Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.08.2022


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



  1. Einleitende Bestimmungen:

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), einschließlich die in den Anhängen aufgeführten zusätzlichen Bedingungen für die Unterbringung in bestimmten nicht-ungarischen Unterkünften bilden zusammen mit den individuellen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Geschäftsbedingungen und Medienangeboten, die der Partner akzeptiert, bestellt oder anderweitig auf seinen Vertrag anwendet, die Gesamtheit der Szallas.hu Zrt. (Dienstleister) und dem Partner (der "Vertrag") für die vom Dienstleister für die Partner erbrachten Dienstleistungen (die "Dienstleistungen"). Für Unterkünfte außerhalb Ungarns kann der Anhang andere Bestimmungen als die allgemeinen Bestimmungen der AGB für bestimmte Länder enthalten. 

  3. Die Dienstleistungen bestehen aus (i) den Basisdiensten und (ii) anderen vom Partner genutzten Dienstleistungen.

  4. Sonstige Leistungen sind (i) Werbedienstleistungen, die auf der Grundlage der vom Partner (im Rahmen eines Medienangebots) in Auftrag gegebenen Anzeigen erbracht werden (definiert in Abschnitt II, Einzelheiten in Abschnitt 7) und für die der Partner ein Entgelt gemäß dem Medienangebot zahlt, und (ii) Dienstleistungen oder Rabatte, die in den Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB") (definiert in Abschnitt II, Einzelheiten in Abschnitt 8) festgelegt sind, die vom Partner akzeptiert werden oder anderweitig für ihn gelten und nicht immer eine Zahlungsverpflichtung seitens des Partners beinhalten. Die Beanspruchung der anderen Dienstleistungen liegt im Allgemeinen, aber nicht immer, im Ermessen des Partners.

  1. Konzepte:

Zu den in diesem Abschnitt verwendeten Begriffen können im Anhang noch zusätzliche Begriffe gehören


Die wichtigsten nachfolgend definierten Begriffe haben in den AGB folgende Bedeutung:



Schnittstelle zur Verwaltung

bezeichnet den Online-Software-Zugang, der für den Partner ermöglicht, die Dienstleistung auf der Plattform zu nutzen. Der Partner kann den ihm zur Verfügung gestellten Verwaltungsbereich nutzen, um die relevanten Informationen in Bezug auf sein Angebot und die Veröffentlichung seines Angebots einzusehen und zu konfigurieren. Der Dienstleister stellt dem Partner die mit den Reservierungen und der Abrechnung der Parteien verbundenen Daten über den Verwaltungsbereich zur Verfügung.

Angebot

bedeutet das Angebot des Partners für die einzelnen Elemente (z. B. Zimmer, andere Räumlichkeiten) der gegebenen Unterkunft, die damit verbundenen Dienstleistungen oder das Paket von Dienstleistungen, das durch die Kombination der Elemente der Unterkunft und der damit verbundenen Dienstleistungen entsteht, die der Partner verwendet.

Basisdienstleistung

ist die Online Plattform Dienstleistung.

AGB

bedeutet die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemein die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Dienstleister und allen ihren Partnern regeln. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf den WEB Sites.

Andere Plattformen

bezeichnet alle Online-Plattformen, auf denen das Angebot des Partners in Verbindung mit den Dienstleistungen erscheinen kann (z. B. Google-Anzeigen, Facebook-Anzeigen, Schnittstellen von Affiliate-Partnern, Schnittstellen von Aggregator-Websites, Anzeigen mit Echtzeitgeboten).

Andere Dienstleistungen

bedeutet alle anderen vom Dienstleister für Partner erbrachten Dienstleistungen, die keine Basisdienstleistungen sind.

Besondere Bedingungen

bedeutet (i) die entweder im Administrationsbereich festgelegten oder (ii) anderweitig vereinbarten (z.B. per E-Mail-Bestellung) Bedingungen für die jeweilige Sonstige Dienstleistung, die die spezifischen Elemente der Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem jeweiligen Partner regeln (z.B. Partnerdaten, Provisionshöhen, welche sonstige Dienstleistung der Partner nutzt, usw.).

Anerkennung von Titeln

sind die von dem Dienstleister für einen bestimmten Zeitraum gewährten Prämien, die auf den von dem Dienstleister festgelegten Kriterien basieren.

Benutzer

bedeutet ein Besucher der Plattform der kein Gast ist.

Benutzer Inhalte

bedeuten die von den Benutzern in Bezug auf das Angebot, die Dienstleistungen des Partners auf der Plattform oder auf anderen Schnittstellen verfassten Schriften, Meinungen, Kommentare, Bewertungen.

Buchung

ist der in Punkt VII beschriebene Vorgang, der zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Partner und dem Gast führt.

Vertretungsdienst

bedeutet eine vom Partner für den Gast erbrachte Dienstleistung, die der ursprünglichen, in der Buchung angegebenen Dienstleistung gleichwertig oder überlegen ist, falls der Partner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die in der AGB beschriebene Dienstleistung zu erbringen.

Provision

ist der Betrag, den der Partner an den Dienstleister für die Bereitstellung des Online-Plattformdienstes zu zahlen hat. Das aktuelle Maß der Provision beinhalten die für jedes einzelne Land geltenden ergänzenden Bedingungen.

Zusätzlichen Geschäftsbedingungen ("ZGB")

sind die Bedingungen für die von dem Dienstleister erbrachten sonstigen Dienstleistungen, die keine Werbedienstleistungen auf der Grundlage eines Medienangebots sind. Die aktuelle Fassung der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sind den WEB Sites zu entnehmen. 

Konvertierung

bedeutet das Verhältnis zwischen der Anzahl der Besucher auf der WEB Site oder auf der „Angebot“ Plattform und der tatsächlichen Anzahl der Buchungen.

Medienangebote

sind die Bedingungen für die Anzeige der vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Werbedienstleistungen, die sogar den Besucherverkehr des Partners erhöhen können. 

Online-Plattform-Dienst

bedeutet die Sicherstellung des Zugangs des Partners zum System, so dass die vom Partner angebotenen Angebote für Unterkünfte und damit verbundene Dienstleistungen auf der Plattform des Dienstleisters oder einem Teil davon gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags angezeigt und verfügbar sind, um von dem Benutzer gebucht zu werden, wodurch ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer entsteht. 

Paritätserfordernis

bedeutet die Anforderungen laut Punkt 37.

Partner

bezeichnet die Person, die nach dem Gesetz und den einschlägigen behördlichen Vorschriften und Registern berechtigt ist, die Unterkünfte vorübergehend zu vermieten, und die den Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen in Bezug auf die von ihr betriebene(n) Unterkünfte abschließt.

ung. BGB

bezeichnet das Gesetz V. aus dem Jahre 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

Rangliste

ist die Gesamtheit der Kriterien, die das Ranking der Partnerangebote auf der Plattform bestimmen oder beeinflussen.

Standard-Listenpreis

sind die Preise, die in der Verwaltungsschnittstelle in den Einstellungen des Räumlichkeitstyps festgelegt wurden.

Plattform

bedeutet die von dem Dienstleister betriebene Online-Plattform, zusammen mit den dazugehörigen Softwarelösungen und Datenbanken, auf denen und mit deren Hilfe der Dienstleister berechtigt ist, die Dienstleistung selbständig oder auf der Grundlage von Vereinbarungen zu erbringen.

Geistiges Produkt

bedeutet die auf der Plattform erscheinenden Inhalte (einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeten Lösungen, der Ideen und ihrer Umsetzung), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) der Inhalte des Dienstleisters (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als dem Dienstleister.

Dienstleister

ist die juristische Person, die die Plattform betreibt und deren aktuellen Daten in Abschnitt XIX. aufgeführt sind.

Vertrag

bedeutet die gesamte Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Partner bezüglich der Dienstleistungen. 

Dienstleistung

bedeutet Basisdienstleistungen und andere Dienstleistungen.

Gast

ist die Person, die auf der Plattform einen Vertrag abschließt und die Dienstleistung des Partners in Anspruch nimmt, sowie die Person, die nach der Dienstleistung des Partners tatsächlich bezahlt.

Geschlossene Verbrauchergruppen

ist die Gruppe von Personen, die nach einem bestimmten Kriterium oder einer Reihe von Kriterien definiert sind, wobei die Plattform (Schnittstelle), die den Zugang zum Dienst ermöglicht, passwortgeschützt ist und die Mitgliedschaft auf der freiwilligen Entscheidung und dem aktiven Handeln der zugreifenden Person beruht.



  1. Registrierung, Abschluss des Vertrags, 

  1. Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Partner über die Basisdienstleistungen kommt dadurch zustande, dass der Partner sich auf der Partnerregistrierungsplattform der Plattform registriert und die vorliegenden AGB und die ZGB akzeptiert, deren Annahme verbindlich ist (falls vorhanden). Der Dienstleister kann nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen entscheiden, die Registrierung einer natürlichen oder juristischen Person nicht zu akzeptieren, so dass zwischen der registrierungswilligen Person und dem Dienstleister kein Vertrag gemäß diesen AGB zustande kommt.

  2. Bei der Registrierung muss der Partner alle von ihm betriebenen Unterkünfte, die er im Online-Reservierungssystem des Dienstleisters veröffentlichen möchte, registrieren und die vom Dienstleister geforderten Daten angeben.

  3. Bei der Registrierung gibt der Partner das geheime Passwort an, das ihm den Zugang zum Verwaltungsbereich ermöglicht.

  4. Neben dem Service der Online-Plattform, wie z.B. die normale Anzeige des Angebots, können weitere Werbeflächen und -optionen bestellt werden, um Buchungen mit den im Medienangebot angegebenen Optionen zu bewerben. Wenn in den AGB, im Auftrag oder in damit zusammenhängenden Dokumenten auf ein Angebot Bezug genommen wird, ist der Begriff Angebot so zu verstehen, dass er den Begriff Anzeige/Werbung einschließt, wenn das Angebot aufgrund eines separaten Auftrags im Rahmen des Medienangebots angezeigt wird. In Bezug auf die in den Medienangeboten enthaltenen sonstigen Dienstleistungen (Werbung) kommt ein Vertrag zwischen dem Partner und dem Dienstleister zustande, wenn der Partner die jeweilige Werbedienstleistung beim Dienstleister per E-Mail oder auf eine andere im jeweiligen Medienangebot angegebene Weise bestellt.

  5. In Bezug auf die in den ZGB enthaltenen andere Leistungen kommt der Vertrag nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzbedingungen zustande. Wenn in einer ZGB festgelegt ist, dass sie für den Partner unter bestimmten Bedingungen gelten, werden sie ohne weiteres Zutun des Partners Teil seines Vertrags, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Wenn eine ZGB besagt, dass der Partner sie akzeptieren muss, um von ihr abgedeckt zu werden, wird diese ZGB nur dann Teil des Partnervertrags, wenn der Partner sie über die Verwaltungsschnittstelle akzeptiert oder wenn sie anderweitig in den ZGB angegeben ist.

  6. Der Vertrag (und alle seine Elemente) werden online abgeschlossen, der Dienstleister speichert und verschickt sie nicht auf Papier.

  7. Der Partner akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass er für die Erbringung des Dienstes die in den ZGB oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Maßnahmen aktiv ergreifen muss. Der Partner verpflichtet sich, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Informationen ständig zu überwachen.

  8. Der Dienstleister hat das Recht, mit anderen Personen, die die gleiche Tätigkeit wie der Partner ausüben, oder für dieselben oder ähnliche Dienstleistungen wie die Dienstleistung des Partners einen Vertrag abzuschließen. 

  9. Schnittstelle zur Verwaltung

  1. Einige bestimmten besondere Bedingungen des Partnervertrags können im Verwaltungsbereich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen und Bedingungen eingerichtet oder angezeigt werden. Der Partner kann die Parameter seines Angebots für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen im Verwaltungsbereich eingeben und festlegen.

  2. Der Partner darf keine Daten, Informationen und Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Webadressen, Links, Kontakt in den sozialen Medien, Facebook/Twitter-Adresse usw.) in Bezug auf sein Angebot zur Verfügung stellen, weder im Verwaltungsbereich noch auf andere Weise, die für die Benutzer öffentlich sind und die es den Benutzer ermöglichen, ihn direkt zu kontaktieren. Der Partner darf den Gast oder den Benutzer nicht anderweitig dazu auffordern, ihn direkt zu kontaktieren. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

  3. Der Partner handelt bei seinen Aktivitäten im Rahmen der AGB, insbesondere beim Hochladen von Daten und bei allen Aktivitäten, die er im Administrationsbereich durchführt, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte, des Urheberrechts und der Verbraucherschutzbestimmungen.

  4. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sein geheimes Passwort für den Zugang zum Verwaltungsbereich geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht an Unbefugte weitergegeben wird. Der Partner ist auch dafür verantwortlich, dass das geheime Passwort nur den Personen bekannt ist und von ihnen verwendet wird, die befugt sind, Erklärungen im Namen und im Auftrag des Partners im Zusammenhang mit dem Vertrag abzugeben. Der Partner haftet für alle Schäden, die durch einen Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehen.

  5. Der Dienstleister sichert mit der von ihnen zumutbaren Sorgfältigkeit, dass unbefugte Dritte den Inhalt der vom Partner hochgeladenen öffentlichen Daten nicht verändern kann.


  1. Online-Plattform-Dienst

  1. Der Dienstleister ermöglicht dem Partner im Rahmen der Online-Plattform-Dienstleistung die Nutzung der Plattform zur Verfügung zu stellen, für den Benutzer auffindbar und buchbar zu machen und durch die Reservierung gemäß Abschnitt VII. einen Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast zu schließen. Der Dienstleister ist nicht Pfröpfling des Vertrages oder Rechtsverhältnisses zwischen dem Gast und dem Partner. Der Partner bezahlt Provision an den Dienstleister nach der Online-Plattform Dienstleistung (gemäß Punkt X).

  2. In Bezug auf die Dienstleistung der Online-Plattform ist die Beziehung zwischen dem Partner und dem Dienstleister 6:293 - 6:301 § des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf deren Grundlage (i) der Dienstleister unabhängig handelnd verpflichtet ist, die Verträge des Partners mit Dritten (Benutzer) zu vermitteln, im Namen des Partners abzuschließen und die Verpflichtungen des Partners gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erfüllen. (i) der Partner ist verpflichtet, als Vermittler für den Kunden zu handeln und die vertraglichen Gebühren von den Gästen gemäß Artikel 6:129 des BGB entgegenzunehmen und weiterzuleiten, (ii) der Partner ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Provisionen und Gebühren zu zahlen. Der Vertrag ist kein Verbrauchervertrag, da keine der Parteien ein Verbraucher ist. Die Tätigkeiten des Dienstleisters stellen keine Zahlungsdienste im Sinne vom Artikel 6 (4) b) des Gesetzes CCXXXVII von 2013 über Kreditinstitute und Finanzunternehmen dar, da der Dienstleister als unabhängiger Handelsvertreter ausschließlich im Namen des Partners handelt, der auch berechtigt ist, einen Vertrag zwischen dem Partner und dem Benutzer (Gast) zu schließen. 

  3. Der Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Dienstleister berechtigt ist, nach eigenem Ermessen - vorbehaltlich der vorherigen Information des Partners gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen - eine Reihe von Bedingungen zu bestimmen, die von dem Dienstleister auferlegt werden können. DPlattform und die Angebote anderer Partner zu nutzen oder die Reihenfolge zu beeinflussen, in der sie gefunden werden ("Ranking"). Das Ranking-System ist multifaktoriell; Faktoren sind u.a., aber nicht ausschließlich folgende: die vom Partner bezahlte (zu zahlende) Höhe des Provisionsbetrags, Plattform, das Verhältnis zwischen den Besuchern der Unterkunftsseite auf der Plattform und der Anzahl der Reservierungen ("Konversion"), die Anzahl der Reservierungen, die Stornierungsrate, die Bewertung der Gästebewertungen, die Anzahl und Art der Gästebeschwerden und die Bewertung der Zahlungsdisziplin des Partners. Der Vorrang dieser Schlüsselparameter vor anderen möglichen Parametern ist durch ihre technische Priorität begründet. Ein Partner mit einer höheren Konversionsrate, Provisionshöhe, Buchungsrate, Gästebewertung (Score), Qualität des Kundendienstes und Zahlungsdisziplin sowie einer niedrigeren Stornierungsrate und Anzahl von Gästebeschwerden kann in der Rangliste höher eingestuft werden. Die Kriterien basieren auf vordefinierten Kriterien, werden einheitlich auf alle Partner entlang der definierten Kriterien angewandt und automatisiert.

  4. Der Partner kann die Entwicklung der einzelnen Faktoren über die Verwaltungsschnittstelle überwachen. Vor diesem Hintergrund kann der Partner gegen das Ranking, die sich daraus ergebende Rangfolge und die einzelnen Faktoren, die dem Ranking zugrunde liegen, keine Einwände, Ansprüche oder Forderungen geltend machen. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Reihenfolge der Ergebnisse durch artifizielle oder manipulative Mittel oder durch Umgehung der Bestimmungen der AGB zu beeinflussen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

  5. Der Partner ermächtigt den Dienstleister ausdrücklich, die vom Partner im Verwaltungsbereich hochgeladenen Parameter des Angebots (einschließlich aller Fotos, Illustrationen, Daten und Informationen, geschützter Zeichen, Bilder, Fotos, Bilder) zum Zweck der Erhöhung der Anzahl der Buchungen zu verwenden, um das Angebot in der Öffentlichkeit online und offline, in den Online- und Offline-Plattformen zu kommunizieren und zu fördern, in der vom Dienstleister bestimmten Art und Weise und Dauer. Um auf anderen Plattformen als Dienstleister erscheinen zu können, müssen auch die Bestimmungen der jeweiligen anderen Plattform angewendet werden.

  6. Der Dienstleister ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot in einer Fremdsprache zur Verfügung zu stellen. Wenn der Dienstleister eine Beschreibung der Unterkunft in einer Fremdsprache erstellt hat, bietet er den Partnern die Möglichkeit, im Verwaltungsbereich zu wählen, ob die von ihnen oder vom Dienstleister erstellte Beschreibung in der jeweiligen Sprache angezeigt werden soll. Der Dienstleister ist berechtigt, nur solche fremdsprachige Präsentation zu erstellen, die nur die relevanten Elemente des Angebots enthalten. Zu diesen Fremdsprachen können insbesondere Englisch, Deutsch, Slowakisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch und Russisch gehören. Eine Übersetzung in eine andere Sprache ändert nichts an dem für den Vertrag geltenden Recht. Die Darstellung ist unabhängig von der Sprache, in der die Verwaltungsoberfläche verwendet ist.

  7. Der Dienstleister ist berechtigt, in Verbindung mit der Dienstleistung "Gewinnspiel" oder "Aktion" zu organisieren. Der Dienstleister und der Partner können hierüber eine gesonderte oder ergänzende Vereinbarung treffen.

  8. Der Partner nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Dienstleister nach eigenem Ermessen Anerkennungspreise (z.B.: Logo für ausgezeichnete Unterkunft, Auszeichnung für die Unterkunft des Jahres) schaffen kann, die für die Partner oder andere Partner des Dienstleisters gemäß den vom Dienstleister festgelegten Kriterien verliehen werden können. Die Anerkennungstitel können vom Partner innerhalb des vom Dienstleister festgelegten Zeitrahmens verwendet werden. In Ermangelung eines gesonderten Widerrufs erlischt das Recht zur Nutzung der Anerkennungstitel automatisch mit der Beendigung des Vertrags. In diesem Fall darf der Partner die Anerkennungsadresse nirgendwo mehr verwenden oder anzeigen.

  9. Der Partner stellt sicher, dass er vom Dienstleister unter den für den Dienstleister zur Verfügung gestellten Telefon- oder E-Mail-Kontaktdaten zu Beratungs-, Kontakt- oder Qualitätssicherungszwecken erreicht werden kann. Der Partner verpflichtet sich, für den Dienstleister im Rahmen solcher Anfragen entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Sofern die AGB nichts Anderes vorseht, ist der Partner verpflichtet, seiner Informationspflicht spätestens innerhalb von 5 Arbeitstage nach der Anfrage des Dienstleisters nachzukommen. Ein wiederholter Verstoß gegen die oben genannten Regeln zur Kontaktaufnahme und Datenübermittlung gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

  10. Der Dienstleister ist berechtigt, an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse Promotion- und Werbungsmaterialien über seine eigenen Produkte oder Dienstleistungen oder die von seinen Partnern (Dritte) zu senden. 

  11. Der Partner ist verpflichtet den Dienstleister über alle Probleme und Umstände benachrichtigen, der sich im Interesse des Partners aus einem Grund ergibt, der die dem Gast erbrachte Dienstleistung oder die Dienstleistungen des Dienstleisters beeinträchtigt. (z.B.: Renovierung, Wartung, Störung, Nichtverfügbarkeit eines Zimmers oder einer Dienstleistung aus irgendeinem Grund, unzureichende Internetverbindung, Änderung der E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) Der Partner ist verpflichtet, die Schaden, die auf den Rückstand der Benachrichtigung zurückgehen, selbst tragen.

  12. Den Partner ist es untersagt, solche Systeme oder Lösungen zu verwenden, die darauf abzielen die Dienstleistung, die Plattform vom Dienstleister oder die zum Betrieb der Verwaltungsschnittstelle verwendet Server herunterzufahren oder die den bestimmungsgemäßen Betrieb des Dienstleisters auf andere Weise gefährden.

  13. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jedes Produkt seines geistigen Eigentums und/oder jedes Element des Dienstes auf der Plattform vom Dienstleister nach eigenem Ermessen zu ändern oder einzustellen.

  14. Der Betrieb und das Funktionieren bestimmter Teile der Plattform wird als Vermittlungsdienstleistung im Sinne des Gesetzes CVIII von 2001 über Dienstleistungen im elektronischen Handel betrachtet (z.B.: der Inhalt des vom Benutzer erstellten Profile). Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Benutzer berechtigt sind, die Plattform auf der Grundlage der Verwendungsbedingungen der Plattform und der Datenverwaltungsinformationen zu nutzen. Der Partner erklärt, dass er die Verwendungsbedingungen und die Datenverwaltungsinformationen der Plattform kennt und einhält und dass er die Änderungen dieser Verwendungsbedingungen und Datenverwaltungsinformationen kontinuierlich verfolgen wird.

  15. Der Partner erkennt an, dass der Benutzer und/oder der Gast (i) von den Angeboten erfahren und weitere Informationen über die Angebote anfordern kann, (ii) die Angebote und Informationen mit Anderen auf bekannten Social-Networking-Sites - Facebook, Twitter - teilen oder sie per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationskanal versenden kann, (iii) Schreiben, Meinungen, Kommentare, Bewertungen über das Angebot des Partners und/oder die vom Gast in Anspruch genommenen Dienstleistungen ("Benutzerinhalte") mitteilen und (iv) Buchungen, wie im Angebot angegeben, bis zu der dort angegebenen verfügbaren Kapazität (Daten und Orte) veranlassen kann.


  1. Das Angebot des Partners

  1. Der Partner stellt über die Verwaltungsschnittstelle Informationen, Daten und Fotos in Bezug auf das Angebot selbst zur Verfügung. Bei der Eingabe der Name der Unterkunft müssen die grundlegenden formalen Anforderungen erfüllt sein. 1. Fantasiename + 2. Typ der Unterkunft + 3. Ort der Unterkunft (z.B. Hotel Rózsa, Miskolc)

  2. Beim Hochladen und Bereitstellen von Informationen ist der Partner verpflichtet, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Partner erklärt, dass alle Daten, Informationen, Texte, Bilder, Videos oder sonstiges geistiges Eigentum und Teile davon, die er oder der Partner anderweitig im oder in Verbindung mit dem Administrationsbereich oder dem Dienst übermittelt oder hochlädt, korrekt, genau, vollständig, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass er berechtigt ist, sie hochzuladen. Der Partner verpflichtet sich, alle Daten und Informationen anzugeben, die von den geltenden Gesetzen oder Vorschriften verlangt werden oder die sonst für die Benutzer oder dem Dienstleister in Bezug auf die Dienstleistung relevant sind. Der Partner ist verpflichtet die Preise brutto (netto + MwSt.) anzugeben. Solange der Partner keine anderen Preise im Administrationsbereich einstellt oder den Channel Manager Service nicht nutzt, ist der Dienstleister berechtigt, die Standard-Listenpreise des Partners in den Administrationsbereich hochzuladen. Solange der Partner die in den Administrationsbereich hochgeladenen Preise nicht ändert oder den Channel-Manager-Service nicht nutzt, können die Benutzer das Angebot des Partners zu den oben genannten Standard-Listenpreisen für 365 Tage im Voraus ab dem Tag der Eröffnung des jeweiligen Angebots durch den Nutzer buchen.

  3. Der Dienstleister hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die vom Partner angegebenen falschen oder ungenauen Daten zu korrigieren. Wenn der Datendienst des Partners systematisch unwahr oder fehlerhaft ist, gilt es als schwerwiegenden Vertragsbruch und Bildet Grund zur Kündigung. Der Partner erklärt und garantiert, dass die im Rahmen des Medienangebots in Auftrag gegebenen Anzeigen keinen Werbeverboten oder -beschränkungen unterliegen, insbesondere nicht den Bestimmungen des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten und des Gesetzes XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Der Dienstleister übernimmt keine Verpflichtung zur Anpassung der Angebote an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Dienstleister kann Daten, die gegen die Bestimmungen des Vertrages verstoßen, weglassen oder umformulieren.

  4. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Darstellung des Angebots oder für die Nichtdarstellung des Angebots, wenn der Partner die mit dem Angebot zusammenhängenden Daten oder Informationen unvollständig oder unrichtig hochlädt oder bereitstellt, oder wenn die Darstellung gegen die Regeln der AGB verstößt.

  5. Der Partner verpflichtet sich, die Verwaltungsschnittstelle zu nutzen, um die Informationen und Daten in Bezug auf sein Angebot, einschließlich der Daten über verfügbare und reservierte Kapazitäten, auf dem neuesten Stand und aktuell zu halten. 

  6. Um zu vermeiden, dass der Partner die Dienstleistungen des Dienstleisters als Werbeplattform nutzt, die dazu bestimmt ist, die Benutzer auf seine eigene Webseite zu leiten, und somit die vom Dienstleister erbrachten Marketingdienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich der Partner, dass die Bedingungen des Angebots hinsichtlich der Preisgestaltung und der Kapazitätsverfügbarkeit nicht ungünstiger sind als die auf seiner eigenen Webseite veröffentlichten Bedingungen ("Paritätsanforderungen"). Jeder Verstoß gegen die folgenden Paritätsanforderungen gilt als schwerwiegender Vertragsbruch, den der Partner nach entsprechender Aufforderung unverzüglich abstellen muss:

    1. Der Partner darf in seinem Angebot für seine Unterkünfte, Zimmer und Dienstleistungen mit denselben Parametern und Eigenschaften (z.B. Komfortniveau, Zimmertyp, Bettenzahl, Verpflegung und Dienstleistungen, Nutzungsbedingungen, Stornierungs- und Änderungsbedingungen, Saisonabhängigkeit, Nutzungsdatum, Sonderkonditionen) keinen ungünstigen Preis ansetzen als den Preis, den er auf seiner eigenen Webseite anwendet und bewirbt ("Preisparität"). Verhaltensweisen, die darauf abzielen, das Vorstehende zu umgehen, sind verboten (z. B. wenn ein Partner in seinem Angebot und auf seiner eigenen Webseite teilweise unterschiedliche Informationen, Merkmale oder Dienstleistungselemente in Bezug auf sein Unterkunfts-, Zimmer- oder Dienstleistungspaket bereitstellt, um die Verpflichtung zur Preisanpassung zu umgehen). Überträgt der Partner den Betrieb der Webseite einer anderen Person, wird die Webseite jedoch im Interesse des Partners betrieben, funktioniert aber die Webseite ebenfalls im Interesse des Partners. 

    2. Wenn der Partner die Preise in seinen eigenen Angeboten nicht in Forint, aber äquivalenten dazu auch in ungarischen Forint angibt, so ist er verpflichtet den Kurs gemäß dem Leitkurs der Ungarische Nationalbank vom Vortag anzugeben und den Preis damit zu berechnen („Forint-Gleichwertigkeit“).

    3. Wenn der Partner auch eine andere, zu der Online-Plattform-Dienstleistung ähnliche Dienstleistung einer dritten Person in Anspruch nimmt, stellt der Partner sicher, dass die gleiche Menge auf der Plattform zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein bestimmtes Angebot an freier Kapazität (buchbarer Platz / Dienstleistung) zur Verfügung steht wie auf jeder anderen Seite. („Kapazitätsidentität“).

  7. Das angeschlossene Unternehmen unterliegt nicht dem Erfordernis der Preisparität, wenn es seine Preise für Geschlossene Verbrauchergruppen anbietet, vorausgesetzt, dass (i) die Preise weder direkt noch indirekt weithin oder vollständig offengelegt werden und (ii) die innerhalb der Gruppe angebotenen Preise für solche Personen zur Verfügung gestellt werden, die die Dienstleistungen des angeschlossenen Unternehmens bereits mindestens einmal als Mitglied der Geschlossenen Verbrauchergruppe in Anspruch genommen haben 

  8. Wenn der Dienstleister auch selbst eine geschlossene Verbrauchergruppe hat, wird sie den Partner entsprechend informieren. Der Dienstleister ist berechtigt, ihrer Geschlossenen Verbrauchergruppe einen Rabatt zu gewähren, der ihre Provision nicht übersteigt, jedoch stets auf eigene Kosten.


  1. Buchung

Die in diesem Abschnitt angeführten Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen im Anhang ergänzt werden.


  1. Der Partner kann sich während der Registrierung oder eben danach entscheiden, ob er auf der Verwaltungsoberfläche für sein Angebot ein Echtzeit-Buchungssystem (Echtzeitsystem) oder ein Konfirmationssystem (oder Bestätigungssystem) in Anspruch nimmt.

  2. Im Fall des Echtzeitsystems können Benutzer eine sofortige Buchung auf der Plattform für kostenlose Angebote veranlassen, die vom Partner festgelegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden, und zwar zu den im Angebot des Partners angezeigten Preisen und Bedingungen. Es liegt in der Verantwortung des Partners, die auf der Plattform angezeigten Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

  3. Eine vom Nutzer initiierte Buchung wird automatisch in Form einer Antwortnachricht akzeptiert. Bei falschen Angaben kann die Buchung nicht storniert werden. Mit der Antwortnachricht kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner zu den im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preisen und Konditionen im vom Partner verwalteten Echtzeit-Reservierungssystem bis zu den vom Partner angegebenen freien Kapazitäten zustande. 

  4. Im Falle eines Bestätigungssystems sendet der Dienstleister nach dem Absenden der Buchungsanfrage aufgrund der Bestellung des Partners eine automatische E-Mail an den Benutzer mit dem Titel: „Reservierung buchen“, die jedoch nicht als Buchungsbestätigung berücksichtigt werden kann. Wenn der Partner die vom Benutzer vorgenommene Reservierung akzeptiert (direkt über die Verwaltungsschnittstelle oder indirekt in Absprache mit dem Dienstleister), benachrichtigt der Dienstleister den Benutzer in einer automatischen E-Mail, somit kommt zwischen dem Partner und dem Benutzer ein Buchungsvertrag zustande, und zusammen mit dem Dienstleister kommt ebenfalls ein Vertrag zustande. Wenn der Partner die Reservierungsanfrage des Benutzers ablehnt ist der Dienstleister berechtigt dem Benutzer eine andere Unterkunft anzubieten.


  1. Kontaktiert der Partner den Nutzer anstelle der Bestätigung mit einem anderen Angebot, so gilt dies als Ablehnung der ursprünglichen Buchung des Nutzers und ist als ein neues Buchungsangebot zu betrachten. Wenn das (Neubuchungs-)Angebot vom Nutzer angenommen wird, kommt die Buchung und der Vertrag zwischen dem Partner und dem Nutzer zustande und der Dienstleister hat Anspruch auf eine Provision basierend auf dem Inhalt des Angebots.


  1. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Geschäftsgewinn. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung, ob die Benutzter buchen oder nicht, oder wie viele Buchungen sie tätigen. In Zusammenhang mit einem erfolglosen Ergebnis kann der Partner keine Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen, damit auch in Bezug auf Anreizschaden und entgangenen Gewinn.  


  1. Wenn im Angebot in einer für den Nutzer klar erkennbaren Weise zu einem falschen Preis erschienen ist und die Buchung zu diesem falschen Preis vorgenommen wurde, so ist der Partner mit Zustimmung des Dienstleisters berechtigt, die so erstellte Buchung abzulehnen. Der Dienstleister ist auch berechtigt eine solche, zum eindeutig falschen Preis vorgenommene Buchung zu stornieren. Die Partei, die die Stornierung der Buchung veranlasst, muss den Gast über die Stornierung mit der Angabe des Grundes informieren, sowie die andere Partei (Dienstleister oder Partner). Die Anzahlung oder irgendwelche andere Gebühr, die bereits während der Reservierung bezahlt wurde, wird für den  Gast zurückerstattet.


  1. Erfüllung der Buchung

  1. Wenn nach der Absendung der Bestätigungsnachricht an den Gast ein Kontakt außerhalb der Plattform zustande kommt, der die Bedingungen der ursprünglichen Reservierung ändert, ist der Partner verpflichtet, den Dienstleister über den Inhalt der Änderung zu informieren. Solche Bedingungen können insbesondere folgende sein: geänderter Termin oder Dauer, andere Anzahl von Gästen, geänderte Pauschalangebote usw. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als schweren Vertragsbruch.

  2. Der Partner ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er nicht in der Lage ist, seine ursprüngliche vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Gast zu erfüllen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, dem Gast eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft als Ersatzleistung ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen ("Ersatzleistung"). Die Ersatzleistung muss dieselben grundlegenden Merkmale aufweisen wie die ursprüngliche Leistung (Anzahl, Komfort, Lage der Unterkunft, geografische Entfernung, Lage innerhalb der Gemeinde, Bereiche zur unabhängigen Nutzung). Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Ersatzleistung entstehen, sind vom Partner zu tragen (z. B. die Preisdifferenz zwischen der ursprünglichen und der alternativen Unterkunft, die Erstattung der zusätzlichen Reisekosten des betroffenen Gastes für die Reservierung oder die Fahrt zur alternativen Unterkunft usw.). 

  3. Wenn die vom Partner erbrachte Leistung der im Angebot, in der Buchung oder in dem mit dem Gast vereinbarten veränderten Vertrag vorgesehenen Leistung nicht entspricht oder ist der Partner nicht in der Lage, eine Ersatzleistung zu erbringen oder nimmt der Gast diese nicht an, so muss der Partner den Gast für alle nachteiligen Folgen, Schäden und Kosten, die dem Gast im Zusammenhang mit dem Vorstehenden entstehen entschädigen oder kompensieren. Die dem Gast zustehenden Entschädigung, Kompensation, muss zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses bezahlt werden. In den in dieser Klausel geregelten Fällen muss der Partner den Dienstleister benachrichtigen und informieren. Der Partner ist verpflichtet, den Dienstleister von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden freizustellen, die dem Dienstleister im Zusammenhang mit dem Vorstehenden entstehen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, wenn der Partner seiner Verpflichtung zur Aktualisierung des Echtzeit-Buchungssystems nicht oder nicht vollständig nachkommt. Ein Verstoß gegen diese Klausel gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, wenn er den Gast nicht innerhalb von 7 Werktagen nach dem Eintritt des Ereignisses vollständig entschädigt oder kompensiert, dann leistet der Dienstleister die dem Gast zustehende Entschädigung anstelle des Partners (nach eigenem Ermessen), dann wird für den Partner berechnen.


  1. Wenn der Partner für den Gast unter den angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar ist und der Dienstleister ihn auch nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich und telefonisch erreichen kann, so hat der Gast die Möglichkeit die Buchung ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Stornogebühr zu stornieren.

  2. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die der Gast für den Partner oder für eine dritte Person verursacht, insbesondere nicht für die Nichtnutzung der Unterkunft und für die Verletzung der Nutzungsbedingungen.


  1. Wenn der Gast eine Anzahlung nach der Buchung direkt für den Partner bezahlt hat und die Anzahlung oder ein Teil davon aufgrund eines Fehlschlagens der Buchung an den Gast zurückerstattet werden muss, so ist der Partner verpflichtet diese unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tagen nach dem Ereignis zurückzuzahlen. Der zu erstattende Betrag darf vom Partner nicht wegen Bank- oder sonstige Transaktionskosten gemindert werden, die bei der Erstattung anfallen.


  1. Der Kontakt des Dienstleisters mit den Benutzern und Gästen

  1. Der Dienstleister betreibt einen telefonischen Kundendienst für Benutzer und Gäste im Zusammenhang mit der Dienstleistung. Das Betreiben des Kundendienstes vom Dienstleister befreit den Partner nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Gästen. 

  2. Der Dienstleister hat das Recht, den Benutzer oder den Gast telefonisch, per SMS oder über eine andere im System gespeicherte Kontaktmöglichkeit im Zusammenhang mit weiteren, vom Partner noch nicht beantworteten Angebotsanfragen zu kontaktieren, die mit dem Betrieb der Plattform zusammenhängen.

  3. Der Dienstleister ist berechtigt, die Gäste zu kontaktieren, um:

    1. den Gast über das Bestehen des Vertrages zwischen dem Gast und dem Partner und über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu informieren;

    2. Informationen über die Inanspruchnahme des Unterkunftsdienstes bereitstellen;

    3. mit ihm gelegentlich der Reservierung und angewandten Dienstleistungen vermitteln.

  4. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Reservierung bittet der Dienstleister den Gast per E-Mail, das Kundenbewertungsformular auszufüllen, auf die eine oder mehrere Erinnerungs-E-Mails folgen können (am 1. Tag nach der Reise, am 8. Tag, falls nicht ausgefüllt, und am 28. Tag, falls nicht ausgefüllt), Die Ausfüllung des Kundenbewertungsformulars ist optionalDer Partner akzeptiert, dass der Dienstleister berechtigt ist, die Meinung des Gastes durch Ausfüllen des Online-Fragebogens, der Teil der Szallas.hu-Plattform ist und der eine objektive Bewertung ermöglicht, zu veröffentlichen, nachdem der Gast die Unterkunft genutzt hat. In allen Fällen handelt es sich bei den Meinungen um Benutzerinhalte, auf die der Partner in einem öffentlichen Kommentar auf der Website antworten kann, und der Partner darf die Gästebewertung nicht anderweitig bearbeiten oder den Gast in diesem Zusammenhang direkt kontaktieren. Wenn der Gast die Bewertung anonym angegeben hat, ist der Partner nicht berechtigt, auf die Identität des Gastes zu erschließen und einen Kommentar mit der Name zu verfassen oder einen anderen Hinweis auf die Identität des Gastes zu geben. Der Gast ist verpflichtet, die detaillierten Regeln für Benutzerinhalte einzuhalten, die in der Inhaltspolitik (Anhang 2), der Teil der Anwendungsbedingungen ist, dargelegt sind.  Der Dienstleister wird die Benutzerinhalte nur dann überprüfen, wenn sie auf anstößige Inhalte aufmerksam gemacht wird. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister Benutzerinhalte nur im Fall eines Verstoßes gegen die Anwendungsbedingungen, einer gesetzlichen oder gerichtlichen Entscheidung oder der ausdrücklichen Zustimmung des Benutzers oder Gastes, der die Benutzerinhalte erstellt hat, entfernen darf.

  5. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, den Partner im Zusammenhang mit den vom Gast gemeldeten Beschwerden zu kontaktieren und die Meldung des Gastes zu untersuchen.


  1. Provision

  1. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Online-Plattform zahlt der Partner für den Dienstleiter eine Provision nach der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung der Reservierungen bzw. des Gastes gegenüber dem Partner, wie unten aufgeführt. 

  2. Der Dienstleister zusteht der Provision, wenn:

    1. die Reservierung sich verwirklicht hat; oder

    2. der Partner den Dienstleister nicht rechtzeitig darüber informiert, dass der Gast die Reservierung vertraglich storniert hat;

    3. der Partner gibt versehentlich oder fahrlässig keine tatsächlichen und wahrheitsgemäßen Angaben über die Verwaltungsschnittstelle an;

    4. der Gast hat die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen, aber der Partner hat es fälschlicherweise oder aus anderem Grund in der Verwaltungsschnittstelle gegensätzlich eingestellt;

    5. der Gast aufgrund der Stornierung der Buchung eine sonstige Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner aus dem Vertrag zwischen dem Gast und dem Partner eingegangen ist;

    6. der Vertrag zwischen dem Partner und dem Gast durch das Weglassen des Systems des Dienstleisters geändert wird.

  3. Basis der netto Provision:

    1. im Fall der Punkte 59. a) bis d) der gesamte brutto Gegenwert der Buchungen (inkl. ergänzende Dienstleistungen und Verpflegung), und

    2. im Fall der Punkte 59. e) bis f) die tatsächliche Zahlungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Partner (z.B. Vertragsstrafe, Stornogebühr oder Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen).

  4. Das Maß der Provision wird auf der Grundlage der topografischen Lage der Unterkunft und deren Kategorie bestimmt. die Höhe der Provisionen wird in den Zusatzbedingungen für das jeweilige Land, in dem sich die Unterkunft befindet, auf der Plattform veröffentlicht. Die Höhe der Provision wird vom Partner während der Registrierung akzeptiert, worüber dder Dienstleister in der E-Mail zur Bestätigung der Registrierung informiert und auch auf dem Verwaltungspanel verfügbar ist. Der Partner kann die Höhe der Provision nach Belieben - ausgehend von der erwarteten Grundhöhe - verändern, um die Rangfolge des Angebots zu verbessern. Die einseitige Änderung der Provision durch den Dienstleister unterliegt den Regeln der Änderung der AGB, wie sie in Klausel XVI dargelegt sind.

  5. Wenn der Gast die Reservierung vor der geplanten Belegung (Nutzung) der Unterkunft mit den vom Partner vorgesehenen Stornobedingungen storniert und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner hat, wird die entsprechende Reservierung storniert und der Dienstleister erhält keine Provision. Wenn der Gast die Reservierung nicht über den Kundendienst des Dienstleisters oder über die dafür eingerichtete Online-Schnittstelle storniert hat, ist der Partner berechtigt und verpflichtet, die Stornierung des Gastes bis zum 10. des Folgemonats mitzuteilen und die Stornierung gegenüber dem Dienstleister durch die Stornierungserklärung des Gastes zu bestätigen. Der Provisionsabgleich erfolgt über die Verwaltungsschnittstelle (Számlázás / Szallas.hu).

  6. Wenn der Gast die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, der Partner jedoch in der Verwaltungsschnittstelle irrtümlich oder auf andere Weise das Gegenteil angegeben hat, kann der Dienstleister seine Rechte gemäß den AGB ausüben und hat Anspruch auf die Provision. Der Partner kann beweisen, dass seine Einstellung nicht falsch war, indem er die Rücktrittserklärung des Gastes an den Dienstleister schickt.


  1. Zahlungsbedingungen

Die zu diesem Abschnitt gehörenden Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen im Anhang ergänzt werden.


  1. Der Dienstleister schickt den Partnern monatlich oder in den ZGB, im Medienangebot oder in einer anderen Vereinbarung der Parteien festgelegten Abständen eine Rechnung über Provisionen und andere Gebühren für die stornierten Buchungen oder andere Dienstleistungen, die im Vormonat in Anspruch genommen wurden und für die eine Zahlung fällig ist. Rechnungsstellungsmethode: elektronische Rechnung. Der Partner erhält die elektronische Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Falls der Partner dem Dienstleister schriftlich mitteilt, dass er keine elektronische Rechnung erhalten möchte, stellt der Dienstleister eine Papierrechnung aus.

  2. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte oder – wenn die Bedingungen für das jeweilige Land das möglich machen, dann - in bar. Die Zahlung per Banküberweisung erfolgt auf das in Punkt XIX der vorliegenden AGB angegebene Bankkonto. Der Dienstleister bietet die Möglichkeit der Zahlung per Bankkarte über einen Bankdienstleister im Verwaltungsgebiet. Die Zahlung in bar ist am Sitz des Dienstleisters (Régiposta Str. 9, 3525 Miskolc) zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt möglich. Die Parteien wenden die auf befristete Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. das Mehrwertsteuergesetz in der Fassung des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes, ordnungsgemäß an, soweit diese auf befristete Verträge anwendbar sind. 58 (1).

  3. Der Partner ist verpflichtet, die Provision und andere Gebühren bis zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin für den Dienstleister zu zahlen. Die Provision und die sonstigen Gebühren gelten mit dem Datum der Gutschrift auf dem Konto des Dienstleisters als bezahlt. 

  4. Der Partner verpflichtet sich, dem Dienstleister im Falle von Zweifeln über die Höhe der Provision, des Honorars oder der Höhe der dem Dientleister geschuldeten Provision zur Erstellung und Überprüfung der korrekten Abrechnung Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren bzw. glaubhafte Angaben zu machen.

  5. Im Falle einer Verletzung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Dienstleister gelten die Bestimmungen von Abschnitt XV.

  6. Der Partner kann innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche Beschwerde einreichen. Der Partner muss die Gründe für die Reklamation der Rechnung klar angeben und alle hinterlegenden Dokumente beifügen. Der Dienstleister prüft und entscheidet innerhalb von fünf Arbeitstagen über die Annahme. Falls der Dienstleister die Rechnungsreklamation nicht akzeptiert, kann der Partner gemäß den vorliegenden AGB rechtliche Schritte einleiten.


  1. Daten- und Vertraulichkeitsschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

  1. Der Dienstleister und der Partner verpflichten sich, mit den in den AGB vorgesehenen Ausnahmen und mit Ausnahme von öffentlichen Daten, die für die Gäste und Benutzer zur Verfügung gestellt werden, (i) die Bedingungen des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages, (ii) Tatsachen, Informationen und Daten über die Aktivitäten der anderen Partei, ihrer Vertragspartner, von denen sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Kenntnis erlangen, und (iii) alle anderen Informationen, von denen eine rational verfahrende Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass die andere Partei sie als vertraulich behandeln würde ("vertrauliche Informationen"), als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zu anderen Zwecken als der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen des Abkommens darf eine Vertragspartei keine vertraulichen Informationen über die andere Vertragspartei verwenden oder an Dritte weitergeben (es sei denn, dies ist aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich); ist verpflichtet, diese vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnis behandeln und alle angemessenen Maßnahmen zu ihrem Schutz durchzuführen. Diese Bestimmungen gelten auch für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit den Vertragsparteien stehen oder anderweitig beschäftigt sind.

  2. Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung 2016/679/EU; "GDPR") und dem Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit ("Infotv.") sind der Dienstleister und der Partner unabhängige Datenverantwortliche, und die Bereitstellung von angemessenen Datenschutzinformationen für die Gäste ist die selbstständige Verantwortung und Verpflichtung vom Dienstleister und dem Partner. Der Dienstleister leitet die personenbezogenen Daten der Gäste aufgrund der Zustimmung der Gäste ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung an den Partner weiter, der Partner gibt diese Daten nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, direkte Kontaktaufnahme mit den Gästen). Der Dienstleister und der Partner vereinbaren, dass der Dienstleister nicht für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten durch den Partner haftet, nachdem die Daten an den Partner übermittelt wurden, und der Partner verpflichtet sich und garantiert, dass er die Daten des Gastes, einschließlich der vom Partner erfassten Daten, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, für den Zweck und für die zulässige und notwendige Dauer verarbeiten wird. Der Dienstleister erteilt für die Gäste keine Informationen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung des Partners, dazu ist nur selbst verpflichtet. Der Partner haftet und hält den Dienstleiter schadlos für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen durch den Partner ergeben.

  3. Um die Parteien die AGB zu binden und einhalten zu können und damit der Partner die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann, ist es notwendig, dass bestimmte Daten von Personen, die im Namen des Partners handeln (z.B.: Führungskräfte, Mitarbeiter, die zur Bestellung/Unterzeichnung von Aufträgen berechtigt sind, Kontaktpersonen, die sich mit Rechnungs- und Finanzangelegenheiten befassen, Mitarbeiter/Agenten, die sich mit Gästen oder Reservierungen befassen, usw.), die für die Aufrechterhaltung der Beziehung und die Bereitstellung der Dienstleistung notwendig sind, vom Dienstleiter als Datenverantwortlichen verarbeitet werden. Der Partner stellt die Daten zur Verfügung und hat das Recht, sie zu ändern oder zu löschen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, sicherzustellen, dass die Daten bei der Nutzung des Dienstes rechtmäßig und auf der Grundlage ordnungsgemäßer Informationen über die betroffenen Personen bereitgestellt werden. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein dieser Informationen zu überprüfen. Der Partner haftet für alle Ansprüche und Schäden, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bestimmungen durch den Partner ergeben, und hält den Dienstleiter schadlos.

  4. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Partner ergeben, was im berechtigten Interesse von beiden Parteien ist. Die Datenverarbeitung bedeutet ausschließlich die Benutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten von Geschäftskontakten, wie oben beschrieben, die direkt mit der Erbringung der Dienstleistung zusammenhängen. Der Partner kann mit dem Dienstleister eine Konsultation bezüglich seiner Datenverarbeitungsbedürfnisse unter der E-Mail Adresse hotel@szallas.hu einleiten.

  5.  Umfang der behandelten personenbezogenen Daten: 

    1. bei der Registration angegebene Benutzername, Passwort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die den Gästen mitgeteilt werden können; Vor- und Nachname, Gebiet, E-Mail-Adresse, Telefonnummer der Kontaktpersonen, Angaben zur Unterkunft (Name, Typ, Kategorie, Adresse), Rechnungsangaben;

    2. im Falle eines von einer Privatperson betriebenen Partners: bei den Rechnungsdaten angegebene Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Name der Mutter, Rechnungs- und Postanschrift, Steuernummer, Rechnungs-E-Mail-Adresse;

    3. im Falle eines Einzelunternehmers, einer Einzelperson mit Steuernummer, einer gemeinnützigen Organisation oder eines von einem Unternehmen betriebenen Partners: Name/Firmenname, Steuernummer, Unternehmensregisternummer, Rechnungs- und Postanschrift, Rechnungs-E-Mail-Adresse, Bankkontonummer;

    4. Daten, die von der betreffenden Person bei der Nutzung des Dienstes erzeugt werden (z. B. Logdateien, Inhalt von Nachrichten).

  6. Die Dauer der Datenverarbeitung ist das Ende des 8. Jahres nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Partner, mit Ausnahme der Daten, die sich auf die Steuervorschriften beziehen, und der Daten, die nach dem Buchhaltungsgesetz für Buchhaltungszwecke erforderlich sind, die 8 Jahre lang verarbeitet werden, um die Buchhaltungspflichten gemäß Artikel 169 des Gesetzes C aus dem Jahr 2000 zu erfüllen, oder während der Verjährungsfrist, die im Gesetz XCII aus dem Jahr 2003 über die Steuervorschriften festgelegt ist. Die persönlichen Daten werden im elektronischen System des Dienstleisters gespeichert, und die Daten werden auf den Servern der Zero Time Service Kft. (Sitz: Mikszáth Kálmán Str. 36/4. 2013 Pomáz, Steuernummer: 23386031-2-13, Firmenbuchnummer: 13-09-147733) (Daten Verarbeiter) gespeichert. Die Server werden ausschließlich vom Dienstleister genutzt. Der Dienstleister löscht die eingehenden Mails, einschließlich des Namens und der E-Mail-Adresse des Absenders und anderer vom Absender freiwillig zur Verfügung gestellter persönlicher Daten, nach maximal fünf Jahren ab dem Datum des Falls.


  1. Urheberrechte

  1. Alle Inhalte, die auf der Plattform angezeigt werden (einschließlich des Designs, des Layouts, der Grafiken und anderer visueller Elemente, der Materialien, der Software und anderer verwendeter Lösungen, der Ideen und ihrer Umsetzung) sind das ausschließliche geistige Eigentum vom Dienstleister. ("geistiges Eigentum"), mit Ausnahme (i) der vom Partner hochgeladenen Inhalte; (ii) der Benutzerinhalte; und (iii) die Warenzeichen und andere Inhalte von anderen Personen als des Dienstleisters. 

  2. Außer der Anzeige, der vorübergehenden Vervielfältigung und der Privatkopie, die für die normale Benutzung des Dienstes erforderlich sind, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Dienstleisters in keiner anderen Form genutzt oder verwertet werden. Jede solche Aktivität kann zivilrechtliche Folgen haben und zu einem Strafverfahren führen.

  3. Der Partner erklärt und garantiert, dass die von ihm oder in seinem Namen hochgeladenen Texte, Fotos, Videos, Grafiken und anderen geistigen Produkte geistiges Eigentum des Partners sind oder dass der Partner das Recht hat, sie in Verbindung mit dem Dienst zu verwenden und dass sie nicht die Rechte Dritter verletzen. In Bezug auf diese geistigen Produkte gewährt der Partner des Dienstleisters das volle Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist, und für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages. Der Partner ist verpflichtet, den Dienstleister von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bestimmungen durch den Partner oder aus der Tatsache ergeben, dass sie sich als unwahr erweisen. 

  4. Falls der Partner für den Dienstleister ein Feedback, einen Kommentar oder eine Anfrage in Bezug auf die Dienstleistung sendet, übermittelt oder anderweitig angibt, die keine vertraulichen Informationen darstellen, akzeptiert der Partner und stimmt ohne Widerruf zu, dass der Dienstleister dieses Feedback, diesen Kommentar oder diese Anfrage kostenlos, ohne Bedingungen und in jeder Form zur Änderung oder Verbesserung der Dienstleistung verwenden kann.


  1. Zusätzliche Garantien, Haftungsbeschränkung

  1. Der Partner garantiert und sichert zu, dass er ein rechtmäßig eingetragenes und rechtmäßig tätiges Unternehmen ist und dass er seine Geschäftstätigkeit im Besitz der einschlägigen Rechtsvorschriften, Lizenzen und Genehmigungen ausübt und die erforderlichen Erklärungen abgegeben hat), dass der Verkauf seiner Dienstleistungen und der Abschluss des Vertrags nicht im Widerspruch zu Verpflichtungen gegenüber anderen Personen, zu Rechtsvorschriften und/oder zu Anforderungen von Berufsverbänden stehen. 

  2. Der Dienstleister garantiert, dass er nach der geltenden Gesetzgebung eine rechtmäßig eingetragene und rechtmäßig tätige Handelsgesellschaft ist und dass er berechtigt ist, die in diesen AGB genannten Tätigkeiten auszuführen.

  3. Der Dienstleister stellt die Dienstleistung in einem gegebenen Zustand ("AS IS") zur Verfügung, und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, fehlerfreie Funktion, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Dienstleistung, einschließlich der für den Betrieb der Dienstleistung verwendeten Software, oder der im Rahmen der Dienstleistung verfügbaren Inhalte. Darüber hinaus haftet der Dienstleister nicht für Fehler und deren Folgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, wie z.B. technische Störungen oder Ausfälle des Internetnetzes, technische Ausfälle oder Unterbrechungen jeglicher Art, oder zerstörerische Anwendungen oder Programme, die von Dritten installiert wurden (z.B. Viren, Würmer, Makros oder Hackeraktivitäten).

  4. Der Dienstleister wird in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden alle verfügbaren Technologien und Mittel einsetzen, um die Kontinuität der von ihm erbrachten Dienstleistung zu gewährleisten, haftet jedoch nicht für Schäden, die durch ein unabwendbares äußeres Ereignis außerhalb ihrer Interessen und ihres Betriebs verursacht werden, das die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Arbeiten oder die Verfügbarkeit der technischen Mittel (z.B. Streiks, Überschwemmungen, Erdbeben, Wolkenbrüche, Stromausfälle, Internetausfälle, Datenübertragungsfehler, Pannen usw.).

  5. Die Haftung des Dienstleisters gegenüber dem Partner im Zusammenhang mit der Dienstleistung übersteigt in keinem Fall und aus keinem Grund die Gesamtsumme der vom Partner in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Provisionen.


  1. Verstoß gegen den Vertrag

Die zu diesem Abschnitt gehörenden Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen im Anhang ergänzt werden.


  1. Der Partner ist verpflichtet, das Entgelt für die Dienstleistungen innerhalb der in der vom Dienstleister ausgestellten Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird der Dienstleister (i) im Falle von Privatpersonen das Zivilgesetzbuch. 6: 48.§ (1) (ii) im Falle von Einzelunternehmern und juristischen Personen, das Zivilgesetzbuch. 6:155 (1) Verzugszinsen erheben.

  2. Wenn der Partner mit der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist 4 Tage in Verzug ist (in der Anlage kann ein anderer Termin angegeben werden), so hat der Dienstleister:

    1. die Möglichkeit, der Buchung des Angebotes zusätzlich zur Anzeige des Partnerangebots auszusetzen, so dass die sekundäre WEB Site der Partnerangebote weiterhin verfügbar ist, der Dienstleister jedoch berechtigt ist, entsprechende alternative Angebote anderer Partner anzuzeigen; 

    2. sogar die Anzeige aller Angebote des Partners auf der Plattform und/oder auf anderen Plattformen auszusetzen. 

  3. Im Falle eines 30 Tage übersteigenden Zahlungsverzugs ist der Dienstleister berechtigt seine Forderung mit allen gesetzlichen Mitteln durchzusetzen oder sie an eine andere Partei abzutreten. Der Dienstleister ist weiterhin berechtigt die mit der Durchsetzung der Forderung verbundenen Kosten dem Partner in Rechnung zu stellen. Im Falle eines Verzugs des Partners kann der Dienstleister einen Betrag von 40 Euro, der auf der Grundlage des offiziellen Mittelkurses der Ungarischen Nationalbank am Tag des Verzugs ermittelt wird, als Deckung für die Kosten der Einziehung der Forderung (Inkassokostensatz) verlangen. Darüber hinaus hat der Dienstleister auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Durchsetzung seiner Forderung, sofern diese die gezahlte Kostenmanagementgebühr übersteigen. Solche Kosten können insbesondere Verfahrens-, Veröffentlichungs-, Notar-, Anwalts-, Vollstreckungsgebühren usw. sein.

  4. Der Dienstleister kann für die Aufhebung von Anzeige-Beschränkungen aufgrund der Nichteinhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist eine Gebühr erheben, deren Höhe (i) 1.500,- HUF + MwSt. vor der Überweisung zur Abholung und (ii) 15.000 HUF + MwSt. nach der Überweisung zur Abholung beträgt. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Aufhebung der Anzeigebeschränkung bzw. die Neuanmeldung des Partners bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verweigern, solange der Partner des Dienstleisters gegenüber in Verzug ist. Der Dienstleister ist auch berechtigt, nach eigenem Ermessen die Neuregistrierung solcher Partner vom Abschluss eines gesonderten Vertrages abhängig zu machen, der die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen regelt.

  5. Im Fall des Zahlungsverzuges des Partners kann der Partner bei dem Dienstleister einen Zahlungsaufschub beantragen, wenn er die vom Dienstleister festgelegten spezifischen Bedingungen akzeptiert und erfüllt, und zwar gegen eine Gebühr von 4.500,- HUF + MwSt. pro Fall. Diese Gebühr wird nach Ablauf des Zahlungsaufschubs fällig und ist in der entsprechenden abgeschlossenen Rechnung ausgewiesen. Wenn der Dienstleister einen Zahlungsaufschub gewährt, tut er dies in jedem Fall unter Vorbehalt seiner Rechte.

  6. Wenn der Partner wiederholt und schwerwiegend gegen den Vertrag, einschließlich einer Bestimmung dieser AGB, verstößt oder den Vertragsbruch nach wiederholter Aufforderung nicht behebt, ist der Dienstleister berechtigt, die Anzeige des Angebots zu verweigern oder die Anzeige des bereits veröffentlichten Angebots auszusetzen oder zu löschen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (und die Erbringung der Dienstleistung mit sofortiger Wirkung einzustellen). Zusätzlich zu den ausdrücklich in einem Teil des Vertrages Genannten gelten die folgenden als schwerwiegender Vertragsbruch:

    1. das Angebot ist offensichtlich unvollständig, nicht vorhanden, unspezifisch, widersprüchlich, irreführend, unwahr, unrealistisch, objektiv nicht durchführbar oder schädigt den Ruf einer anderen natürlichen Person oder eines Unternehmens oder enthält nicht die Mindestinformationen, die für eine fundierte Entscheidung des Benutzers/Gastes erforderlich sind (z. B.: Preis, relevante Parameter der Unterkunft); 

    2. Der Partner gibt falsche oder irreführende Informationen über den Verwaltungsbereich (falsche oder unrealistisch niedrige Preise, die für den Gast nach der Buchung nicht sichert) an;

    3. der Partner einen höheren Preis als den in der Buchung angegebenen verlangt;

    4. der Partner hält die Informationen in seinem Verwaltungsschnittstellensystem nicht auf dem neuesten Stand, was zu Ablehnungen führt (einschließlich Überbuchungen über das Echtzeit-Buchungssystem);

    5. der Partner sich weigert, die Buchung des Gastes auf kontinuierlicher oder wiederkehrender Basis zu akzeptieren (einschließlich der Nichtannahme des Gastes trotz Bestätigung oder Annahme einer Echtzeitbuchung);

    6. Der Dienstleister erhält mehrere ernsthafte Beschwerden und/oder Meldungen von einem oder mehreren Gästen, die Zimmer beim Partner gebucht haben, oder eine Beschwerde betrifft einen besonders schwerwiegenden Fall;

    7. eine Person, die im Namen des Partners handelt, ein unangemessenes, beleidigendes oder unprofessionelles Verhalten gegenüber den Gäste oder den Mitarbeiter des Dienstleisters zeigt;

    8. das Angebot nach dem einseitigen Ermessen des Dienstleisters mit der Plattform oder dem Image und dem Geist des Dienstleisters unvereinbar ist, ihren geschäftspolitischen Grundsätzen widerspricht und/oder direkt oder indirekt die Werbemarkt- und/oder Geschäftsinteressen des Dienstleisters verletzt;

    9. das Angebot aus technischen Gründen oder wegen des Umfangs nicht erfüllt werden kann;

    10. das Angebot von einer Behörde formell oder informell beanstandet wurde;

    11. der Partner bei Stornierung der Buchung den bekommenen Betrag und/oder den dem Gast entstandenen Schaden nicht erstatten

    12. wenn der Partner gegen die Gewährleistungsbestimmungen der AGB verstößt oder wiederholt gegen eine der Bestimmungen der AGB verstößt;

    13. der Partner eine ausstehende Schuld beim Dienstleister hat; oder; 

    14. gegen den Partner ein Konkurs-, Liquidations-, Abwicklungs-, Zwangsabwicklungs- oder gerichtliches Vollstreckungsverfahren oder ein von einer Steuerbehörde eingeleitetes Verfahren eingeleitet wurde;

    15. die Zahl der stornierten Buchungen im Beherbergungsbetrieb des Partners ist besonders hoch, d. h. die Stornoquote liegt 30 Prozentpunkte über dem Durchschnitt für die Gemeinde und die Art des Beherbergungsbetriebs in einem beliebigen aufeinanderfolgenden 30-Tage-Zeitraum

    16. der Partner die Rückmeldefrist bei einem Buchungssystem auf Bestätigungsbasis mindestens zweimal versäumt.

  7. Der Partner ist verpflichtet, den Dienstleister von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten, die sich aus der Vertragsverletzung des Partners ergeben, freizustellen und diese dem Dienstleister zu ersetzen.


  1.  Dauer, Kündigung und Änderung des Vertrags

  1. Sofern es nicht anders vereinbart wird, wird der Vertrag zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die kürzeste Vertragslaufzeit 30 Tage beträgt. 

  2. Der Vertrag wird beendet:

    1. im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien;

    2. mit normaler Kündigungsfrist;

    3. durch außerordentliche Kündigung;

    4. und durch Widerruf in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind. 

  3. Die normale Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen erfolgen. Die normale Kündigung muss gerechtfertigt werden. Das Kündigungsrecht schränkt das Recht des Dienstleisters nicht ein, die in den AGB vorgesehene Anzeige der Dienstleistungen auszusetzen. Erklärungen zur Beendigung des Vertrages können im Verwaltungsbereich abgegeben werden. 

  4. Innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung über die Absicht, wird der Dienstleister die Absicht des Partners für die Inaktivierung erfüllen. 

  5. Der Dienstleister schließt nur mit dem Betreiber der Unterkunft einen Vertrag ab laut ung. BGB ab. Auf der Grundlage von Artikel 6:18 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches wird davon ausgegangen, dass die Personen, die die Anmeldung vornehmen, berechtigt sind, im Namen des Eigentümers rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und den Vertrag abzuschließen. Der Dienstleister betrachtet alle Mitteilungen, die auf der dem Partner zur Verfügung gestellten Verwaltungsoberfläche erscheinen, als rechtsverbindliche Erklärungen des Partners. Der Partner erkennt die Rechtsgültigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen, auf die hier Bezug genommen wird, ausdrücklich an. 

  6. Falls der Betreiber einer registrierten Unterkunft ein anderer wird, so betrachten das die Parteien und der neue Betreiber wie das im 6:208 § - 6:210 § des ung. BGB bestimmt ist als Übertragung. Der Partner ist verpflichtet den Dienstleister über die Änderung des Betreibers zu informieren, und im Falle eines Betreiberwechsels ist er verpflichtet, den neuen Betreiber über den bestehenden Vertrag mit dem Dienstleister zu informieren. Wenn der Dienstleister nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, wird davon ausgegangen, dass er mit der Übertragung des Vertrags mit dem Partner auf den neuen Betreiber einverstanden ist. In diesem Fall oder im Falle einer vom Dienstleister auf andere Weise erteilten Zustimmung gilt als Datum der Vertragsübertragung das Datum, an dem die Änderungen in der Verwaltungsschnittstelle vorgenommen wurde, also wo es möglich ist den Wechsel des Betreibers einer bestimmten Unterkunft (und die Rechnungsdaten des neuen Betreibers) festzustellen. Bei offenen (noch nicht abgefahrenen) Reservierungen gelten die von dem Dienstleister bis zum Zeitpunkt der Übertragung an den vorherigen Betreiber gezahlten Beträge für die Zwecke des Vertrages als an den neuen Betreiber gezahlt; der neue Betreiber kann diese Beträge nicht vom Dienstleister und/oder dem Gast fordern. Infolge der Übertragung des Vertrags haftet der neue Betreiber für die Zahlung von Provisionen für die während seines Betriebs vorgenommenen Buchungen (die vom vorherigen Betreiber noch nicht gezahlt wurden). Der Partner stellt sicher, dass er den neuen Betreiber über alle bestehenden Verträge informiert, wobei die Beendigung von Vertragsbestandteilen, die nicht fortgeführt werden sollen, in der Verantwortung des Partners als alter Betreiber liegt (Gold/Silber). Im Falle eines Betreiberwechsels ist der Partner als alter Betreiber verpflichtet, die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen für die während seines Betriebs getätigten Buchungen zu begleichen und die Provision, für die während des Betriebs des neuen Betreibers getätigten Buchungen zu zahlen, wenn (i) und solange die Verwaltungsschnittstelle zur Verwaltung der Websites verwendet wird, das von der Verwaltungsstelle des Betreibers genehmigt wurde oder (ii) der Partnervertrag nicht anderweitig auf den neuen Betreiber übertragen wurde. Jeder Verstoß des Partners gegen die Bestimmungen dieser Klausel gilt als schwerwiegender Vertragsbruch.

  7. Der Dienstleister wird jede Änderung der vorliegenden AGB oder der Kommissionsregeln auf der Plattform mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderung veröffentlichen. Modifikationen der Irrtümer im Text der AGB, grammatikalische Fehler oder die Klärung der Verwendung von Begriffen, die Umbenennung von Begriffen sowie die Korrektur der damit zusammenhängenden Bestimmungen (einschließlich der Angabe des Inhalts) gelten nicht als Änderung der AGB. Es gilt auch nicht der Änderung der AGB, wenn der Dienstleister die sie selbst betreffenden Daten korrigiert. Die Mitteilung oder Veröffentlichung der berichtigten AGB, auf die hier Bezug genommen wird, sowie die Mitteilung oder Veröffentlichung der geänderten oder ergänzten AGB in den Fällen, in denen die Änderung oder Ergänzung durch eine Gesetzesänderung und/oder einen behördlichen Akt erforderlich wurde, kann kürzer sein als die sonst in den AGB geltende Frist von 15 Tagen. Der Partner nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert es.

  8. Wenn der Partner den Vertrag (oder, wenn die Änderung einen abtrennbaren und unabhängig kündbaren Teil der Vereinbarung betrifft, nur diesen Teil) nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung der Änderung kündigt, so wird davon ausgegangen, dass er die Änderung akzeptiert hat. In der Kündigungsmitteilung muss klar und ausdrücklich angegeben werden, dass der Partner die Vereinbarung kündigt (oder, wenn die Änderung einen Teil der Vereinbarung betrifft, der abtrennbar und unabhängig kündbar ist, nur diesen Teil). 

  9. Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet unverzüglich ihre Rechnungen miteinander zu begleichen. Nach der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird der Dienstleister alle Angebote des Partners auf der Plattform und, soweit von ihm verwaltet, auf den anderen Plattformen unzugänglich machen. Der Dienstleister bewahrt die vom Partner auf der Verwaltungsplattform mitgeteilten Informationen auch nach der Beendigung des Vertrages, die Informationen über die Angebote und geistigen Produkte (einschließlich der Benutzerinhalte oder der geistigen Produkte des Partners), die im Falle eines Betreiberwechsels vom neuen Betreiber verwendet werden können, sowie die mit dem Vertrag zusammenhängenden Buchhaltungsunterlagen bis zum Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist auf.


  1. Schlussbestimmungen

  1. Die dem Dienstleister in den AGB eingeräumten Rechte sind nicht exklusiv, sie können auch gemeinsam genutzt werden. Wenn der Dienstleister die in diesen AGB festgelegten Rechte nicht ausübt, kann dies nicht als Verzicht auf die Rechte ausgelegt werden. 

  2. Der Dienstleister sorgt dafür, dass der Partner über diese AGB so informiert wird, dass der aktuelle und vollständige Text der AGB auf der eigenen Website und den Websites veröffentlicht wird und der Partner dazu jederzeit Zugang hat. Nach der Änderung gilt die weitere Benutzung des Dienstes als Annahme der geänderten AGB, sofern keine Kündigung erfolgt.

  3. Die Informationen, auf die sich die AGB bezieht findet man: „https://www.szallas.hu“ auf Ungarisch und „https://revngo.com“ auf Englisch, „https://de.revngo.com“ auf Deutsch“, „https://hr.revngo.com“ für Kroatisch und „https://noclegi.pl“ und "https://nocowanie.pl" für Polnisch.

    

  1. Begleittexte zur Auslegung oder Erläuterung dieser AGB dienen lediglich der Information und können nicht zur Geltendmachung von Rechten herangezogen werden. Für die Auslegung und Beurteilung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Partner sowie für die sich aus dem Rechtsverhältnis ergebende Situation ist ausschließlich der Wortlaut der AGB maßgeblich.

  2. Die AGB und der Vertrag zwischen den Parteien unterliegen dem ungarischen Recht. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind die ungarischen Gerichte zuständig. In Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, ist das geltende ungarische Recht maßgebend.

  3. Die Vertragsparteien bemühen sich, etwaige streitige Fragen mit friedlichen Mitteln beizulegen. Andernfalls ist das Bezirksgericht Miskolc für alle Streitigkeiten zuständig, die in die Zuständigkeit des örtlichen Gerichts fallen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, legen die Parteien der Zuständigkeit des Gerichtshofs von Miskolc fest.

  4. Diese AGB bleibt bis zum Inkrafttreten der weiteren Änderungen oder bis zur Aufhebung in Kraft. 

 

  1. Behandlung der Reklamationen des Partners

  1. Wenn der Partner eine Beschwerde oder eine Bemerkung hat, kann er diese per E-Mail, per Post oder telefonisch mitteilen. Die Kontakdaten sind dazu:

Ungarisch:

hotel@szallas.hu – +36-30-344-2001    Partner

szamlazas@szallas.hu – +36-30-344-2000     Rechnungen

szallas@szallas.hu – +36-30-344-2006    Gastbeschwerden

Englisch:

info@revngo.com / +36 20 890 3150

Deutsch:

info@revngo.de / +43 72 090 2360

Kroatisch:

info@revngo.hr / +385 1 775 7113

Polnisch:

partner@noclegi.pl / +48 732 081 078



  1. Der Dienstleister wird die über die oben genannten Kanäle eingegangene Beschwerde unverzüglich untersuchen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Sie wird sich bemühen, die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt, schriftlich zu beantworten und zu lösen. Jede Ablehnung einer Beschwerde ist zu begründen. 


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