungsdienst ist die Summe aus:

a)         Wenn der Gast mit der SZÉP-Karte bezahlt, beträgt die Gebühr für den Online-Zahlungsservice 2,84% + MwSt. des bezahlten Betrags;

b)         Wenn der Gast mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt, beträgt die Gebühr für den Online-Zahlungsservice 1 % des bezahlten Betrags + MwSt.

76.            Die  Szallas Group Zrt. ist verpflichtet, den Betrag abzüglich der Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr vom Sammelkonto an den Partner zu überweisen. Der Partner behandelt den nicht um die Online-Zahlungsservicegebühr reduzierten Betrag als den vom Gast gezahlten Betrag. Der Partner stellt dem Gast eine Vorschuss- und Schlussrechnung über die gezahlten Beträge aus, die Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, eine Rechnung zu stellen. Die Szallas.hu Zrt. stellt eine Rechnung über die Gebühr für die Online-Zahlungsdienstleistung aus, die als nicht leistungspflichtig gekennzeichnet ist. Das Datum der Zahlung der Gebühr für den Online-Zahlungsservice ist das Datum der Zahlung an den Partner. Im Jahr 2020 wird die Szallas Group Zrt. den Partnern eine Ermäßigung gewähren, indem sie für die bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen und abgeschlossenen (gereisten) Buchungen einen Nachlass auf die Provision für den Abreisemonat der Buchung in Höhe der fälligen Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr einräumt. Die Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr ist an die Szallas Group Zrt. zu zahlen, wenn die Szallas Group Zrt. im Zusammenhang mit der Buchung Gelder an die Partner überwiesen hat.

77.           Der Partner kann dem Gast den verbleibenden unbezahlten Restbetrag des gesamten Bruttopreises der Reservierung und den Wert der in den Räumlichkeiten in Anspruch genommenen Dienstleistungen in Rechnung stellen, zusätzlich zu den Beträgen, die der Gast online bezahlt hat und die dem Partner im Rahmen des Online-Zahlungsservice zustehen. Die Gebühr für den Online-Zahlungsservice darf vom Partner nicht an den Gast weitergegeben werden. 

78.           Die Szallas Group Zrt. ist mit Ausnahme der Zahlung mit der SZÉP-Karte nicht an einem Erstattungs- oder Entschädigungsfall zwischen dem Partner und dem Gast beteiligt. Wenn der Partner bei der Zahlung mit der SZÉP-Karte eine Rückerstattungspflicht gegenüber dem Gast hat, muss er die Szallas Group Zrt. benachrichtigen und den Betrag auf das Bankkonto der Szallas Group Zrt. überweisen. Die Szallas Group Zrt. ist verpflichtet, den Betrag an den Gast auf das gleiche Konto des Gastes zurückzuerstatten, von dem die ursprüngliche Zahlung für die gegebene Reservierung auf das zu diesem Zweck vorgesehene Bankkonto der Szallas Group Zrt. eingegangen ist.

79.           Wenn der Partner nicht am Online-Zahlungsservice teilnimmt, aber Anspruch auf eine Vorauszahlung im Rahmen des Angebots hat, ist der Partner verpflichtet, eine internationale Bankkontonummer (IBAN, Swift) für die Überweisung in die Verwaltungsschnittstelle einzugeben, die über die Verwaltungsschnittstelle eingerichtet werden kann. Wenn diese Daten auf der Verwaltungsoberfläche nicht verfügbar sind, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Einrichtung der Option zu verweigern. 

  

XIII  Daten- und Vertraulichkeitsschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

80.           Die Szallas Group Zrt. und der Partner verpflichten sich, mit den in den AGB vorgesehenen Ausnahmen und mit Ausnahme von öffentlichen Daten, die für die Gäste und Benutzer zur Verfügung gestellt werden, (i) die Bedingungen des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages, (ii) Tatsachen, Informationen und Daten über die Aktivitäten der anderen Partei, ihrer Vertragspartner, von denen sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Kenntnis erlangen, und (iii) alle anderen Informationen, von denen eine rational verfahrende Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass die andere Partei sie als vertraulich behandeln würde ("vertrauliche Informationen"), als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zu anderen Zwecken als der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen des Abkommens darf eine Vertragspartei keine vertraulichen Informationen über die andere Vertragspartei verwenden oder an Dritte weitergeben (es sei denn, dies ist aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich); ist verpflichtet, diese vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnis behandeln und alle angemessenen Maßnahmen zu ihrem Schutz durchzuführen. Diese Bestimmungen gelten auch für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit den Vertragsparteien stehen oder anderweitig beschäftigt sind.

81.           Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung 2016/679/EU; "GDPR") und dem Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit ("Infotv.") sind Szallas Group Zrt. und der Partner unabhängige Datenverantwortliche, und die Bereitstellung von angemessenen Datenschutzinformationen für die Gäste ist die selbstständige Verantwortung und Verpflichtung von Szallas Group Zrt. und dem Partner. Die Szallas Group Zrt. leitet die personenbezogenen Daten der Gäste aufgrund der Zustimmung der Gäste ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung an den Partner weiter, der Partner gibt diese Daten nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, direkte Kontaktaufnahme mit den Gästen). Die Szallas Group Zrt. und der Partner vereinbaren, dass die Szallas Group Zrt. nicht für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten durch den Partner haftet, nachdem die Daten an den Partner übermittelt wurden, und der Partner verpflichtet sich und garantiert, dass er die Daten des Gastes, einschließlich der vom Partner erfassten Daten, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, für den Zweck und für die zulässige und notwendige Dauer verarbeiten wird. Die Szallas Group Zrt. erteilt für die Gäste keine Informationen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung des Partners, dazu ist nur selbst verpflichtet. Der Partner haftet und hält die Szallas Group Zrt. schadlos für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen durch den Partner ergeben.

82.           Um die Parteien die AGB zu binden und einhalten zu können und damit der Partner die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann, ist es notwendig, dass bestimmte Daten von Personen, die im Namen des Partners handeln (z.B.: Führungskräfte, Mitarbeiter, die zur Bestellung/Unterzeichnung von Aufträgen berechtigt sind, Kontaktpersonen, die sich mit Rechnungs- und Finanzangelegenheiten befassen, Mitarbeiter/Agenten, die sich mit Gästen oder Reservierungen befassen, usw.), die für die Aufrechterhaltung der Beziehung und die Bereitstellung der Dienstleistung notwendig sind, von Szallas Group Zrt. als Datenverantwortlichen verarbeitet werden. Der Partner stellt die Daten zur Verfügung und hat das Recht, sie zu ändern oder zu löschen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sicherzustellen, dass die Daten bei der Nutzung des Dienstes rechtmäßig und auf der Grundlage ordnungsgemäßer Informationen über die betroffenen Personen bereitgestellt werden. Die Szallas Group Zrt. ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein dieser Informationen zu überprüfen. Der Partner haftet für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bestimmungen durch den Partner ergeben, und hält die Szallas.hu GmbH schadlos.

83.           Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag zwischen Szallas Group Zrt. und dem Partner ergeben, was im berechtigten Interesse von beiden Parteien ist. Die Datenverarbeitung bedeutet ausschließlich die Benutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten von Geschäftskontakten, wie oben beschrieben, die direkt mit der Erbringung der Dienstleistung zusammenhängen. Der Partner kann mit Szallas.hu eine Konsultation bezüglich seiner Datenverarbeitungsbedürfnisse unter der E-Mail Adresse hotel@szallas.hu einleiten.

84.            Umfang der behandelten personenbezogenen Daten: 

a)       bei der Registration angegebene Benutzername, Passwort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die den Gästen mitgeteilt werden können; Vor- und Nachname, Gebiet, E-Mail-Adresse, Telefonnummer der Kontaktpersonen, Angaben zur Unterkunft (Name, Typ, Kategorie, Adresse), Rechnungsangaben;

b)      im Falle eines von einer Privatperson betriebenen Partners: bei den Rechnungsdaten angegebene Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Name der Mutter, Rechnungs- und Postanschrift, Steuernummer, Rechnungs-E-Mail-Adresse;

c)       im Falle eines Einzelunternehmers, einer Einzelperson mit Steuernummer, einer gemeinnützigen Organisation oder eines von einem Unternehmen betriebenen Partners: Name/Firmenname, Steuernummer, Unternehmensregisternummer, Rechnungs- und Postanschrift, Rechnungs-E-Mail-Adresse, Bankkontonummer;

d)      Daten, die von der betreffenden Person bei der Nutzung des Dienstes erzeugt werden (z. B. Logdateien, Inhalt von Nachrichten).

85.           Die Dauer der Datenverarbeitung ist das Ende des 8. Jahres nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Partner, mit Ausnahme der Daten, die sich auf die Steuervorschriften beziehen, und der Daten, die nach dem Buchhaltungsgesetz für Buchhaltungszwecke erforderlich sind, die 8 Jahre lang verarbeitet werden, um die Buchhaltungspflichten gemäß Artikel 169 des Gesetzes C aus dem Jahr 2000 zu erfüllen, oder während der Verjährungsfrist, die im Gesetz XCII aus dem Jahr 2003 über die Steuervorschriften festgelegt ist. Die persönlichen Daten werden im elektronischen System der Szallas Group Zrt. gespeichert, und die Daten werden auf den Servern der Zero Time Service Kft. (Sitz: Mikszáth Kálmán Str. 36/4. 2013 Pomáz, Steuernummer: 23386031-2-13, Firmenbuchnummer: 13-09-147733) (Datenverarbeiter) gespeichert. Die Server werden ausschließlich von Szallas.hu Zrt. genutzt. Szallas.hu löscht die eingehenden Mails, einschließlich des Namens und der E-Mail-Adresse des Absenders und anderer vom Absender freiwillig zur Verfügung gestellter persönlicher Daten, nach maximal fünf Jahren ab dem Datum des Falls.

  

XIV   Urheberrechte

86.           Alle Inhalte, die auf Szallas Group Zrt. Plattform angezeigt werden. Die Plattform (einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeter Lösungen, der Ideen und ihrer Umsetzung) sind das ausschließliche geistige Eigentum von Szallas Group Zrt. ("geistiges Eigentum von Szallas.hu"), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als Szallas Group Zrt. 

87.           Außer der Anzeige, der vorübergehenden Vervielfältigung und der Privatkopie, die für die normale Benutzung des Dienstes erforderlich sind, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Szallas Group Zrt. in keiner anderen Form genutzt oder verwertet werden. Jede solche Aktivität kann zivilrechtliche Folgen haben und zu einem Strafverfahren führen.

88.           Der Partner erklärt und garantiert, dass die von ihm oder in seinem Namen hochgeladenen Texte, Fotos, Videos, Grafiken und anderen geistigen Produkte geistiges Eigentum des Partners sind oder dass der Partner das Recht hat, sie in Verbindung mit dem Dienst zu verwenden und dass sie nicht die Rechte Dritter verletzen. In Bezug auf diese geistigen Produkte gewährt der Partner der Szallas Group Zrt. das volle Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist, und für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages. Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bestimmungen durch den Partner oder aus der Tatsache ergeben, dass sie sich als unwahr erweisen. 

89.           Falls der Partner für die Szallas Group Zrt. ein Feedback, einen Kommentar oder eine Anfrage in Bezug auf die Dienstleistung sendet, übermittelt oder anderweitig angibt, die keine vertraulichen Informationen darstellen, akzeptiert der Partner und stimmt ohne Widerruf zu, dass die Szallas Group Zrt. dieses Feedback, diesen Kommentar oder diese Anfrage kostenlos, ohne Bedingungen und in jeder Form zur Änderung oder Verbesserung der Dienstleistung verwenden kann.

  

XV     Zusätzliche Garantien, Haftungsbeschränkung

90.           Der Partner garantiert und sichert zu, dass er ein rechtmäßig eingetragenes und rechtmäßig tätiges Unternehmen ist und dass er seine Geschäftstätigkeit im Besitz der einschlägigen Rechtsvorschriften, Lizenzen und Genehmigungen ausübt und die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat), dass der Verkauf seiner Dienstleistungen und der Abschluss des Vertrags nicht im Widerspruch zu Verpflichtungen gegenüber anderen Personen, zu Rechtsvorschriften und/oder zu Anforderungen von Berufsverbänden stehen. 

91.           Die Szallas Group Zrt. garantiert, dass sie nach der geltenden Gesetzgebung eine rechtmäßig eingetragene und rechtmäßig tätige Handelsgesellschaft ist und dass sie berechtigt ist, die in diesen AGB genannten Tätigkeiten auszuführen.

92.           Die Szallas Group Zrt. stellt die Dienstleistung in einem gegebenen Zustand ("AS IS") zur Verfügung, die Szallas Group Zrt. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, fehlerfreie Funktion, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Dienstleistung, einschließlich der für den Betrieb der Dienstleistung verwendeten Software, oder der im Rahmen der Dienstleistung verfügbaren Inhalte. Darüber hinaus haftet die Szallas Group Zrt. nicht für Fehler und deren Folgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, wie z.B. technische Störungen oder Ausfälle des Internetnetzes, technische Ausfälle oder Unterbrechungen jeglicher Art, oder zerstörerische Anwendungen oder Programme, die von Dritten installiert wurden (z.B. Viren, Würmer, Makros oder Hackeraktivitäten).

93.           Die Szallas Group Zrt. wird in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden alle verfügbaren Technologien und Mittel einsetzen, um die Kontinuität der von ihr erbrachten Dienstleistung zu gewährleisten, haftet jedoch nicht für Schäden, die durch ein unabwendbares äußeres Ereignis außerhalb ihrer Interessen und ihres Betriebs verursacht werden, das die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeiten oder die Verfügbarkeit der technischen Mittel (z.B. Streiks, Überschwemmungen, Erdbeben, Wolkenbrüche, Stromausfälle, Internetausfälle, Datenübertragungsfehler, Pannen usw.).

94.           Die Haftung der Szallas Group Zrt. gegenüber dem Partner im Zusammenhang mit der Dienstleistung übersteigt in keinem Fall und aus keinem Grund die Gesamtsumme der vom Partner in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Provisionen.

95.           Der Partner von Szallas Group Zrt. kann seine Einwände und/oder Bemerkungen im Zusammenhang mit der Dienstleistung an den Sitz der Szallas Group Zrt. oder an eine der von der Szallas Group Zrt. angegebenen Kontaktadressen richten. Elektronische Kontaktdaten von Szallas Group Zrt.:

a)       hotel@szallas.hu - Gruppe Partnerverwaltung 

b)      szamlazas@szallas.hu  - Rechnungsstellung 

c)       szallas@szallas.hu  - Gästeverwaltung

  

XVI   Verstoß gegen den Vertrag

96.           Der Partner ist verpflichtet, das Entgelt für die Dienstleistungen innerhalb der in der von Szallas Group Zrt. ausgestellten Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird Szallas.hu. (i) im Falle von Privatpersonen das Zivilgesetzbuch. 6: 48.§ (1) (ii) im Falle von Einzelunternehmern und juristischen Personen, das Zivilgesetzbuch. 6:155 (1) Verzugszinsen erheben.

97.           Wenn der Partner mit der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist für einen Zeitraum in Verzug ist, der die in Artikel 61 dieser AGB genannte Frist für die Aussetzung der Dienstleistung überschreitet, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt:

a)       die Möglichkeit, der Buchung des Angebotes zusätzlich zur Anzeige des Partnerangebots auszusetzen, so dass die Unterseite der Partnerangebote weiterhin verfügbar ist, die Szallas Group Zrt. jedoch berechtigt ist, entsprechende alternative Angebote anderer Partner anzuzeigen; 

b)      sogar die Anzeige aller Angebote des Partners auf Szallas Group Zrt. Plattform und/oder die anderen Plattformen auszusetzen. 

98.           Im Falle eines 30 Tage übersteigenden Zahlungsverzugs ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, ihre Forderung mit allen gesetzlichen Mitteln durchzusetzen oder sie an eine andere Partei abzutreten. Die Szallas Group Zrt. ist berechtigt, die mit der Durchsetzung der Forderung verbundenen Kosten dem Partner in Rechnung zu stellen. Im Falle eines Verzugs des Partners kann die Szallas Group Zrt. einen Betrag von 40 Euro, der auf der Grundlage des offiziellen Mittelkurses der Ungarischen Nationalbank am Tag des Verzugs ermittelt wird, als Deckung für die Kosten der Einziehung der Forderung (Inkassokostensatz) verlangen. Darüber hinaus hat die Szallas Group Zrt. auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Durchsetzung ihrer Forderung, sofern diese die gezahlte Kostenmanagementgebühr übersteigen.  Solche Kosten können insbesondere Verfahrens-, Veröffentlichungs-, Notar-, Anwalts-, Vollstreckungsgebühren usw. sein.

99.           Die Szallas Group Zrt. kann für die Aufhebung von Anzeige-Beschränkungen aufgrund der Nichteinhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist eine Gebühr erheben, deren Höhe (i) 1500 HUF + MwSt. vor der Überweisung zur Abholung und (ii) 15.000 HUF + MwSt. nach der Überweisung zur Abholung beträgt. Die Szallas Group Zrt. behält sich das Recht vor, die Aufhebung der Anzeigebeschränkung bzw. die Neuanmeldung des Partners bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verweigern, solange der Partner der Szallas Group Zrt. gegenüber in Verzug ist. Die Szallas Group Zrt. ist auch berechtigt, nach eigenem Ermessen die Neuregistrierung solcher Partner vom Abschluss eines gesonderten Vertrages abhängig zu machen, der die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen regelt.

100.        Im Fall des Zahlungsverzuges des Partners kann der Partner bei der Szallas.hu.Zrt. einen Zahlungsaufschub beantragen, wenn er die von der Szallas.hu.Zrt. festgelegten spezifischen Bedingungen akzeptiert und erfüllt, und zwar gegen eine Gebühr von 4500 HUF + MwSt. pro Fall. Diese Gebühr wird nach Ablauf des Zahlungsaufschubs fällig und ist in der entsprechenden abgeschlossenen Rechnung ausgewiesen. Wenn die Szallas Group Zrt. einen Zahlungsaufschub gewährt, tut sie dies in jedem Fall unter Vorbehalt ihrer Rechte.

101.        Wenn der Partner wiederholt und schwerwiegend gegen den Vertrag, einschließlich einer Bestimmung dieser AGB, verstößt oder den Vertragsbruch nach wiederholter Aufforderung nicht behebt, ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Anzeige des Angebots zu verweigern oder die Anzeige des bereits veröffentlichten Angebots auszusetzen oder zu löschen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (und die Erbringung der Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einzustellen). Zusätzlich zu den ausdrücklich in einem Teil des Vertrages Genannten gelten die folgenden als schwerwiegender Vertragsbruch:

a)       das Angebot ist offensichtlich unvollständig, nicht vorhanden, unspezifisch, widersprüchlich, irreführend, unwahr, unrealistisch, objektiv nicht durchführbar oder schädigt den Ruf einer anderen natürlichen Person oder eines Unternehmens oder enthält nicht die Mindestinformationen, die für eine fundierte Entscheidung des Benutzers/Gastes erforderlich sind (z. B.: Preis, relevante Parameter der Unterkunft); 

b)      Der Partner gibt falsche oder irreführende Informationen über den Verwaltungsbereich (falsche oder unrealistisch niedrige Preise, die für den Gast nach der Buchung nicht sichert) an;

c)       der Partner einen höheren Preis als den in der Buchung angegebenen verlangt;

d)      der Partner hält die Informationen in seinem Verwaltungsschnittstellensystem nicht auf dem neuesten Stand, was zu Ablehnungen führt (einschließlich Überbuchungen über das Echtzeit-Buchungssystem);

e)       der Partner sich weigert, die Buchung des Gastes auf kontinuierlicher oder wiederkehrender Basis zu akzeptieren (einschließlich der Nichtannahme des Gastes trotz Bestätigung oder Annahme einer Echtzeitbuchung);

f)       Die Szallas Group Zrt. erhält mehrere ernsthafte Beschwerden und/oder Meldungen von einem oder mehreren Gäste, die Zimmer beim Partner gebucht haben, oder eine Beschwerde betrifft einen besonders schwerwiegenden Fall;

g)      eine Person, die im Namen des Partners handelt, ein unangemessenes, beleidigendes oder unprofessionelles Verhalten gegenüber den Gäste oder den Mitarbeiter der Szallas Group Zrt. zeigt;

h)      das Angebot nach dem einseitigen Ermessen der Szallas Group Zrt. mit der Szallas.hu-Plattform oder dem Image und dem Geist der Szallas Group Zrt. unvereinbar ist, ihren geschäftspolitischen Grundsätzen widerspricht und/oder direkt oder indirekt die Werbemarkt- und/oder Geschäftsinteressen der Szallas Group Zrt. verletzt;

i)        das Angebot aus technischen Gründen oder wegen des Umfangs nicht erfüllt werden kann;

j)        das Angebot von einer Behörde formell oder informell beanstandet wurde;

k)      wenn der Partner gegen die Gewährleistungsbestimmungen der AGB verstößt oder wiederholt gegen eine der Bestimmungen der AGB verstößt;

l)        der Partner eine ausstehende Schuld bei Szallas Group Zrt. hat; oder; 

m)    gegen den Partner ein Konkurs-, Liquidations-, Abwicklungs-, Zwangsabwicklungs- oder gerichtliches Vollstreckungsverfahren oder ein von einer Steuerbehörde eingeleitetes Verfahren eingeleitet wurde;

n)      die Zahl der stornierten Buchungen im Beherbergungsbetrieb des Partners ist besonders hoch, d. h. die Stornoquote liegt 30 Prozentpunkte über dem Durchschnitt für die Gemeinde und die Art des Beherbergungsbetriebs in einem beliebigen aufeinanderfolgenden 30-Tage-Zeitraum.

102.        Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten, die sich aus der Vertragsverletzung des Partners ergeben, freizustellen und sie für die Szallas Group Zrt. zu ersetzen.

  

XVII          Dauer, Kündigung, Änderung des Vertrags

103.        Sofern nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die kürzeste Vertragslaufzeit 30 Tage beträgt. 

104.        Der Vertrag wird beendet:

a)       im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien;

b)      mit normaler Kündigungsfrist;

c)       durch außerordentliche Kündigung;

d)      und durch Widerruf in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind. 

105.        Die normale Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen erfolgen. Die normale Kündigung muss gerechtfertigt werden. Das Kündigungsrecht schränkt das Recht der Szallas Group Zrt. nicht ein, die in den AGB vorgesehene Anzeige der Dienstleistungen auszusetzen. Erklärungen zur Beendigung des Vertrages können im Verwaltungsbereich abgegeben werden. 

106.        Innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung über die Absicht, wird die Szallas.hu gAG die Absicht des Partners für die Inaktivierung erfüllen. 

107.        Die Szallas Group Zrt. schließt nur mit dem Betreiber der Unterkunft einen Vertrag ab, und die Ptk. Auf der Grundlage von Artikel 6:18 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches wird davon ausgegangen, dass die Personen, die die Anmeldung vornehmen, berechtigt sind, im Namen des Eigentümers rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und den Vertrag abzuschließen. Die Szallas Group Zrt. betrachtet alle Mitteilungen, die auf der dem Partner zur Verfügung gestellten Verwaltungsoberfläche erscheinen, als rechtsverbindliche Erklärungen des Partners. Der Partner erkennt die Rechtsgültigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen, auf die hier Bezug genommen wird, ausdrücklich an. 

108.        Falls der Betreiber einer registrierten Unterkunft sich wechselt, so betrachten das die Parteien und der neue Betreiber wie das im 6:208 § - 6:210 § des ung. BGB bestimmt ist als Übertragung. Der Partner ist verpflichtet, die Szallas Group Zrt. über den Wechsel des Betreibers zu informieren, und im Falle eines Betreiberwechsels ist er verpflichtet, die empfangende Partei über den bestehenden Vertrag mit der Szallas Group Zrt. zu informieren. Wenn die Szallas.hu Zrt. nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, wird davon ausgegangen, dass sie mit der Übertragung des Vertrags mit dem Partner auf den neuen Betreiber einverstanden ist. In diesem Fall oder im Falle einer von Szallas.hu auf andere Weise erteilten Zustimmung gilt als Datum der Vertragsübertragung das Datum, an dem die Änderungen in der Verwaltungsschnittstelle vorgenommen werden, die es ermöglichen, den Wechsel des Betreibers einer bestimmten Unterkunft (und die Rechnungsdaten des neuen Betreibers) festzustellen. Bei offenen (noch nicht abgefahrenen) Reservierungen gelten die von der Szallas Group Zrt. bis zum Zeitpunkt der Übertragung an den vorherigen Betreiber gezahlten Beträge für die Zwecke des Vertrages als an den neuen Betreiber gezahlt; der neue Betreiber kann diese Beträge nicht von der Szallas Group Zrt. und/oder dem Gast fordern. Infolge der Übertragung des Vertrags haftet der neue Betreiber für die Zahlung von Provisionen, Online-Zahlungsdienstleistungsgebühren und anderen Gebühren für die während seines Betriebs vorgenommenen Buchungen (die vom vorherigen Betreiber noch nicht gezahlt wurden). Der Partner stellt sicher, dass er den neuen Betreiber über alle bestehenden Verträge informiert, wobei die Beendigung von Vertragsbestandteilen, die nicht fortgeführt werden sollen, in der Verantwortung des Partners als alter Betreiber liegt (Gold/Silber). Im Falle eines Betreiberwechsels ist der Partner als alter Betreiber verpflichtet, die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen für die während seines Betriebs getätigten Buchungen zu begleichen und die Provision, die Online-Zahlungsdienstleistungsgebühr und andere Gebühren für die während des Betriebs des neuen Betreibers getätigten Buchungen zu zahlen, wenn (i) und solange die Verwaltungsschnittstelle zur Verwaltung der Websites verwendet wird, das. von der Verwaltungsstelle der Szallas Group Zrt. genehmigt wurde oder (ii) der Partnervertrag nicht anderweitig auf den neuen Betreiber übertragen wurde. Jeder Verstoß des Partners gegen die Bestimmungen dieser Klausel gilt als schwerwiegenden Vertragsbruch.

109.        Die Szallas Group Zrt. wird jede Änderung der vorliegenden AGB oder der Kommissionsregeln auf der Szallas.hu-Plattform, einschließlich der Website www.szallas.hu mit einem Hinweis mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderung veröffentlichen. Korrigierungen der Irrtümer im Text der AGB, grammatikalische Fehler oder die Klärung der Verwendung von Begriffen, die Umbenennung von Begriffen sowie die Korrektur der damit zusammenhängenden Bestimmungen (einschließlich der Angabe des Inhalts) gelten nicht als Änderung der AGB. Es gilt auch nicht der Änderung der AGB, wenn die Szallas Group Zrt. die sie selbst betreffenden Daten korrigiert. Die Mitteilung oder Veröffentlichung der berichtigten AGB, auf die hier Bezug genommen wird, sowie die Mitteilung oder Veröffentlichung der geänderten oder ergänzten AGB in den Fällen, in denen die Änderung oder Ergänzung durch eine Gesetzesänderung und/oder einen behördlichen Akt erforderlich wurde, kann kürzer sein als die sonst in den AGB geltende Frist von 15 Tagen. Der Partner nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert es.

110.        Wenn der Partner den Vertrag (oder, wenn die Änderung einen abtrennbaren und unabhängig kündbaren Teil der Vereinbarung betrifft, nur diesen Teil) nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung der Änderung kündigt, so wird davon ausgegangen, dass er die Änderung akzeptiert hat. In der Kündigungsmitteilung muss klar und ausdrücklich angegeben werden, dass der Partner die Vereinbarung kündigt (oder, wenn die Änderung einen Teil der Vereinbarung betrifft, der abtrennbar und unabhängig kündbar ist, nur diesen Teil). 

111.        Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet unverzüglich ihre Rechnungen miteinander zu begleichen. Nach der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird Szallas.hu alle Angebote des Partners auf der Plattform Szallas.hu und, soweit von ihm verwaltet, auf den anderen Plattformen unzugänglich machen. Die Szallas Group Zrt. bewahrt die vom Partner auf der Verwaltungsplattform mitgeteilten Informationen auch nach der Beendigung des Vertrages, die Informationen über die Angebote und geistigen Produkte (einschließlich der Benutzerinhalte oder der geistigen Produkte des Partners), die im Falle eines Betreiberwechsels vom neuen Betreiber verwendet werden können, sowie die mit dem Vertrag zusammenhängenden Buchhaltungsunterlagen bis zum Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist auf.

  

XVIII      Schlussbestimmungen

112.        Die der Szallas Group Zrt. in den AGB eingeräumten Rechte sind nicht exklusiv, sie können auch gemeinsam genutzt werden. Wenn die Szallas Group Zrt. die in diesen AGB festgelegten Rechte nicht ausübt, kann dies nicht als Verzicht auf die Rechte ausgelegt werden. 

113.        Die Szallas Group Zrt. sorgt dafür, dass der Partner über diese AGB so informiert wird, dass der aktuelle und vollständige Text der AGB auf der Website www.szallas.hu und den Websites veröffentlicht wird und der Partner dazu jederzeit Zugang hat. Nach der Änderung gilt die weitere Benutzung des Dienstes als Annahme der geänderten AGB, sofern keine Kündigung erfolgt.

114.        Begleittexte zur Auslegung oder Erläuterung dieser AGB dienen lediglich der Information und können nicht zur Geltendmachung von Rechten herangezogen werden. Für die Auslegung und Beurteilung des Rechtsverhältnisses zwischen der Szallas Group Zrt. und dem Partner sowie für die sich aus dem Rechtsverhältnis ergebende Situation ist ausschließlich der Wortlaut der AGB maßgeblich.

115.        Die AGB und der Vertrag zwischen den Parteien unterliegen dem ungarischen Recht. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind die ungarischen Gerichte zuständig. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der fremdsprachigen Version der AGB und der ungarischen Version ist die ungarische Version maßgebend. In Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, ist das geltende ungarische Recht maßgebend.

116.        Die Vertragsparteien bemühen sich, etwaige streitige Fragen mit friedlichen Mitteln beizulegen. Andernfalls ist das Bezirksgericht Miskolc für alle Streitigkeiten zuständig, die in die Zuständigkeit des örtlichen Gerichts fallen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, legen die Parteien der Zuständigkeit des Gerichtshofs von Miskolc fest.

117.        Diese AGB bleibt ab dem 4. Februar 2022 oder bis zum Inkrafttreten weiterer Änderungen in Kraft.

 

XIX   Behandlung der Reklamationen des Partners

118.        Wenn der Partner eine Beschwerde hat, kann er sie per E-Mail an hotel@szallas.hu, per Post an die Hauptgeschäftsstelle oder telefonisch an +43 72 090 2360 melden.

Die Szallas Group Zrt. wird die über die oben genannten Kanäle eingegangene Beschwerde unverzüglich untersuchen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Sie wird sich bemühen, die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt, schriftlich zu beantworten und zu lösen. Jede Ablehnung einer Beschwerde ist zu begründen. 

  

XX     Daten von Szallas Group Zrt.:

Szallas.hu. gAg

Hauptsitz: Régiposta Straße 9, 3525 Miskolc

Postanschrift: PO Box 85., 1554 Budapest

Steuernummer: 32362903-2-05

Kontonummer: 11703006-20467874-00000000 (OTP Bank)

Partnerbetreuung: +36 30 / 344-2001

Kundenbetreuung: +36 30 / 344-2000 

Rechnungsstellung: +36 30 / 344-2006 

E-Mail für Partnerbetreuung: hotel@szallas.hu

E-Mail-Kundendienst: szallas@szallas.hu

E-Mail zur Rechnungsstellung: szamlazas@szallas.hu

Web: www.szallas.hu  

Verwaltungsoberfläche: http://admin.szallas.hu 

 

Anhang 1

Für bestimmte Arten von Unterkünfte außerhalb Ungarns

verschiedene Bestimmungen

 

I.       Geltungsbereich des Anhangs

1.       Bei Unterkünfte in Kroatien, Polen und Österreich (im Folgenden "Unterbrkünfte im Ausland" genannt) gelten die Bestimmungen der AGB zusammen mit den abweichenden Bestimmungen in diesem Anhang, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Partners. 

2.       Die verschiedenen Bestimmungen in diesem Anhang ändern die Klauseln der AGB, die sich auf die ursprünglichen Bestimmungen beziehen, entsprechend. Die Teile der AGB, die nicht durch diesen Anhang abgedeckt sind, gelten für den Partner unverändert.

3.       Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den AGB gegeben wird. In Bezug auf die Unterkünfte im Ausland ist unter Kommission die Kommission des Landes zu verstehen, in dem sich die Unterkünfte im Ausland befindet, wie sie in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführt ist. 

II.     Buchungen 

Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel VII der AGB eingefügt.

4.       Bei ausländischen Unterkünfte kann der Partner bei der Anmeldung oder später im Verwaltungsbereich zwischen dem Echtzeit-Buchungssystem (das den allgemeinen Bestimmungen der AGB unterliegt) und dem Bestätigungssystem (im Folgenden "Bestätigungssystem" genannt) wählen.

5.       Im Falle des Bestätigungssystems sendet die Szallas Group Zrt. nach dem Absenden der Reservierungsvormerkung für den Benutzer im Namen des Partners eine automatische E-Mail-Nachricht mit dem Betreff "Reservierungsvormerkung" für den Benutzer, die nicht als Bestätigung der Reservierung gilt. Wenn der Partner die vom Benutzer vorgenommene Reservierung bestätigt (direkt durch die Verwaltungsschnittstelle oder indirekt durch Vereinbarung mit der Szallas Group Zrt.), sendet die Szallas Group Zrt. nach der Bestätigung eine automatische E-Mail-Nachricht für den Benutzer, die die Reservierung und den Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer begründet. Wenn der Partner die Reservierungsvormerkung des Benutzers ablehnt, ist die Szallas.hu Zrt. berechtigt, dem Benutzer eine andere Unterkunft anzubieten.

6.       Im Falle der Nutzung des Bestätigungssystems ist der Partner verpflichtet, auf alle im System der Szallas Group Zrt. getätigten Reservierungen innerhalb von 1 Arbeitstag zu antworten, damit die Szallas Group Zrt. dem Benutzer innerhalb der vereinbarten Frist antworten kann. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Szallas Group Zrt. berechtigt, die Anfrage des Benutzers ohne vorherige Benachrichtigung des Partners und ohne dessen Zustimmung automatisch abzulehnen und dem Benutzer eine andere Unterkunft anzubieten. Die Szallas Group Zrt. hält es für äußerst wichtig, dass die Benutzer nach ihrer Vormerkung eine rechtzeitige Antwort und Bestätigung erhalten, da dies auch für den Partner eine Steigerung der Gästezahl sichert.

7.       Wenn der Partner den Benutzer mit einem von der Vormerkung verschiedenen Angebot kontaktiert, gilt dies als Ablehnung der ursprünglichen Buchung des Benutzers und als Veranlassung einer neuen Buchung. Wenn das (neue Buchungs-) Angebot vom Benutzer angenommen wird, kommt die Buchung und der Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer zustande, und die Szallas Group Zrt. ist zur auf dem Inhalt des Angebotes basierenden Provision berechtigt.

III.  Zahlungsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XI der AGB eingefügt.

8.       Mit der Ausnahme von Unterkünfte in Polen darf der Partner die Provision für die Reservierung einer ausländischen Unterkunft nicht in bar an die Szallas Group Zrt. bezahlen. Bei Unterkünfte in Polen kann die Provision in bar an die Szallas Group Zrt. unter der folgenden Adresse gezahlt werden. Wspólna 56, 00-687 Warszawa.

IV.   Online-Zahlungsdienst

Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XII der AGB eingefügt.

9.       Im Falle einer ausländischen Unterkunft steht der Online-Zahlungsservice nur dann als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung, nachdem der Partner von der Szallas Group Zrt. eine spezielle Information erhalten hat.

10.    Im Falle einer Unterkunft im Ausland kann der Gast nicht mit der SZÉP-Karte bezahlen.

V.     Verstoß gegen den Vertrag

Die folgenden Bestimmungen werden im Artikel XVI der AGB eingefügt.

11.    Im Falle der Nutzung des Bestätigungssystems wird außer den in den AGB genannten Fällen eine schwerwiegende Vertragsverletzung angenommen, wenn der Partner mindestens zweimal keine Rückmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gibt. 

VI.   Sonstige Bestimmungen

12.    Wenn ein Partner eine Beschwerde hat, kann er diese per E-Mail, per Post an die Hauptgeschäftsstelle oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:

·         Für Englisch: info@revngo.com / +36 20 890 3150

·         Für Deutsch: info@revngo.de / +43 72 090 2360

·         Für Kroatisch: info@revngo.hr / +385 1 775 7113

·         Für Polnisch: partner@noclegi.pl / +48 73 208 1078

13.    Im Falle einer Unterkunft im Ausland ist die Provision auf folgendes Konto zu überweisen

·         Für Unterkünfte in Kroatien:

o OTP banka d.d. Hrvatska

o IBAN: HR1224070001100503249

o SWIFT: OTPVHR2X

·         Für Unterkünfte in Polen:

o Nazwa banku : Citi Bank Handlowy 

o Nummer rachunku : 86 1030 1508 0000 0008 1900 9000

·         Für Unterkünfte in Österreich:

o Citi Bank Österreich EUR

o IBAN: AT671814000708733008

o SCHNELL: CITIATWX

14.    Die Informationen und Dokumente, auf die in den Verweisen auf die AGB Bezug genommen wird, finden Sie unter "https://revngo.com" auf Englisch, "https://de.revngo.com" auf Deutsch, "https://noclegi.pl" auf Polnisch und "https://hr.revngo.com" auf Kroatisch. 


15.   Die Szallas Group Zrt. rechnet die in den AGB genannten Forderungen in Forint gemäß dem offiziellen Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung in EUR um.